Vorschrift bzw. DIN-Norm, die besagt, dass Lichtschächte abgedichtet werden müssen!
BAU-Forum: Keller

Vorschrift bzw. DIN-Norm, die besagt, dass Lichtschächte abgedichtet werden müssen!

Liebe Experten,
ich bräuchte dringend einen Link-Verweis (DINAbk. oder Vorschrift) unter dem festgeschrieben ist, wann Lichtschächte abgedichtet werden müssen.
Lastfall: kurzzeitig anstehendes Oberflächenwasser, Sickerwasser oder Schichtenwasser bei schwer wasserdurchlässigem Boden (kiesiger Lehm).
Unser Bauunternehmer behauptet es gäbe keine solche Vorschrift! Wir hatten Wassereintritt in Kellerfenster, nachdem an den Seiten der Lichtschächte Oberflächenwasser eingetreten ist und dies so viel war, das nicht schnell genug durch die Entwässerung abfließen konnte. Lichtschächte sind an die Entwässerungsleitungen angeschlossen. Hinterfüllung mit Erdreich mangelhaft ausgeführt, da das Wasser nach Regenfällen mehrere Tage in Pfützen rund um die Lichtschächte steht und sozusagen ans Haus geführt wird und nicht vom Haus weg. Momentan Rohbau. Außenanlagen gibt es noch nicht.
Vielen Dank
  • Name:
  • Rosi Schneider
  1. klar  -  wenn's so einfach wär ...

    dann bräuchte man weder Fachplaner noch Gutachter noch rechtsanwälte.
    die erste Frage wäre nach dem verantwortlichen Planer, die zweite nach dem
    vertrag mit der Baufirma, die Antworten geben o.g. Fachleute.
  2. Baufirma sagt

    ja, dass es angeblich keine solche Vorschrift gibt. Im Vertrag ist hierzu nichts explizites geregelt, außer dass der Keller als weiße Wanne ausgeführt wird (WU-Beton + Perimeterdämmung). Da die Hinterfüllung ja schon stattgefunden hat, vermuten wir, dass der Bauunternehmer es deshalb ablehnt nachzubessern, weil er ja wieder aufbuddeln muss und dann nochmal abdichten müsste.
    • Name:
    • Rosi Schneider
  3. DIN 18195

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    Die DINAbk. 18195 regelt ihr Problem. Sie ist leider nicht im Internet zugänglich. Grundsätzlich ist es so, dass erdberührte Flächen abgedichtet sein müssen, und zwar lückenlos, deshalb sind die Lichtschächte und ihre Anschlüsse einzubeziehen. Je nach Lastfall sind die Anforderungen unterschiedlich hoch. Wie so eine Abdichtung aussehen könnte sehen Sie im Link (hier eine druckwasserdichte Ausführung).
    Im Grunde genommen müssen Sie sich nicht mit Normen herumschlagen. Der Ausführende hat bis zur Abnahme die Beweislast, deshalb müssen Sie ihm nicht jeden einzelnen Verstoß unter Bezug auf Normen und Regeln nachweisen. Der Ausführende schuldet ein mängelfreies Werk nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Wasser im Keller ist nun mal ein Mangel. Die DIN 18195 ist übrigens als eingeführte technische Baubestimmung allgemein verbindlich und gilt auch auch besondere Erwähnung im Vertrag.
  4. Vielen Dank H. Stubenrauch für Ihre kompetente Antwort

    und beste Grüße!
    • Name:
    • R. Schneider
  5. Haben Sie einen planmäßig beheizten Keller?

    Falls ja :
    Wie sieht das Detail am Lichtschachtanschluss aus?
    Ist das Dämmung dawischen?
  6. ja, beheizter Keller

    zwei Hobbyräume (dort ist auch bei einem das Wasser eingetreten)
    werden zukünftig beheizt und als Wohnraum genutzt. Die anderen beiden Räume sind Technikraum und Waschraum. Die Details kann ich schwer beschreiben. Es handelt sich um WU-Beton und darauf wiederum Perimeterdämmung. Lichtschächte wurden dann aufgedübelt.
    • Name:
    • R. Schneider
  7. wieso?

    18195? was ist bei e. weißen Wanne?
    was ist bei Beauftragung "ein dichter Keller und gfk-Lichtschächte"?
    VOBAbk. a: "ungebührliches Wagnis"? was geht die Baufirma denn an?
    die Baufirma hat vielleicht keinen expliziten Planungsauftrag?
    wie was gemacht werden soll, wissen wir alle  -  wer schuld ist, wenn was
    schiefläuft, wissen wir ... hinterher. einer alleine ... selten!
    wer hier geplant hat, brauchen wir nicht fragen? seltsam!
  8. Wie darf ich Ihren Kommentar verstehen?

    H. Sollacher.
    Planung und Ausführung liegen in einer Hand bzw. einer Firma, die
    in der Umgebung auch schon mehrere Häuser gebaut hat. Kann Ihren Ausführungen bzw. Fragen nicht im geringsten folgen.
    • Name:
    • R. Schneider
  9. dann ist dieBaufirma auch komplett für dem Murks verantwortlich

    denn normalerweise schulden die Ihnen den Erfolg, also ein dichtes Haus (Werkvertrag). Dafür braucht's keine DINAbk. oder sonst was!
    (kleiner Tipp von Bauherr zu Bauherrin)
  10. nr. 7 ...

    bezog sich auf die 18195.
    jedenfalls hatte ich den Beitrag nr. 6 da noch nicht gesehen  -  passt aber
    trotzdem.
    aber anscheinend bin ich hier der einzige, der nicht über hellseherische
    Fähigkeiten verfügt  -  oder nur über sehr begrenzte ;-)
    jedenfalls traue ich mir nicht, ohne genauere vertragskenntnis die Angelegenheit
    so souverän zu beurteilen, wie das hier geschieht.

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