Merkwürdig ...
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen

Merkwürdig ...

Moin!
1. Eigenleistungen dürfen bei der Honorarbemessung nicht in Abzug gebracht werden (außer natürlich bei Ausschreibung, da ja nichts ausgeschrieben wird und evtl. bei Bauleitung, wenn diese dann nach der erbrachten Architektenleistung hinterher, also ohne weitere Koordinierungsarbeit, erbracht werden). Warum? Stell Dir vor, du erbringst, weil Zeit und Talent im Überfluss da ist, das gesamte Haus in Eigenleistung. Reduziert sich dann das Planungshonorar auf Null?
2. Warum hat sich "Kostenlage" verschlechtert? Ist das Haus größer geworden? Kamen Dinge hinzu? Oder war die Berechnungsgrundlage 150.000 nur ein geschönter Wert um das Honorar daran zu bemessen (und zu drücken)? Um was gehht es? EFHAbk.? Dann wären 150.000 ohnehin eine sehr günstige Kalkulation (mal ganz ohne Detailwissen über Lage und Größe). Jedenfalls: Wenn sich die Bausumme erhöht hat und dem Planer für die Kostenerhöhung kein Verschulden anzulasten ist (Fehlkakulation), dann ist m.W. diese Summe auch für Honorarberechnung heranzuziehen.
Gruß
Thomas

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