BAU.NET - hier sind Sie:

Kamin und Kachelofen

Kaminofen mit Edelstahlaußenkamin - Abstand zum Nachbarn

Rheinlandpfalz: Wir haben vor 2 Jahren einen Bullerjan mit Außenedelstahlkamin an unserem Anbau angebracht. Natürlich mit Baugenehmigung und vorheriger Rücksprache mit dem Bezirksschornsteinfeger. Nun machen uns die Nachbarn ein Strich durch die Rechnung wegen Geruchsbelästigung.Wir hatten auch schon Ortstermin mit der Bauaufsicht. Wie wird eigentlich der Abstand zum Nachbarn gemessen? Das weis anscheint noch nicht mal die Bauaufsicht.Es wird von amtswegen behauptet der Abstand sei offensichtlich weniger als 10 Meter. Woher diese Angaben kommen kann ich nicht sagen.
Der Bescheid der Bauaufsicht steht jetzt noch aus.

Name:

  • Heike Weber
  1. ich bin im rheinland nicht fit

    aber in bayern gilt zusätzlich zum grenzabstand ein abstand zu nachbarfenstern von 15 m.
    am besten als erstes den kaminkehrer holen und die vorschriften abklären.

  2. Kaminkehrer

    Wir haben vom Kaminkehrer die Abnahme des Ofens + Außenkamin und vom Bauamt die Genehmigung. In Rheinlandpfalz gilt noch 10 m Abstand zum Nachbarfenster. Doch wie werden die gemessen?
    Kaminkehrer sagte Abstand ist OK. Wird die direkte Luftlinie gemessen oder nach einer anderen Methode?

    Name:

    • Heike Weber
  3. VDI-Richtline

    Es gibt eine VDI-Richtlinie für Kleinfeuerungsanlagen.
    Danach muß ein Kamin für Festbrennstoff welcher weniger als 10 Meter von einem Fenster oder Tür eines für Daueraufenthalt zugelassenen Raumes liegt "1 Meter über der höchsten Stelle der möglichen Lüftungsöffnung (Tür oder Fenster) liegen"
    Schornis und Bauämter sind nicht in der Lage das zu begreifen.
    Gruß

    Name:

    • Herr Klaus

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten können Sie das Kennwort wiki oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.
  • Kennwort

Wie können wir Ihnen über dieses Forum hinaus helfen?
Zur Beurteilung der Situation vor Ort oder bei juristischen Fragen können oftmals nur Experten in Ihrer Nähe helfen. Unter 0800 723 536 71 (kostenfrei) nennen wir Ihnen kostenlos und unverbindlich Sachverständige und/oder Juristen.