Was ist unter Objektüberwachung zu verstehen 08.08.04 Wir haben in den letzten Monaten in Hessen einen 3-stöckigen Anbau an ein unter Denkmalschutz stehendes Fachwerkhaus gebaut - hierfür hatten wir einen befreundeten Architekt beauftragt (jedoch leider, ohne einen Vertrag mit Ihm abzuschließen..). Nun sind wir im KOnflikt darüber, ob er die Objektüberwachung wirklich ausreichend sorgfältig durchgeführt hat. Er ist zwar sporadisch am Bau vorbeigekommen, um versch. Arbeitspunkte mit den Handwerkern zu besprechen, doch hat er unserer Meinung nach die Endabnahme der einzelnen Gerwerke ungenau gemacht. Bis heute liegen uns trotz schriftlicher Aufforderung keine Abnahemprotokolle vor (uns es wurden keine durchgeführt - wir hätten doch dabei sein und sie unterschreiben müssen, oder?). Beim weiteren Ausbau in Eigenleistung stellten wir im Dachgeschoß fest, dass das Dachflächenfenster und die Schornsteindurchführung unzureichend abgedichtet worden waren (worauf er uns aber nicht hingewiesen hatt - anscheinend Kontrolle der ARbeiten nicht gut gemacht..). Weiterhin existieren unserer Meinung versch. Mängel, die vom Arch. als Kleinigkeiten abgetan werden. So sind z.B. die Stufen der Betontreppe vom EG ins 1.OG zu niedrig - als wäre die sonst bei allen Türen mit eingeplante Wärmedämmung und Estrichhöhe falsch geplant worden. Der Arch. teilte uns mit, er habe dies mit Absicht so geplant, da wir uns noch über den Belag nicht sicher gewesen seien - es müßte nun noch aufgefüttert werden (auf unsere Kosten...). Wir erwarten nun seine Schlußrechnung und wollen nun gerne wissen, ob wir diese in voller HÖhe zahlen müssen - zum einen sind wir mit seiner LEistung unzufrieden (als wir unsere Kritik mündlich äußerten war kein Konsens zu finden) und zum anderen existiert kein Vertrag. eine Abschlagszahlung haben wir bereits beglichen. Wie geht das formal: welche Schritte müssen wir einleiten, damit der Arch. die Kosten für die Auffütterung der Treppe übernimmt? Name: Antje
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