Ist das ausreichend?
BAU-Forum: Keller
Ist das ausreichend?
unser Bauunternehmer sagt das folgende Konstruktion in Ordnung ist. Sandboden darauf eine Sauberkeitsschicht aus Noppenbahn.
Darauf eine 25 cm Bodenplatte aus WU-Beton darauf Dämmung aus PURAbk. Hartschaumplatten darauf eine Quellverschweißte Folie dann Fußbodenheizung mit Dämmplatten und darauf Estrich. Ich habe jetzt hier im Forum des öfteren über Bitumenschweißbahn G200-S4 gelesen. Die Frage ist ob wir diese auch benötigen? Kein drückendes Wasser, Sandboden, normales Sickerwasser. Die Außenwände sind mit Bitumendickschicht und Dämmung versehen. Die Hohlkehle ist mit Dichschläme versehen. Ist die genannte Konstruktion gemäß DINAbk. 18195?
Vielen Dank für Ihre Antworten
Darauf eine 25 cm Bodenplatte aus WU-Beton darauf Dämmung aus PURAbk. Hartschaumplatten darauf eine Quellverschweißte Folie dann Fußbodenheizung mit Dämmplatten und darauf Estrich. Ich habe jetzt hier im Forum des öfteren über Bitumenschweißbahn G200-S4 gelesen. Die Frage ist ob wir diese auch benötigen? Kein drückendes Wasser, Sandboden, normales Sickerwasser. Die Außenwände sind mit Bitumendickschicht und Dämmung versehen. Die Hohlkehle ist mit Dichschläme versehen. Ist die genannte Konstruktion gemäß DINAbk. 18195?
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warum ...
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Ja,
ja die Dämmung kommt auf die Bodenplatte, darauf die Quellverschweißte Folie, darauf Fußbodenheizung mit entsprechenden Platten.
Ich verstehe allerdings nicht, wo die Wärmebrücke entsteht. Bin allerding auch kein Fachmann. Mir geht es eigentlich darum, ob direkt auf die Bodenplatte eine Schweißbahn muss und ob die Konstruktion mit der Quellverschweißten Folie DINAbk. gerecht ist.
Danke -
*malnenlinkgeb*
Moin,
im Link können Sie fast alle Erklärungen finden. Dann brauche ich hier das Rad nicht neu erfinden :) )
Grüße
siWeiterführende Links:
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Das Lesen des Links hat mir mal wieder ...
Das Lesen des Links hat mir mal wieder die Bestätigung gegeben das ich alles richtig gemacht habe und nicht wie einige "Fachleute" aus unserem Baugebiet meinten heillos übertrieben. Werde mir die Seiten mal ausdrucken und in der Nachbarschaft verteilen -
Fundamenterder
Die vorliegende Beschreibung riecht wieder stark nach einem Verstoß gegen die TAB der E-Unternehmen und die DINAbk. 18015-1. Diese fordert in Punkt 7 (1): "Bei jedem Neubau ist ein Fundamenterder für das Gebäude und seine Installationen vorzusehen; er ist an die Potentialausgleichsschiene anzuschließen. " und bezieht sich auf die DIN 18014. Siehe auch den Link
Mit freundlichen GrüßenWeiterführende Links: