Wir besitzen seit 13 Jahren ein ...
BAU-Forum: Installation: Elektro, Gas, Wasser, Fernwärme etc.

Wir besitzen seit 13 Jahren ein ...

Wir besitzen seit 13 Jahren ein Reihenmittelhaus (Rheinland-Pfalz) und bei Bauarbeiten unseres Nachbarn wurde festgestellt, dass ein Erdkabel von unserem Haus zur Garage (sep. Grundstück) durch das Nachbargrundstück des Reihenhauses und unter der Nachbargarage (eigenes Grundstück) zu unserer Garage durchgeführt wurde.

Sowohl unser Nachbar als auch wir wussten davon nichts. Der Bauherr (eine Baugesellschaft) wurde der versteckte Mangel bereits gemeldet, sie hat nach ihren Angen das Subunternehmen aufgefordert den Schaden zu beheben. Trotz zweifacher Mahnung hat sich in 4 Monaten nichts getan.

Was kann ich jetzt unternehmen um nichts falsch zu machen? Der Nachbar besteht darauf, dass das Kabel entfernt wird, dann habe ich aber in der Garage keinen Stromanschluss und das elektrische Garagentor kann nicht bedient werden.

Ich bin der Meinung dass ohne Grundbucheintrag nicht einfach über das Nachbargrundstück ohne Wissen der Beteiligten Erdkabel verlegt werden kann. Es handelt sich ja hie rnicht um eine öffentliche Versorgungsleitung. Ganz abgesehen davon läuft das Erdkabel nur 30 cm unter der Erdoberfläche.

Ein Elektriker müsste wissen ob diese Verlegung rechtens ist oder ob ich hier Chancen habe diesen Mangel zu beseitigen zu lassen.

Danke

Joachim Becker

  • Name:
  • Joki4711
  1. ob du Recht kriegst oder nicht ...

    Foto von wiki

    sagt dir gleich das rote Licht. 13 Jahre alter Pfusch? Da bekommen sie nur noch einen dran, wenn Sie ihm Organisationsverschulden nachweisen können oder sowas in der Art. Ihre Fragen kann Ihnen nur ein Rechtsanwalt beantworten. Nur mit dem RA und einem sachverständigen Architekten können Sie klären, wie und wo das Kabel hätte fachgerecht verlegt werden müssen und wie nun die Mängelbeseitigung aussehen kann. Ob Sie die Kosten letztlich nach 13 Jahren noch dem Pfuscher von damals überhelfen können oder letztlich drauf sitzen bleiben, das klärt für Sie der RA. Eins ist sicher, der Nachbar mzuss ihr Kabel auf seinem Grund nicht dulden, wenn es keine verbrieften Leitungsrechte gibt.
  2. Schaden?

    Zweifellos liegt ein Fehler vor: Kabel nicht tief genug, Pläne nicht richtig. Wenn die Anlage eine WEGAbk. ist, wäre der Kabelverlauf zulässig. Ein Schaden ist zurzeit nicht entstanden, denn es funktioniert doch. Der Nachbar kann keine Änderung verlangen, denn es entsteht ihm durch das Kabel keine Nachteile. Also nur Nachbarchikane? Wenn der Nachbar baut und das Kabel stört, müssen Sie für die Änderung aufkommen, wenn der Nachbar das Kabel zerstört, haftet der Verursacher. Mit einer Grillparty unter Nachbarn müsste der Fall doch zu regeln sein. Gruß
    • Name:
    • Herr Kla-2930-Kir
  3. Erdkabel über Nachbargrundstück geführt

    Danke allen die mir bisher geschrieben haben, hier einmal einen Flurkartenausschnitt und ein Bild, beides verdeutlicht wohl mehr die Situatrion.

    Für weitere Antworten bin ich dankbar.

    Jogi

    Anhang:

    • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Antwort "Erdkabel über Nachbargrundstück geführt" auf die Frage "Wir besitzen seit 13 Jahren ein ..." im BAU-Forum "Installation: Elektro, Gas, Wasser, Fernwärme etc."
    • BAU.DE / BAU-Forum: 2. Bild zu Antwort "Erdkabel über Nachbargrundstück geführt" auf die Frage "Wir besitzen seit 13 Jahren ein ..." im BAU-Forum "Installation: Elektro, Gas, Wasser, Fernwärme etc."
    Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  4. Sorry ein Bild doppelt gesandt anstatt ...

    Sorry ein Bild doppelt gesandt anstatt der Flurkarte, hier ist diese.

    JOki

    Anhang:

    • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Antwort "Sorry ein Bild doppelt gesandt anstatt ..." auf die Frage "Wir besitzen seit 13 Jahren ein ..." im BAU-Forum "Installation: Elektro, Gas, Wasser, Fernwärme etc."
    Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.

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