Vermesser Angebot ohne Bindung? Kosten, Leistungen & rechtliche Aspekte
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen
Vermesser Angebot ohne Bindung? Kosten, Leistungen & rechtliche Aspekte
Schnurgerüstabsteckung (Absteckung Gebäudeachsen auf vorhandenem Schnurgerüst, Plotten v. Absteckplänen, Einweisung v. Bauunternehmung sowie Bauleitung)
zzgl. Aulagen des Katasteramtes gg. Nachweis der Kosten (ca. 45 EUR) gemacht hat.
Heute kam die Rechnung, in der er zusätzlich Pauschal 232,50 € für angeblich "zusätzlich beauftragte Leistungen" verlangt:
Ermittlung Außenmaße Wohnhaus, Ermittlung Verputz Garage (die Dicke haben wir auf Nachfrage genannt), Geländeaufnahme, Digitales Geländemodell, Geländeschnitt, Vermarkung Höhenpunkt f. Erdaushub, Benachrichtigungen Architekt, Bauherren, Baufirma, Plotten.
Meiner Meinung nach sind das alles Dinge, die er (wenn überhaupt) im Rahmen seines Angebots und des von uns erteilten Auftrages leisten und liefern muss, ohne dass diese gesondert von uns zu zahlen sind. Ein Nachweis der Kosten für die ca. 45 € fehlt völlig.
Zumal er niemals was von zusätzlichen Kosten erwähnt hat!
Ich gehe mal davon aus, dass nur der von uns schriftlich angebotene und beauftragte Betrag von 425 €, zzgl. ca. 45 € und MwSt. zu zahlen ist.
Hat jemand Paragraphen, auf die wir uns stützen können?
Vielen Dank!
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Ein Angebot eines Vermessers ist grundsätzlich bindend, sobald Sie es annehmen. Allerdings gibt es einige wichtige Punkte zu beachten:
- Angebotsbindung: Viele Angebote enthalten eine Klausel zur Angebotsbindung, die festlegt, wie lange der Vermesser an sein Angebot gebunden ist. Fehlt eine solche Klausel, gilt die gesetzliche Regelung.
- Leistungsumfang: Das Angebot sollte detailliert alle Leistungen auflisten (z.B. Gebäudeabsteckung, Schnurgerüstabsteckung, Plotten der Absteckpläne, Einweisung der Bauunternehmung).
- Pauschalpreis vs. Abrechnung nach Aufwand: Ist ein Pauschalpreis vereinbart, sind alle im Angebot genannten Leistungen abgedeckt. Bei Abrechnung nach Aufwand ist der tatsächliche Zeitaufwand maßgeblich.
- Zusatzleistungen: Leistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, müssen gesondert vereinbart und abgerechnet werden.
👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie das Angebot genau auf Vollständigkeit und Angebotsbindung. Klären Sie Unklarheiten vor Auftragsvergabe mit dem Vermesser.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Absteckung
- Die Absteckung ist die Übertragung von Planungsdaten (z.B. Gebäudegrundrisse) in die Örtlichkeit. Sie dient dazu, die Position und Höhe von Bauwerken oder anderen Objekten im Gelände zu markieren.
Verwandte Begriffe: Schnurgerüst, Vermessung, Lageplan - Schnurgerüst
- Das Schnurgerüst ist eine temporäre Konstruktion aus Holz oder Metall, die die Außenmaße eines Gebäudes oder Bauwerks im Gelände markiert. Es dient als Hilfsmittel für die Bauarbeiten, um die genauen Abmessungen einzuhalten.
Verwandte Begriffe: Absteckung, Bauflucht, Baugrube - Lageplan
- Der Lageplan ist eine zeichnerische Darstellung eines Grundstücks mit allen relevanten Informationen wie Grundstücksgrenzen, Gebäude, Zuwegungen und topografischen Details. Er dient als Grundlage für die Planung von Bauvorhaben.
Verwandte Begriffe: Grundriss, Bauantrag, Kataster - Digitales Geländemodell (DGM)
- Ein digitales Geländemodell (DGM) ist eine dreidimensionale Darstellung der Geländeoberfläche, die aus Vermessungsdaten erstellt wird. Es dient als Grundlage für die Planung von Bauvorhaben und die Berechnung von Erdmassen.
Verwandte Begriffe: Höhenlinien, Geländeschnitt, Topografie - Vermarkung
- Vermarkung bezeichnet die dauerhafte Kennzeichnung von Grundstücksgrenzen oder Vermessungspunkten durch Grenzsteine oder andere Markierungen. Sie dient dazu, die Rechtssicherheit im Grundstücksverkehr zu gewährleisten.
Verwandte Begriffe: Grenzstein, Kataster, Flurstück - Katasteramt
- Das Katasteramt ist eine Behörde, die für die Führung des Liegenschaftskatasters zuständig ist. Das Liegenschaftskataster enthält alle Informationen über Grundstücke und Gebäude, wie z.B. Lage, Größe, Nutzung und Eigentümer.
Verwandte Begriffe: Flurstück, Grundbuch, Liegenschaft - Aushub
- Aushub bezeichnet das Ausheben von Erdreich für die Erstellung von Baugruben, Fundamenten oder anderen Bauwerken. Der Aushub kann manuell oder maschinell erfolgen.
Verwandte Begriffe: Baugrube, Erdarbeiten, Fundament
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was bedeutet Angebotsbindung beim Vermesser?
Die Angebotsbindung ist der Zeitraum, in dem der Vermesser an sein Angebot gebunden ist und die genannten Leistungen zu den genannten Preisen erbringen muss. Nach Ablauf dieser Frist kann der Vermesser das Angebot ändern oder zurückziehen. - Was passiert, wenn der Vermesser Mehrkosten verursacht, die nicht im Angebot standen?
Wenn Mehrkosten entstehen, die nicht im ursprünglichen Angebot enthalten waren, muss der Vermesser Sie darüber informieren und Ihre Zustimmung einholen, bevor er die zusätzlichen Leistungen erbringt. Andernfalls können Sie die Bezahlung der Mehrkosten verweigern. - Kann ich ein Vermesserangebot widerrufen?
Ein Widerrufsrecht besteht nur in Ausnahmefällen, beispielsweise wenn der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume des Vermessers geschlossen wurde (Haustürgeschäft). Ansonsten ist ein Widerruf nur mit Zustimmung des Vermessers möglich. - Was ist der Unterschied zwischen Gebäudeabsteckung und Schnurgerüstabsteckung?
Die Gebäudeabsteckung markiert die Position des Gebäudes auf dem Grundstück vor dem Aushub. Die Schnurgerüstabsteckung dient dazu, die genauen Außenmaße des Gebäudes für die Bauarbeiten festzulegen. - Welche Unterlagen benötigt der Vermesser für die Absteckung?
Der Vermesser benötigt in der Regel einen Lageplan, einen Grundrissplan und gegebenenfalls einen Höhenplan des geplanten Gebäudes. - Was kostet eine Gebäudeabsteckung?
Die Kosten für eine Gebäudeabsteckung variieren je nach Aufwand und Region. Ein üblicher Preisrahmen liegt zwischen 400 und 800 Euro. - Was ist ein digitales Geländemodell?
Ein digitales Geländemodell (DGM) ist eine dreidimensionale Darstellung der Geländeoberfläche, die aus Vermessungsdaten erstellt wird. Es dient als Grundlage für die Planung von Bauvorhaben. - Was bedeutet Vermarkung?
Vermarkung bezeichnet die dauerhafte Kennzeichnung von Grundstücksgrenzen oder Vermessungspunkten durch Grenzsteine oder andere Markierungen.
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Vermesserkosten: Gebührenordnung vs. Sparpotenzial
Für Vermesser gibt es ähnlich wie bei Architekten ...
Für Vermesser gibt es ähnlich wie bei Architekten und Schornsteinfegern und Notaren eine Gebührenordnung. In der Regel kann man da kaum was sparen. -
Angebotsbindung: Vermesser muss Angebot einhalten!
Angebotsbindung
Ja aber er hat uns doch ein Angebot gemacht, Aufgrund dessen wir ihn beauftragt haben. Von zusätzlichen Kosten war nie die Rede. Muss er sich denn nicht an sein Angebot halten und kann zusätzlich in Rechnung stellen, was er möchte? Dann brauche ich zukünftig auch kein Angebot mehr ... -
Vermesser-Angebot: Doppelte Positionen – Anfechtung möglich?
nochmal Angebotsbindung
Ich habe nochmal nachgesehen, er hat teilweise Dinge, wie z.B. das Plotten, explizit nochmal in der zus. Position aufgeführt, obwohl diese, wie auch die Baubetreuung, bereits im Angebot abgedeckt waren.
Es muss doch Möglichkeiten geben, sich dagegen zu wehren.
Danke! -
Vermesserkosten: Angebotspreis durchsetzen oder verklagen lassen?
Persönlich würde ich das
bezahlen was angeboten war und mich auf die 245 € verklagen lassen. Die Frage ist na klar, ob Sie schon alle Leistungen erhalten haben, nicht das Sie hinter her ein zweites mal vermessen lassen müssen! -
Vermesserkosten: HOAI-Gebührenordnung bindend für Angebote?
Honorarordnung
Nun möchte ich mich doch in diesen Beitrag einklinken und meine Meinung kundtun: Zur eigentlichen Fragestellung: selbstverständlich ist das Vermessungs-Büro ebenso an sein Angebot gebunden, wie andere Firmen auch. NUR: es gibt (immer noch) eine Gebührenordnung (HOAIAbk.). Die o.g. Leistungen sind dort beschrieben und in Honorarzonen eingeteilt.
Bei angenommenen anrechenbaren Baukosten ist ein Honorar von 3478 € (Zone II) für 100 % Leistung angegeben.
In Ihrem Fall ergibt sich- Absteckungsunterlagen (Berechnungen) 15 % = 521 €
- Absteckung 7 % = 243 €
- Schnurgerüst 7 % = 243 €
= ca. 1000 € (ohne Geländeaufnahme, Lageplan zum Bauantrag o.ä.!)
Sie hatten ja von "gutem Angebot" gesprochen, mit solchen Äußerungen wäre ich einem öffentlichen Forum sehr vorsichtig.
Selbst wenn Sie Ihren Gesamtbetrag durch ca. 50 € Stundenlohn teilen, kommen nur ca. 13 Stunden Gesamtaufwand heraus, was sicherlich kaum für die Bearbeitung ausgereicht hat.
Ich möchte nicht eine erneute Diskussion lostreten, aber vergleichen Sie mal die (Ingenieur-) Leistung mit einem KFZ-Werkstattbesuch, vielleicht bekommen Sie dann eine andere Sichtweise, mal ganz abgesehen davon, dass durch gerade diese Billig-Dumping-Anbieter und Auftraggeber unsere Bauwirtschaft so schnell keine Erholung erzielen wird.
Man kann dies auch am Baukostenindex ablesen, der im privaten Wohnungsbau gefallen ist.
Ich würde voll bezahlen, da die Leistungen offensichtlich erbracht wurden und Sie damit immer noch weit unter der HOAI liegen.
Sorry für den langen Beitrag, aber das musste mal raus. -
Vermesser-Angebot: Preis trotz HOAI – bindend oder nicht?
Honorarordnung
Ja Herr Cerny,
ich kann ja verstehen, dass Sie Ihrem "Kollegen" Rückendeckung geben.
Wenn aber unser Herr X die Leistung doch für einen gewissen Preis anbietet, muss er sich doch auch in einer gewissen Weise darauf festnageln lassen, Gebührenordnung HOAIAbk. hin oder her.
Wie kann er uns sonst, trotz Gebührenordnung, die angefragte Leistung zu diesem Preis anbieten?
Wenn ihn die HOAI bei Angebotserstellung nicht interessiert hat,
muss ich sie doch jetzt wohl auch kaum berücksichtigen.
Wie gesagt, er arbeitet (e) öfter mit meinem Onkel, einem Bauunternehmer, zusammen.
Wenn die Gebührenordnung so maßgeblich sein soll, hätte er dürfen bei der Angebotserstellung doch auch nicht davon abweichen.
Er muss doch wissen, wieviel Aufwand diese Leistung erfordert und ob er sie für den angebotenen Preis erbringen kann oder will.
Wir haben ihn ja nicht gezwungen, uns den Preis X anzubieten. -
Vermesser-Angebot: Leistungsumfang und Preis müssen stimmen!
Angebot
selbstverständlich erwarte ich von einem Angebot, dass es alle mit dem Bau zu erwartenten Leistungen enthält. Ich führe diese Leistungen, die vielleicht nicht sofort beauftragt werden, als Option auf. So kann der Bauherr sehen, was ggf. auf ihn zukommt.
Natürlich müssen die Preise auf der Rechnung mit denen im Angebot übereinstimmen. -
Zusatzkosten Vermesser: Hinweis vor Rechnungstellung nötig!
Dankeschön Es kann ja immer sein dass Kosten ...
Dankeschön!
Es kann ja immer sein, dass Kosten anfallen, die
vorher nicht eingeplant waren.
Darauf müsste man aber eben vor Ausführung und
Rechnungstellung hingewiesen werden.
Bloß hält diese Auffassung auch einer rechtlichen
Prüfung stand? -
Vermesser-Abrechnung: Abweichung von HOAI = Betrug?
Genau deshalb würde ich Ihn
den Mehrbetrag einklagen lassen. Soll er doch mal dem Richter plausibel machen, wehalb er Angebote abweichend von der für Ihn verbindlichen HOAIAbk. macht. Das wäre im Zweifel wohl Täuschung oder Betrug, da er ja von Beginn an weiß, das er mehr abrechnen muss! -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
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Vermesser Angebot ohne Bindung? Kosten, Leistungen & Baurecht
💡 Kernaussagen: Ein Vermesser ist grundsätzlich an sein Angebot gebunden. Zusatzkosten müssen vorab angekündigt werden. Die HOAIAbk. (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) spielt eine Rolle, aber individuelle Angebote können bindend sein. Bei Unstimmigkeiten sollte man den Vermesser zur Klärung auffordern und gegebenenfalls rechtliche Schritte prüfen.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Zusatzkosten Vermesser: Hinweis vor Rechnungstellung nötig! wird betont, dass unerwartete Kosten vor der Rechnungstellung kommuniziert werden müssen.
✅ Zusatzinfo: Die HOAI definiert Honorarzonen für Vermessungsleistungen, wie im Beitrag Vermesserkosten: HOAI-Gebührenordnung bindend für Angebote? erläutert wird. Diese kann als Richtlinie dienen, ist aber nicht zwingend bindend für Festpreisangebote.
💰 Zusatzinfo: Die Diskussionsteilnehmer raten, das ursprüngliche Angebot zu bezahlen und den Vermesser gegebenenfalls auf die Differenz verklagen zu lassen, wie im Beitrag Vermesserkosten: Angebotspreis durchsetzen oder verklagen lassen? vorgeschlagen wird.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie Unstimmigkeiten im Vermesser-Angebot schriftlich. Vergleichen Sie das Angebot mit den tatsächlichen Leistungen und der HOAI. Ziehen Sie bei Bedarf einen Anwalt für Baurecht hinzu, um Ihre Rechte als Bauherr zu wahren. Beachten Sie auch den Beitrag Angebotsbindung: Vermesser muss Angebot einhalten!.
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