Feuchte Ecke im Keller
BAU-Forum: Keller

Feuchte Ecke im Keller

Schönen guten Morgen!
Bauen kann echt stressig sein!
Nach einer gut gefüllten Mängelliste vom 10.09.01
ist nun doch schon fast alles behoben worden, d.h.
es fehlt noch der Austausch eines Fensters und die
schadhaften Treppenelemente.
Ja und da wäre noch der "feuchte Fleck" im Keller.
Damit bin ich nun bei dem eigentlichen Problem.
In unserem quasi Reihenendhaus ist in einer
Außenecke im Keller oberhalb des Estrichs (was
darunter ist kann man leider nicht erkennen) ein
ungefähr 10-15 cm großer feuchter Fleck.
Bemerkt wurde er bei der Aufnahme der Mängel am oben
genannten Datum.
Zuerst hieß es, dass es nur Restfeuchte nach
dem Bauen wäre und sich es in den folgenden
Wochen geben würde.
Nachdem aber Ende November immer noch keine Veränderung zu erkennen war wurden Trockengeräte im dem
Heizungskeller aufgestellt. Als nun in der ersten
Januarwoche die Feuchtigkeit abgetrocknet war wurden
die Geräte abgestellt.
In der darauffolgenden Woche war allerdings
schon wieder Feuchtigkeit in der Ecke zu erkennen.
Ich bin mir nun etwas unsicher, was ich weiter
unternehmen kann, denn schon Ende November wurde
mir zugesichert, dass nach einer Woche Trocknung
ein Gutachter hinzugezogen werden soll.
Heute nachdem ich die erneute Feuchtigkeit mitgeteilt habe, wird nun dem zwar der Aufforderung nach der
Ursache des feuchten Fleckes zu suchen nachgekommen, aber
ich habe den Eindruck dass es nur ein Spiel auf
Zeit ist, denn es steht die nächste zu zahlende
Rate an (Abschlusszahlung).
Weiterhin ist momentan doch sehr viel Regen- bzw. Tauwasser (Regenwasser, Tauwasser)
vorhanden wenn das nun abtrocknet und die Stelle erst in der nächsten Regenperiode wieder auftritt, was geschieht dann?
Mittlerweile erscheint mir auch seltsam, dass im gesamten
Kellergeschoss ohne unseren Wunsch (d.h. unbezahlt)
ein Estrich (12 cm) eingebracht wurde.
Was kann ich tun?
Kann ein Gutachter die Ursache des Mangels feststellen?
Was würde man unternehmen, um die Ursache festzustellen?
Wieviel Geld kann ich einbehalten? (Damit sich später überhaupt
noch jemand dafür interessiert; in den Archieven stand mal was vom dreifachen der Reparaturkosten)
Was könnte so eine Mängelbeseitigung kosteten? (Größenordnung z.B. beim Aufbuddeln unterm Eingangsbereich)
Wie beseitigt man so etwas?
Die Baufirma wollte schon damals von innen "Verharzen", ist das
auf Jahre hinaus zuverlässig?
Ich bin natürlich gerne bereit bei Bedarf weitere
Informationen zur Verfügung zu stellen (Bilder gehen nur per E-Mail *.jpg).
Ich bedanke mich schon mal für Ihr Interesse.
Mit freundlichen Grüßen,
Sven Sanwald
  1. ist das ascii?

    oder brauche ich eine neue Brille?
    könnte man das irgendwie arrangieren, dass der Text besser lesbar wird?
  2. Ich konnte nur zwei Sachen entziffern

    Bilder und Gutachter. Zu beidem: ja
    • Name:
    • Martin Beisse
  3. Übersetzung:

    Foto von Lieselotte Tussing

    Bauen kann echt stressig sein! Nach einer gut gefüllten Mängelliste vom 10.09.01
    ist nun doch schon fast alles behoben worden, d.h.
    es fehlt noch der Austausch eines Fensters und die
    schadhaften Treppenelemente.
    Ja und da wäre noch der "feuchte Fleck" im Keller.
    Damit bin ich nun bei dem eigentlichen Problem.
    In unserem quasi Reihenendhaus ist in einer
    Außenecke im Keller oberhalb des Estrichs (was
    darunter ist kann man leider nicht erkennen) ein
    ungefähr 10-15 cm großer feuchter Fleck.
    Bemerkt wurde er bei der Aufnahme der Mängel am oben
    genannten Datum.
    Zuerst hieß es, dass es nur Restfeuchte nach
    dem Bauen wäre und sich es in den folgenden
    Wochen geben würde.
    Nachdem aber Ende November immer noch keine Veränderung zu erkennen war wurden Trockengeräte im dem
    Heizungskeller aufgestellt. Als nun in der ersten
    Januarwoche die Feuchtigkeit abgetrocknet war wurden
    die Geräte abgestellt.
    In der darauffolgenden Woche war allerdings
    schon wieder Feuchtigkeit in der Ecke zu erkennen.
    Ich bin mir nun etwas unsicher, was ich weiter
    unternehmen kann, denn schon Ende November wurde
    mir zugesichert, dass nach einer Woche Trocknung
    ein Gutachter hinzugezogen werden soll.
    Heute nachdem ich die erneute Feuchtigkeit mitgeteilt habe, wird nun dem zwar der Aufforderung nach der
    Ursache des feuchten Fleckes zu suchen nachgekommen, aber
    ich habe den Eindruck dass es nur ein Spiel auf
    Zeit ist, denn es steht die nächste zu zahlende
    Rate an (Abschlusszahlung).
    Weiterhin ist momentan doch sehr viel Regen- bzw. Tauwasser (Regenwasser, Tauwasser)
    vorhanden wenn das nun abtrocknet und die Stelle erst in der nächsten Regenperiode wieder auftritt, was geschieht dann?
    Mittlerweile erscheint mir auch seltsam, dass im gesamten
    Kellergeschoss ohne unseren Wunsch (d.h. unbezahlt)
    ein Estrich (12 cm) eingebracht wurde.
    Was kann ich tun?
    ... tsts, immer die faulen Kerle ...
    Anfang Übersetzung.
    Kann ein Gutachter die Ursache des Mangels feststellen?
    Was würde man unternehmen, um die Ursache festzustellen?
    Wieviel Geld kann ich einbehalten? (Damit sich später überhaupt
    noch jemand dafür interessiert; in den Archiven stand mal was vom dreifachen der Reparaturkosten)
    Was könnte so eine Mängelbeseitigung kosteten? (Größenordnung z.B. beim Aufbuddeln unterm Eingangsbereich)
    Wie beseitigt man so etwas?
    Die Baufirma wollte schon damals von innen "Verharzen", ist das
    auf Jahre hinaus zuverlässig?
    Ich bin natürlich gerne bereit bei Bedarf weitere
    Informationen zur Verfügung zu stellen (Bilder gehen
    nur per E-Mail *.jpg
    Ende Übersetzung
    • Name:
    • Tu
  4. danke für die Übersetzung ...

    und ich mein, dazu sollte man noch wissen, ob die Kellerwände aus mw oder Beton sind,
    bodenplattendicke/Fundamente? Ort der Feuchtigkeit (gebäudetrennwand? wenn ja:
    ein- / zweischalig im Keller).
    obendrein natürlich s. mb :-)
  5. Das kann man auch vereinfachen

    Wenn ich das richtig verstehe, gab es ja noch keine Abnahme. Also Mangel rügen und abstellen lassen. Aber das muss nach anerkannter Regel der Technik geschehen und beweisbar (!) richtig sein. Beweispflichtig ist der Vertragspartner des Bauherren.
    Was nutzt Ihnen den der dreifache Wert? Von was denn? Das kann nur ein Sachverständiger beurteilen (können natürlich auch andere, ist dann aber nicht anerkannt). Aber warum sollten Sie den bezahlen?
    • Name:
    • Martin Beisse
  6. Entschuldigung für die späte Antwort Vielen Dank schon ...

    Entschuldigung für die späte Antwort!
    Vielen Dank schon mal für die Infos
    und Anregungen.
    Hier sind einige Daten:
    (bei Interesse kann ich auch einen
    Grundriss E-Mailen)
    Die Kellerwände sind aus Stahlbeton,
    die Dicke der Bodenplatte ist: 25 cm;
    Streifenfundamente kann ich auf den
    Plänen nicht finden.
    Die feuchte Stelle befindet sich in einer
    Außenecke an der Trennwand;
    soweit ich es erkennen kann, ist die
    Trennwand zum Nachbarscheibchen
    doppelt und es sieht so aus, als ob da
    irgendetwas (4 cm auf dem Plan) zwischen
    den Wänden wäre. Was?
    Was heißt denn eigentlich Abnahme?
    Bisher wurde am 09.10.01 eine Übergabe des
    Hauses mit Aufstellung einer Mängelliste
    gemacht. Seitdem wohnen wir in dem anfänglich
    eher einer Baustelle gleichenden Haus.
    Nachdem aber die Mängelbeseitigung äußerst
    schleppend verlief (nur nach mehrmaligem
    Erinnern usw.) [wie oft muss man eigentlich
    erinnern, bevor gemindert wird? ], habe ich
    mich geweigert weitere Zahlungen zu leisten.
    Nun ist es so, dass (bis auf ein Fenster
    und einige Treppenteile) alle Mängel behoben
    oder gemindert sind (außer der feuchte Fleck
    im Keller).
    Die Frage ist nun, muss ich den Restbetrag 10 %
    des Kaufpreises zahlen, bevor der Mangel
    "Feuchter Fleck" behoben wurde?
    Eigentlich hatte ich die Möglichkeit in Betracht
    gezogen, mir von der Baufirma eine Bürgschaft
    geben zu lassen, die einen gewissen Betrag für
    eine eventuelle Reparatur vorsieht.
    Damals war allerdings geplant, noch vor Weihnachten zu Trocknen und einen Gutachter zu dem
    Fall hinzuzuziehen. Nachdem die Baufirma sich
    jedoch erst auf den von mir gemeldeten neuen
    feuchten Fleck gemeldet hat, bin ich mir unsicher,
    ob ich den Restbetrag an den Generalunternehmer
    zahlen soll. Denn was passiert, wenn die Baufirma
    mich bis zum Sommer warten lässt und dann ein Gutachter
    bescheinigt, dass es trocken ist!
    "Aber das muss nach anerkannter Regel der Technik geschehen und beweisbar (!) richtig sein. Beweispflichtig ist der Vertragspartner des Bauherren. "
    Unser Vertragspartner versucht sich sehr elegant aus der
    Sache herauszuhalten und alles an die Baufirma abzugeben.
    Was kann ich alles von dem Vertragspartner verlangen?
    Was ist ein angemessener Zeitraum? Momentan warte ich seit
    ca. 3 Monaten (09.10.01) auf die Beseitigung des Mangels!
    Was gilt als Beweis bei einem "feuchten Fleck"?
    Ein Trockener Sommer?
    Gruß,
    Sven
  7. eben gefunden ...

    und die Bilder (oer E-Mail) auch gesehen.
    die feuchte Stelle ist im Eck Außenwand/trennwand.
    sowas kennen wir ja :-(
    solange Ansprüche gegen den Vertragspartner bestehen, darf natürlich nicht selber
    saniert werden.
    Injektion (danach wurde gefragt) verschandelt die Wand!
    Abdichtung der fuge zwischen den Gebäudetrennwänden wäre das ziel.
    Einschaltung eines in bausachen erfahrenen rechtsanwaltes wohl erforderlich.
    ich persönlich würde eine schnelle! Regelung wünschen  -  auch in Hinsicht
    auf möglicherweise schwankende Wasserstände.

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