Grundlage Abrechnung Thermische Bauphysik
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen
Grundlage Abrechnung Thermische Bauphysik
Auf der Grundlage welcher Kostenermittlung wird denn die Thermische Bauphysik (Teil X HOAIAbk.) abgerechnet? Bitte nicht diskutieren, ob der Teil X überhaupt noch Anwendung finden kann..
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So ganz ohne ...
Namensnennung geht hier gar nichts. -
more inputz please
man könnte sonst ganz schlicht sagen "vertragsgemäß" wird abgerechnet. -
Was ...
Was soll denn das? "Ohne Namensnennung geht hier gar nichts ... ". Ob hier der Name angezeigt wird, liegt nicht immer in der Macht des Verfassers - ich sprech aus Erfahrung.
Aber die Frage ist gut.
Ich muss ganz ehrlich sagen, ich weiß es nicht genau. Legt man die Systematik des § 10 zu Grunde, so wäre wohl nach der Kostenberechnung abzurechnen (Leistungsphasen 1 - 4). Davon gehen auch die mir bekannten kommunalen Vertragsmuster aus. Andererseits ist hier in Teil X HOAIAbk. kein expliziter Bezug auf eine Kostenermittlungsart genommen (im Vergleich z.B. zu Teil XI § 81 Abs. 3). Im Zweifelsfalle wäre wohl vertraglich zu regeln, welche Kostenermittlung für die anrechenbaren Kosten heranzuziehen ist. -
Schuss ins Blaue ...
Wenn einer anonym SO fragt, dann streitet er/sie sich mit einem AG über die Abrechnungsgrundlage .
Dafür Gips Honorargutachter. Die sind gar nicht SO teuer. -
ganz einfach:
honorarvorschlag der Berliner baukammer ..