Verordnung für Kaminofen-Aufstellung/Sicherheitsabstände
BAU-Forum: Kamin und Kachelofen

Verordnung für Kaminofen-Aufstellung/Sicherheitsabstände

Hallo
Ich bin auf der Suche nach der Verordnung, die die Mindestabstände beim Aufstellen eines Kaminofens bestimmt.
Und zwar ist das wohl von Bundesland zu Bundesland verschieden. Kann das sein?
Bin auf jeden Fall von Ba-Wü.
Wer kann mir helfen, wo ich die finde, oder schon mit konkreten Zahlen, wie die Abständer zu brennbaren oder nicht-brennbaren
Wänden bzw. vor dem Ofen für evtl. herauskrümelnde Asche sein müssen.
Danke vorab u.
Gruß TB
  • Name:
  • Thomas Bühler
  1. Einmal mehr ...

    Einmal mehr die Standardantwort: Landes-FeuVO, in dem Falle BW. Siehe Link, dort insbes. § 4. Genaue Abstände werden wohl aber auch Ofenbauart-abhängig sein. Die Hersteller, von denen ich Unterlagen hatte, gaben immer auch die Mindestabstände gem. Abs. 7 des o.g. Paragraphen an.
    • Name:
    • RS
  2. richtig ...

    richtig der Abstand ist auch mit 20 cm angegeben, zu brennbaren Materialien ... Aber meine Wand ist verputzt, und das zählt für mich zu nicht-brennbar. Dafür wird dann wohl der Abstand von 20 cm nicht nötig sein.
    Aber danke mal für den Link.

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