Wohnkeller  -  die zweite
BAU-Forum: Keller

Wohnkeller  -  die zweite

Hallo zusammen,
wie ist ein Wohnkeller definiert (Lichteinfall, Dämmung, Lichte Rohbauhöhe, etc.)? Wo finde ich die genauen gesetzlichen Grundlagen? Gibt es Unterschiede, wenn man z.B. den Keller nur unregelmäßig bewohnen möchte?
Wer kann mir mit den Antworten auf diese Fragen weiterhelfen?
Hansi
  1. In der Landesbauordnung nachschauen!

    Hallo, Geben Sie http://www.google.de ein, dann Suchwort Landesbauordnung eingeben.
    Da steht es drin. Bei weiteren Fragen beim Bauamt anrufen.
    Gruß
    W. Schmitz
    • Name:
    • Reg2023-Herr W. Schmitz
  2. Aufenthaltsräume

    Foto von Martin G. Halbinger

    Die Regelungen zu Aufenthaltsräumen stehen in den LBOAbk. die unter

    zu finden sind.
    Bayern z.B. mind 2.40 m Raumhöhe; ausreichende Belichtung (1/8 der Grundfläche als Fensterfläche) Lichteinfallswinkel 45 ° od. flacher ...


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