Beim Nachbarn Fliesen hochgesprengt
BAU-Forum: Keller

Beim Nachbarn Fliesen hochgesprengt

Hallo Zusammen!
Meinem Nachbarn hat es anscheinend durch gestiegenen Grundwasserspiegel die Fliesen im Keller hochgesprengt (mit lautem Knall). Sein Haus liegt ca. 70 cm tiefer als meines.
Die Auskunft der Gemeinde vor Grundstückkauf lautete: Kein Problem mit Grundwasser, höchster Stand 6,50 unter Niveau.
Vor 2 Jahren hat die Gemeinde die uns naheliegende Wasserversorgung eingestellt und daher rührt m.E. auch der dramatische Anstieg.
Fragen:
Darf die öffentliche Hand einfach Maßnahmen ohne Rücksicht auf anderes Eigentum durchführen?
Darf sie die Wasserversorgung einstellen, ohne Ersatzmaßnahmen bereitzustellen?
Gibt es bauliche Möglichkeiten den Schaden zu mindern?
Da es sich hier um ein größeres "Neubaugebiet" mit gemeindlichem Bebauungsplan handelt, müsste die Gemeinde m.E. auch eine Verpflichtung zur Schadensbegrenzung haben.
Vielen Dank für alle Antworten
Beste Grüße
Peter Maier
  1. Der Bebauungsplan

    berührt meines Wissens nicht den Grundwasserspiegel und dessen Schwankungen. Von daher ist der Gemeinde vermutlich kein (juristischer) Vorwurf zu machen. Auch die Beibehaltung einer Grundwasserabsenkung kann wohl kaum verlangt werden.
    Ob ein Hinweis seitens des Bauamtes zwingend gewesen wäre  -  nun ja.
    Anders sieht es meiner Meinung nach beim Baugrundgutachten aus. Da wäre ein Hinweis auf die nahegelegene Grundwasserförderung und die damit verbundene Absenkung aus meiner Sicht schon erforderlich gewesen. Die Adresse für Schadenersatzansprüche ist daher ggf. der Gutachter oder der Architekt, wenn nicht auf Bauherrenwunsch auf ein Gutachten verzichtet wurde.
    Letzten Endes wurde im Vertrauen auf eine Beibehaltung der Grundwasserabsenkung ohne ausreichende Gebäudeabdichtung gebaut und ohne sich diesbezüglich rückzuversichern  -  ob aus Unwissenheit (fahrlässig) oder wissentlich. Der Fehler kann also eigentlich nur in der mangelhaften Beratung liegen.
  2. OBB Schotterebene

    Hallo Ackermann, Danke für Ihre Antwort.
    Da sich die Gemeinde in der oberbayrischen Schotterebene (nur Kies) befindet und zudem das Gelände weitläufig eben ist, wurde ein Bodengutachten nie in Erwägung gezogen.m.W. auch in unserer Gegend unüblich.
    Die Auskunft des Gemeindebauamtes reichten auch meinem Bauträger aus. m.W. hat kein einziger Bauherr in unserem Gebiet bezüglich des Grundwasserspiegel Maßnahmen ergriffen; bei 6,5 m Höchststand im Kies m.E. auch unnötig.
    Der Bauantrag ging damals auch durch das Wasserwirtschaftsamt. Dieses müsste doch auch wissen, was passiert wenn in einem Gebiet die Grundwasserentnahme eingestellt wird.
    Ich dachte immer, dass sich jeder so zu verhalten hat, dass er andere nicht schädigt; und nicht nach dem Motto: Nach mir die Sintflut.
    Beste Grüße
    Peter Maier
  3. moralisch

    halte ich das Schweigen der Ämter auch für bedenklich. Nur hat das vermutlich juristisch kein Gewicht. Dennoch hat ein Architekt oder Bauträger, auch wenn Bodengutachten unüblich sind, meiner Meinung nach die Pflicht, auf die durch den Verzicht entstehenden Risiken hinzuweisen. Und zu den Risiken, die man ohne Bodengutachten eingeht, gehört auch z.B. der (bei Einstellung der Entnahme vorhersagbare) Anstieg des Grundwasserspiegels.
  4. genau so ...

    ist es!
    wenn man auch sagen muss, dass vielleicht sogar ein Bodengutachter mit
    einer Aussage zum gw Probleme gehabt hätte (!), so ist doch die Hinzuziehung
    eines solchen, eben um das Risiko abzuwälzen, unabdingbar.
    das Problem des Nachbarn scheint mir erheblich das Problem des Bauträgers ...
    gibt's den noch?
  5. BT gibt es nicht mehr

    Die Häuser sind Baujahr. 85 bis 88, den Bauträger gibt es nicht mehr.
    So wie aussieht scheint nur noch die politischen Daumenschraube zu helfen. Ein paar Grundstücke sind von der Gemeinde damals als Einheimischenmodell verkauft worden. Es ist m.E. nur ein Frage der Zeit bis andere Häuser betroffen sind.
    Beste Grüße
    Peter Maier
  6. wir haben

    in unserer Gemeinde einen ähnlichen fall, dort wurde vom Bund gefordert, eine Wasserförderung zu reduzieren, um den Wasserstand in diesem Gebiet anzuheben (Sumpfgebiet). dies wurde mit der Begründung abgelehnt, das benachbarte Häuser gefährdet werden könnten. Ich würde den schwarzen Peter erstmal der Gemeinde anhängen..
    • Name:
    • Herr Rossi
  7. toi, toi, toi ...

    kennst'es eh: den letzten beißen die Hunde ...
    diese Bauträger"Spielchen" sind auch nicht neu :-((
    komisch nur, warum solche Geschichten immer (!) einvernehmlich zwischen
    gemeinden und Bauträgern ablaufen ... komisch, komisch!

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