Vermesser: keine Angebotsbindung?
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen

Vermesser: keine Angebotsbindung?

Wir haben am 1. Februar ein Angebot eines Vermessers erhalten, der "uns ein gutes Angebot" gemacht hat, da er meinen Onkel kennt. Da wir auch andere Angebote eingeholt haben, ist davon auszugehen, dass er uns mit 425 € netto für die Gebäudeabsteckung (Absteckung der Gebäudeecken f. Aushub, Markierung mit Pflöcken und Farbeabstimmung mit Architekt und Unternehmen f. Aushub) und
Schnurgerüstabsteckung (Absteckung Gebäudeachsen auf vorhandenem Schnurgerüst, Plotten v. Absteckplänen, Einweisung v. Bauunternehmung sowie Bauleitung)
zzgl. Aulagen des Katasteramtes gg. Nachweis der Kosten (ca. 45 EUR) gemacht hat.
Heute kam die Rechnung, in der er zusätzlich Pauschal 232,50 € für angeblich "zusätzlich beauftragte Leistungen" verlangt:
Ermittlung Außenmaße Wohnhaus, Ermittlung Verputz Garage (die Dicke haben wir auf Nachfrage genannt), Geländeaufnahme, Digitales Geländemodell, Geländeschnitt, Vermarkung Höhenpunkt f. Erdaushub, Benachrichtigungen Architekt, Bauherren, Baufirma, Plotten.
Meiner Meinung nach sind das alles Dinge, die er (wenn überhaupt) im Rahmen seines Angebots und des von uns erteilten Auftrages leisten und liefern muss, ohne dass diese gesondert von uns zu zahlen sind. Ein Nachweis der Kosten für die ca. 45 € fehlt völlig.
Zumal er niemals was von zusätzlichen Kosten erwähnt hat!
Ich gehe mal davon aus, dass nur der von uns schriftlich angebotene und beauftragte Betrag von 425 €, zzgl. ca. 45 € und MwSt. zu zahlen ist.
Hat jemand Paragraphen, auf die wir uns stützen können?
Vielen Dank!
  • Name:
  • Rienche
  1. Für Vermesser gibt es ähnlich wie bei Architekten ...

    Für Vermesser gibt es ähnlich wie bei Architekten und Schornsteinfegern und Notaren eine Gebührenordnung. In der Regel kann man da kaum was sparen.
  2. Angebotsbindung

    Ja aber er hat uns doch ein Angebot gemacht, Aufgrund dessen wir ihn beauftragt haben. Von zusätzlichen Kosten war nie die Rede. Muss er sich denn nicht an sein Angebot halten und kann zusätzlich in Rechnung stellen, was er möchte? Dann brauche ich zukünftig auch kein Angebot mehr ...
    • Name:
    • Rienche
  3. nochmal Angebotsbindung

    Ich habe nochmal nachgesehen, er hat teilweise Dinge, wie z.B. das Plotten, explizit nochmal in der zus. Position aufgeführt, obwohl diese, wie auch die Baubetreuung, bereits im Angebot abgedeckt waren.
    Es muss doch Möglichkeiten geben, sich dagegen zu wehren.
    Danke!
    • Name:
    • Rienche
  4. Persönlich würde ich das

    bezahlen was angeboten war und mich auf die 245 € verklagen lassen. Die Frage ist na klar, ob Sie schon alle Leistungen erhalten haben, nicht das Sie hinter her ein zweites mal vermessen lassen müssen!
  5. Honorarordnung

    Foto von Dipl.-Ing.(FH) Uwe Cerny

    Nun möchte ich mich doch in diesen Beitrag einklinken und meine Meinung kundtun: Zur eigentlichen Fragestellung: selbstverständlich ist das Vermessungs-Büro ebenso an sein Angebot gebunden, wie andere Firmen auch. NUR: es gibt (immer noch) eine Gebührenordnung (HOAIAbk.). Die o.g. Leistungen sind dort beschrieben und in Honorarzonen eingeteilt.
    Bei angenommenen anrechenbaren Baukosten ist ein Honorar von 3478 € (Zone II) für 100 % Leistung angegeben.
    In Ihrem Fall ergibt sich
    • Absteckungsunterlagen (Berechnungen) 15 % = 521 €
    • Absteckung 7 % = 243 €
    • Schnurgerüst 7 % = 243 €

    = ca. 1000 € (ohne Geländeaufnahme, Lageplan zum Bauantrag o.ä.!)
    Sie hatten ja von "gutem Angebot" gesprochen, mit solchen Äußerungen wäre ich einem öffentlichen Forum sehr vorsichtig.
    Selbst wenn Sie Ihren Gesamtbetrag durch ca. 50 € Stundenlohn teilen, kommen nur ca. 13 Stunden Gesamtaufwand heraus, was sicherlich kaum für die Bearbeitung ausgereicht hat.
    Ich möchte nicht eine erneute Diskussion lostreten, aber vergleichen Sie mal die (Ingenieur-) Leistung mit einem KFZ-Werkstattbesuch, vielleicht bekommen Sie dann eine andere Sichtweise, mal ganz abgesehen davon, dass durch gerade diese Billig-Dumping-Anbieter und Auftraggeber unsere Bauwirtschaft so schnell keine Erholung erzielen wird.
    Man kann dies auch am Baukostenindex ablesen, der im privaten Wohnungsbau gefallen ist.
    Ich würde voll bezahlen, da die Leistungen offensichtlich erbracht wurden und Sie damit immer noch weit unter der HOAI liegen.
    Sorry für den langen Beitrag, aber das musste mal raus.

  6. Honorarordnung

    Ja Herr Cerny,
    ich kann ja verstehen, dass Sie Ihrem "Kollegen" Rückendeckung geben.
    Wenn aber unser Herr X die Leistung doch für einen gewissen Preis anbietet, muss er sich doch auch in einer gewissen Weise darauf festnageln lassen, Gebührenordnung HOAIAbk. hin oder her.
    Wie kann er uns sonst, trotz Gebührenordnung, die angefragte Leistung zu diesem Preis anbieten?
    Wenn ihn die HOAI bei Angebotserstellung nicht interessiert hat,
    muss ich sie doch jetzt wohl auch kaum berücksichtigen.
    Wie gesagt, er arbeitet (e) öfter mit meinem Onkel, einem Bauunternehmer, zusammen.
    Wenn die Gebührenordnung so maßgeblich sein soll, hätte er dürfen bei der Angebotserstellung doch auch nicht davon abweichen.
    Er muss doch wissen, wieviel Aufwand diese Leistung erfordert und ob er sie für den angebotenen Preis erbringen kann oder will.
    Wir haben ihn ja nicht gezwungen, uns den Preis X anzubieten.
    • Name:
    • Rienche
  7. Angebot

    Foto von Dipl.-Ing.(FH) Uwe Cerny

    selbstverständlich erwarte ich von einem Angebot, dass es alle mit dem Bau zu erwartenten Leistungen enthält. Ich führe diese Leistungen, die vielleicht nicht sofort beauftragt werden, als Option auf. So kann der Bauherr sehen, was ggf. auf ihn zukommt.
    Natürlich müssen die Preise auf der Rechnung mit denen im Angebot übereinstimmen.
    • Name:
    • UC
  8. Dankeschön Es kann ja immer sein dass Kosten ...

    Dankeschön!
    Es kann ja immer sein, dass Kosten anfallen, die
    vorher nicht eingeplant waren.
    Darauf müsste man aber eben vor Ausführung und
    Rechnungstellung hingewiesen werden.
    Bloß hält diese Auffassung auch einer rechtlichen
    Prüfung stand?
    • Name:
    • Rienche
  9. Genau deshalb würde ich Ihn

    den Mehrbetrag einklagen lassen. Soll er doch mal dem Richter plausibel machen, wehalb er Angebote abweichend von der für Ihn verbindlichen HOAIAbk. macht. Das wäre im Zweifel wohl Täuschung oder Betrug, da er ja von Beginn an weiß, das er mehr abrechnen muss!

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