Druckminderer bei Wasserinstallation: Ab welchem Druck erforderlich?
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Druckminderer bei Wasserinstallation: Ab welchem Druck erforderlich?
Hallo zusammen,
wir sind vor circa einem halben Jahr in einen Neubau eingezogen. Auf der Trinkwasserleitung liegt ein Druck von circa 6,5 bar und es wurde kein Druckminderer verbaut. Nach Auskunft der Stadtwerke wäre dies aber sehr zu empfehlen, die Installationsfirma beruft sich aber auf DINAbk. 1988, nach der erst ab 10 bar Druckminderer zu verbauen sind.
Die erste Armatur wurde undicht und letzte Woche vom Armaturenhersteller ausgetauscht.
Mir ist jetzt unklar:
1. Benötige ich einen Druckminderer?
2. Habe ich einen Anspruch, dass mit die Installationsfirma diesen kostenfrei nachrüstet?
Vielen Dank für Eure/Ihre Hilfe vorab, viele Grüße
Olof Prause
wir sind vor circa einem halben Jahr in einen Neubau eingezogen. Auf der Trinkwasserleitung liegt ein Druck von circa 6,5 bar und es wurde kein Druckminderer verbaut. Nach Auskunft der Stadtwerke wäre dies aber sehr zu empfehlen, die Installationsfirma beruft sich aber auf DINAbk. 1988, nach der erst ab 10 bar Druckminderer zu verbauen sind.
Die erste Armatur wurde undicht und letzte Woche vom Armaturenhersteller ausgetauscht.
Mir ist jetzt unklar:
1. Benötige ich einen Druckminderer?
2. Habe ich einen Anspruch, dass mit die Installationsfirma diesen kostenfrei nachrüstet?
Vielen Dank für Eure/Ihre Hilfe vorab, viele Grüße
Olof Prause
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Mal
hier lesen: -
Antwort des Installateurs
Hallo Herr Peters,
vielen Dank für den Link, der Eintrag hat mir schon sehr viel weitergeholfen. Ich habe meinen Installateur auch mit dem Hinweis auf die DINAbk. 4109 angeschrieben und nun folgende Antwort erhalten:
"Die DIN 4109 ist die Schallschutz DIN. Diese gilt NICHT im Einfamilienhaus. Daher ist ein Druckminderer nicht erforderlich. "
Also ist doch kein Druckminderer erforderlich?!
Viele Grüße
Olof Prause