Feuchtigkeitsschäden Keller und Dach bei gebrauchtem EFH
BAU-Forum: Keller

Feuchtigkeitsschäden Keller und Dach bei gebrauchtem EFH

Wir haben zum 01.07.2001 ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung. (Bauabnahme 11/97) gekauft. Im Kaufvertrag steht: " ... Die Übergabe erfolgt wie besichtigt, so wie es steht und liegt. Versteckte Mängel sind dem Verkäufer nicht bekannt. Im übrigen wird für bestimmte Größe, Güte und Beschaffenheit keine Gewähr geleistet, auch keine Haftung für Fehler oder Mängel übernommen. "
Nun stellte sich heraus, dass bei bestimmten Windrichtungen und -stärken Regenwasser unter die Pfannen läuft (Trockenfirst) und auf den unter den Pfannen liegenden Platten nach unten läuft. So weit so gut, aber alle Dachanschlüsse (Fenster, Kamin, Lüftungen) sind nicht abgedichtet, sodass an diesen stellen das Wasser von den Platten in den Dachboden (noch nicht ausgebaut), bzw. in ein Kinderzimmer eindringen kann.
Des weiteren ist die komplette Abdichtung des Kellers und der Bodenplatte mit Putz und Schwarzanstrich ausgeführt worden. Die Fenster und Türen sind nicht abgespritzt worden. Auf einem Kellerraum sollte ursprünglich ein Carport errichtet werden. Das umlaufende Blech ist weder an den überlappenden Stellen noch an der Hauswand abgespritzt worden , sodass auch dort Wasser ungehindert ins Mauerwerk eindringen kann. Nach Aussage eines Anbieters für Systemlösungen gegen Feuchtigkeit (isotec), der sicherlich auch sein Produkt veräußern möchte, liegt das Abdichtungsniveau auf dem Stand von 1970.
Fragen:
1. Besteht eine Chance vom Veräußerer einen Schadensersatz zu bekommen? (Angebot Isotec für zunächst einen Kellerraum: 5.550,- EUR, Angebot Dachdecker 2.850,- EUR)
2. Kann das Bauunternehmen für die Abdichtungsmängel im Kellerbereich (Dach ist wohl schwarz erstellt worden) belangt werden, oder ist für die Art der Abdichtung der Bauherr und der Architekt verantwortlich?
Vielen Dank für ihre Bemühungen
  • Name:
  • Hausmann, Axel
  1. zu 2.) meine Bauherrenmeinung:

    Gab es denn eine 5 jährige Gewährleistung? Dann können Sie sich evtl. an das Bauunternehmen wenden. Aber nur dann, wenn die Gewährleistung beim Kauf der Wohnung auf Sie übergegangen ist (Stichwort "Abtretung der Gewährleistungsansprüche" oder so ähnlich). Das funktioniert meines Wissens nämlich NICHT automatisch (wurde mal im Forum hier diskutiert), sondern muss explizit im Kaufvertrag vereinbart sein (so war dazu die Aussage von Herrn Schotten (RA) zu diesem Thema, wenn ich mich richtig erinnere). Grund: Der Bauvertrag inkl. Gewährleistung wurde damals ja nicht mit Ihnen, sondern mit dem Vorbesitzer geschlossen ...

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