Grundlage Abrechnung Thermische Bauphysik
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen

Grundlage Abrechnung Thermische Bauphysik

Auf der Grundlage welcher Kostenermittlung wird denn die Thermische Bauphysik (Teil X HOAIAbk.) abgerechnet? Bitte nicht diskutieren, ob der Teil X überhaupt noch Anwendung finden kann..
  1. So ganz ohne ...

    Namensnennung geht hier gar nichts.
  2. more inputz please

    man könnte sonst ganz schlicht sagen "vertragsgemäß" wird abgerechnet.
  3. Was ...

    Was soll denn das? "Ohne Namensnennung geht hier gar nichts ... ". Ob hier der Name angezeigt wird, liegt nicht immer in der Macht des Verfassers  -  ich sprech aus Erfahrung.
    Aber die Frage ist gut.
    Ich muss ganz ehrlich sagen, ich weiß es nicht genau. Legt man die Systematik des § 10 zu Grunde, so wäre wohl nach der Kostenberechnung abzurechnen (Leistungsphasen 1  -  4). Davon gehen auch die mir bekannten kommunalen Vertragsmuster aus. Andererseits ist hier in Teil X HOAIAbk. kein expliziter Bezug auf eine Kostenermittlungsart genommen (im Vergleich z.B. zu Teil XI § 81 Abs. 3). Im Zweifelsfalle wäre wohl vertraglich zu regeln, welche Kostenermittlung für die anrechenbaren Kosten heranzuziehen ist.
  4. Schuss ins Blaue ...

    Wenn einer anonym SO fragt, dann streitet er/sie sich mit einem AG über die Abrechnungsgrundlage ;-).
    Dafür Gips Honorargutachter. Die sind gar nicht SO teuer.
  5. ganz einfach:

    honorarvorschlag der Berliner baukammer ..

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