Altbausanierung kontra Kellerabdichtung
BAU-Forum: Keller
Altbausanierung kontra Kellerabdichtung
Hallo Fachleute,
folgendes fast alltägliches Problem:
Ein Bauträger kauft einen Wohnmietgebäude Mauerwerksbau unterkellert im KG preußische Kappendecke, sonst Holzbalkendecken 4 Obergeschosse - ein Altbau Baujahr. 1908 (z.B. in Berlin oder Potsdam).
Er macht alles hübsch (Heizung neu, Dielung schleifen, Fenster neu anmalen usw.). Dann verkauft er die Wohnungen einzeln als Wohneigentum. Möglicherweise setzt er sich gleich noch als Verwalter ein für die gesamte Gewährleistungszeit (um hohe Gewährleistungsansprüche deckeln zu können).
Nu wird festgestellt, dass im Keller die schöne Farbe abblättert und die Wände pitschenass sind. Was nun? In der Baubeschreibung stand zum Keller natürlich nur "Sanierung der Außenabdichtung der Kellerwände soweit erforderlich". Lassen sich hier überhaupt Ansprüche hinsichtlich erforderlicher Abdichtungsmaßnahmen entsprechend WTAAbk.-Merkblätter durchsetzen? Oder muss die WEGAbk. dann tief in die Tasche greifen und nachträglich selbst abdichten?
Kann es denn sein, dass ich mit einem Lückenhaften Kaufvertrag mangelhafte Objekte veräußern kann?
Fadenscheinige Rechtfertigung seitens der Bauträger: In vielen Altbaukellern herrscht dieser Zustand und die Mieter müssen sich bei Altbauten nun mal damit abfinden, dass der Abstellraum von minderer Qualität ist.
Was sagt hier die Rechtsprechung? Muss ein Bauträger über den Vertragstext hinaus alles technisch mögliche tun um ein mängelfreies Werk zum Kauftermin abzuliefern? Handelt es sich bei feuchten Kellerwänden überhaupt um einen Mangel - das definieren viele Bauträger in Berlin und Potsdam ganz anders: Feuchter Altbaukeller - Kein Mangel, sondern Normalität?!
folgendes fast alltägliches Problem:
Ein Bauträger kauft einen Wohnmietgebäude Mauerwerksbau unterkellert im KG preußische Kappendecke, sonst Holzbalkendecken 4 Obergeschosse - ein Altbau Baujahr. 1908 (z.B. in Berlin oder Potsdam).
Er macht alles hübsch (Heizung neu, Dielung schleifen, Fenster neu anmalen usw.). Dann verkauft er die Wohnungen einzeln als Wohneigentum. Möglicherweise setzt er sich gleich noch als Verwalter ein für die gesamte Gewährleistungszeit (um hohe Gewährleistungsansprüche deckeln zu können).
Nu wird festgestellt, dass im Keller die schöne Farbe abblättert und die Wände pitschenass sind. Was nun? In der Baubeschreibung stand zum Keller natürlich nur "Sanierung der Außenabdichtung der Kellerwände soweit erforderlich". Lassen sich hier überhaupt Ansprüche hinsichtlich erforderlicher Abdichtungsmaßnahmen entsprechend WTAAbk.-Merkblätter durchsetzen? Oder muss die WEGAbk. dann tief in die Tasche greifen und nachträglich selbst abdichten?
Kann es denn sein, dass ich mit einem Lückenhaften Kaufvertrag mangelhafte Objekte veräußern kann?
Fadenscheinige Rechtfertigung seitens der Bauträger: In vielen Altbaukellern herrscht dieser Zustand und die Mieter müssen sich bei Altbauten nun mal damit abfinden, dass der Abstellraum von minderer Qualität ist.
Was sagt hier die Rechtsprechung? Muss ein Bauträger über den Vertragstext hinaus alles technisch mögliche tun um ein mängelfreies Werk zum Kauftermin abzuliefern? Handelt es sich bei feuchten Kellerwänden überhaupt um einen Mangel - das definieren viele Bauträger in Berlin und Potsdam ganz anders: Feuchter Altbaukeller - Kein Mangel, sondern Normalität?!