Übergang weiße Wanne / Mauerwerk im Erdreich ein Problem?
BAU-Forum: Keller

Übergang weiße Wanne / Mauerwerk im Erdreich ein Problem?

Mein zu errichtendes Haus liegt im grundwassergefärdeten Bereich. (Höchstster Grundwasserspiegel liegt 15 cm unter der Bodenplatte  -  Mein Vater beobachtet den Grundwasserstad schon seit 30 Jahren  -  schließlich wird das Haus in seinen Garten gebaut  -  muss aber 25 cm tiefer als sein Haus liegen). Nun hat mir mein Architekt folgende Lösung entpfohlen: Bodenplatte aus 25 cm WU-Beton; 50 cm horizontaler Betonaufkantung mit einen Durchmesser von 30 cm. Auf diese Betonaufkantung wird das Kellermauerwerk mit einer Dicke von 36 cm gemauert: Problem  -  Übergang liegt später im Erdreich! Zwischen Bodenplatte und Aufkantung erfolgt Einbau eines Fugenbandes.
Nun habe ich folgende Frage: Ist der Übergang Wannenwand und Mauerwerk innerhalb des Erdreiches als problematisch anzusehen? Wenn ja auf welche Maßnahmen sollte ich bestehen?
Düsentrieb Wanne  -  Nachtrag Die 50 cm haben folgenden Grund: Wir möchten keinen Stahlbetonkeller mit entsprechenden Wohnraumklima. Ferner hat uns unser Generalbauunternehmer darauf hingewiesen, das eine höhere Wanne uns teurer zu stehen kommen würde. Komisch ist aber das Verhalten des Bauunternehmens: Zunächst brauchten wir eine Nachtragsbaugenehmigung (bei der ersten Baugenehmigung hat sich der zum Bauunternehmen dazugehörige Architekt ein "bisschen" bei der Höhenberechnung geirrt;  -  der erste Entwurf war gute 50 cm im Grundwasser. das Beste war die Behauptung von "unseren" Architekten, das er ja das Grundwasser nicht hätte riechen können. Der Witz ist  -  mitten auf den Baugrund stand ein Brunnen den ich zusammen mit meinen Vater in den 80er Jahren grub. Ferner bekam er X  -  mal Hinweise auf die Grundwasserverhältnisse  -  Folge: 6 Monate Verlust, bis wir die Nachtragsbaugenehmigung durchhatten  -  auch noch eine Story für sich)
Jetzt wo wir endlich die Genehmigung hatten, wollten wir natürlich einen gewissen Schutz vor den Grundwasser, das immer noch recht nah an unser Haus (bis auf 15 cm, das Haus von meinen Eltern liegt gut 30 cm höher  -  seit 35 Jahren keine Grundwasserprobleme) rankommen kann. Zunächst bot uns das Bauunternehmen eine Bodenplatte aus WU-Beton mit der oben angegebenen Betonaufkantung von 50 cm an. (6 cm werden innen mit Styroporplatten gedämmt) Da uns dieser Auftragstext zu mager erschien (Mittlerweise habe ich mich über das Internet informiert, dass für eine weiße Wanne ein Bewehrungsplan mit entsprechender Rissbreitenbeschränkung, anständigen Fugenbändern und "WU"-Beton nötig ist), forderten wir eine Konkretisierung der Angaben sowie die Angabe "weiße" Wanne" im Auftragstext. Es folgte ein Fax, das die angebotene Aufkantung nicht einer weißen Wanne entspräche, da für die weiße Wanne extra statische Berechnungen nötig seien, die nochmals extra 4500 DM kosten. Dem stimmten wir zu  -  erhielten aber erneut eine sehr schwammige Leistungsbeschreibung, wo nirgendwo das Wort weiße Wanne auftauchte (Allein nur ein Hinweis auf das oben angegebene Fax). Nachdem wir nochmals auf eine detaillierte Leistungsbeschreibung bestanden, bekamen wir nun heute die Antwort, das die 50 cm Wanne keine Wanne sei, da eine weiße Wanne bis 30 cm über das Erdreich gehen müsste. Immerhin wurde uns zugesichert, das die Aufkantung aus WU-Beton Fugenband und entsprechender Rissbreitenbeschränkung bestehe.
Ferner gab es die Zusicherung, das der Keller Wasserdicht sei  -  (Wie sagte Lenin: Vertrauen ist gut..) Meine Frage lautet nun: Welche Kriterien müssen in der Leistungsbeschreibung stehen, damit wir zu mindestens für die Bodenplatte und die 50 cm Aufkantung (Wannenwand) halbwegs auf der sicheren Seite sind, und bei den 50 "Sicherheitszentimetern" einigermaßen sicher gegen drückendes Grundwasser sind -
Als Außenabdichtung wurde uns eine Abdichtung mit Schweißbahnen angeboten. Ist es sinnvoll, in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich noch mal die DINAbk. 18195 (für Bauwerksabdichtungen) reinzuschreiben? Zwar steht im Verkaufsprospekt ein Hinweis auf diese Norm  -  in der Leistungsbeschreibung aber =>Fehlanzeige!
Welche Erfahrungen habt ihr mit den Betonzusatzmittel Zementol von der Firma Zementol gemacht?
Was ist bei Fugenbändern zu beachten? Da die 50 cm nicht in die Bodenfrostzone kommen (zwischen Übergang Wannenwand und Mauerwerk sind es noch mindestens 70 cm die aufgeschüttet werden), stimmt die Aussage des Architekten, das für unseren 12 x 11 Meter Bau bei der Betonaufkantung keine Dehnfugen nötig sind? Was hat die Baustelle B2 zu bedeuten  -  auch vertraglich zusichern lassen oder selbstverständlich? Was steht hinter der DIN 1045 Ziffer 17.6.2? Rissbreitenbeschränkung? Zusichern lassen?
  • Name:
  • TMA
  1. Joo

    Das ist so

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