Lichtschacht-Montage und -Anschluss bei drückendem Wasser
BAU-Forum: Keller

Lichtschacht-Montage und -Anschluss bei drückendem Wasser

zunächst vielen Dank für die engagierte Hilfe in den Foren, ich habe wiederholt einige Stunden mit Stöbern auf BAU.de verbracht und dabei viel gelernt  -  und das hat mir viel genutzt. Doch leider stand der Rohbau schon fast als ich zu lernen anfing. Und deshalb ...
Die Situation:
Im Werkvertrag für unserem Neubau (Doppelhaushälfte  -  Hanglage  -  gemeinsamer Baubeginn 07/01  -  Bauabnahme steht kurz bevor) haben wir eine Keller-Außenisolierung gegen drückendes Wasser festgelegt. Ein Bodengutachten wurde nicht erstellt. Die Isolierung vom Keller (gemauert aus Jüwo Poroton-Planziegeln) wurde mit Deitermann KMB durchgeführt (2 Schichten, Gewebeeinlage fraglich). Danach wurden die Lichtschächte mittels verzinkter Schlossschrauben M10x70 und 12 mm Standard Fischer Dübel auf die KMB geschraubt. Eine zusätzliche Abdichtung bei der Montage ist nicht erfolgt. Die Abläufe der Lichtschächte sind ohne jeden Anschluss offen geblieben. Perimeterdämmung aus Hartschaumplatten wure mittels KMB-Batzen aufgeklebt. Ein Vlies wurde nicht verwendet; eine Dränage nicht eingebaut. Der Bau wurde mit vorhandenem Erdreich (laut Auskunft des Bauleiters bindiger Boden Klasse 3-5 gemäß Statiker zum Beifüllen geeignet) beigefüllt. Der Eingangsbereich liegt ca. 1,3 m tiefer und 5 m entfernt der oberhalb vorbeiführenden Straße. Bei Starkregen füllen sich zwei der 5 hangaufwärts gelegenen Lichtschächte von unten her (durch Ablauföffnung sowie durch Ritz zwischen Lichtschacht und Wand) mit Wasser. Die Kellerfenster liegen ca. 50 cm höher als der Boden Lichtschacht. Als wegen Gerüst die Fallrohre nicht angeschlossen waren lief uns 2 mal Matsch-Wasser durch das Fenster eines Kellerraums.
Fragen:
1. Macht der vorgegebne Lastfall drückendes Wasser einen speziellen Lichtschacht notwendig?
2. Ist die Montage der Lichtschächte für den Lastfall drückendes Wasser in einer DINAbk. festgelegt? Würde mir diese dann kaufen. Wenn nicht, wo sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu finden? Ist die Einbauvorschrift (Prüfzeugnis) des Herstellers als eine solche Regel anzusehen? Diese verlangt eine Abdichtung mit KMB während der Montage und anschließendes Aufziehen der Dickbeschichtung von Außen auf den Flansch (über die Schrauben) des Lichtschachtes.
3. Gehört der evtl. notwendige Drainageanschluss des Lichtschachts zum Lichtschacht dazu oder ist das Teil der "Außenanlage". Wo ist das definiert, wenn nichts expilziet im Werkvertrag steht?
4. Liegt ein Mangel gemäß VOBAbk. vor? Ich habe eine der oberen Schrauben mal herausgedreht, diese ist bereits am Gewinde verrostet  -  d.h. es dringt Wasser in das Bohrloch/die Wand ein. Ist das bereits als Mangel anzusehen?
5. Muss die Gebäudefuge zwischen den Doppelhaushälfte's besonders geschützt werden, wie kann ich das prüfen?
6. Muss eine Gewebeeinlage zwischen den beiden Schichten KMB irgendwo erkennbar sein?
Die Bauabnahme steht kurz bevor, wie muss der Bauleiter mir nachweisen das die Arbeiten korrekt ausgeführt wurden; ein "da ist in der DIN nichts geregelt, wir haben schon alles richtig gemacht" ist wohl nicht ausreichend.
Vorab schon vielen Dank für Antwort (en), auch wenn es nur einzelne Fragen betrifft. Ich hoffe ich war nicht zu ausführlich? :-))
Andreas Lettau
  • Name:
  • Andreas Lettau
  1. Aufruf 555..

    ich folge Ihrem Aufruf, obwohl ich selber nur ein Halbwissen habe und das Bestenfalls, also Achtung mit meinen Antworten ich bin nur Bauherr und kein Dach-Wand-Abdichtungstechniker.
    Als erstes: Sie haben ja wirklich viel geschrieben!
    Ich fange mal an, aber nochmals: Ich bin Laie, meine Antwort ist nicht viel Wert, aber ein Anfang:
    Nach DINAbk. 18195-6:2000-08 sind Dickbeschichtungen zwar aufgenommen worden jedoch mit Einschränkungen, anbei ein Remmers Zitat: Abdichtungen mit KMB nach dieser Norm sind immer zweilagig unter Einarbeitung einer Verstärkungseinlage herzustellen. Die erste Schicht muss bei Aufbringen der zweiten so weit getrocknet sein, dass sie durch die Beschichtungsarbeiten nicht beschädigt wird. DieMindesttrockenschichtdicke beträgt 4 mm. Nach ausreichender Trocknung der Abdichtung ist ein Anfüllschutz nach DIN 18195-10 aufzubringen. Es ist darauf zu achten, dass der Anfüllschutz miteiner Abdichtungsseitigen Gleitfolie versehen ist, damit Bewegungen (Setzungen) aus dem Erdreich nicht übertragen werden. Nach DIN 18195-3 sind Schichtdickenkontrollen (20/200 m² bzw. Objekt) sowie Durchtrocknungsprüfungen durchzuführen. Die Anzahl der Prüfungen, die Lage der Messpunkte sowie die Ergebnisse unddas Ergebnis der Durchtrocknungsprüfung ist zu dokumentieren.
    Zitat Ende
    Die Lichtschächte wurden direkt auf die Wand gesetzt. Wie wird der Kellerraum genutzt? Warum wurde an dieser Stelle auf eine Wärmedämmung verzichtet?
    Selbstverständlich muss die Einbauvorschrift des Herstellers eingehalten werden, falls nein, verweiger Sie die Abnahme und lässen sich das Gegenteil beweisen.
    Sobald Sie eine Abnahme tätigen kehrt sich die Beweislast um!
    Gehört der Lichtschacht an die Dränung? Hmm, bei uns wurde das so gemacht, wenn Sie Kies unter dem Schacht haben und dieser dadurch in die Dränung führt, wirdßs wohl auch gehen, aber auch hier, lassen Sie sich die Richtigkeit beweisen! nicht nur eine Behauptung des Vertragspartners akzeptieren.
    So, hoffe das reicht als Anfang.
    • Name:
    • Herr Ber-180-Sob
  2. Ergänzung

    Teil 6 der o.a. DINAbk. bezieht sich auf Ihren Lastfall und natürlich bezieht sich auch das Zitat auf Teil 6 (drückendes Wasser und aufstauendes Sickerwasser)
    Grüße und gute Nacht
    • Name:
    • Herr Ber-180-Sob
  3. hmm

    Foto von Stefan Ibold

    Moin,
    da fehlt mir der Kollege Beisse und der Kollege Dietl.
    Trotzdem will ich versuchen, Ihnen eine Antwort zu geben.
    1. An sich ist KMB nur für aufstauendes Sickerwasser und Schichtenwasser zugelassen.
    2. Und selbstverständlich müssen die Lichtschächte in die Abdichtung eingebunden werden.
    3. Irgendwie macht der Anschluss an die Dränung keinen richtigen Sinn, weil Wasser ja ggfs. zurückstauen kann. Dann besser an den Regenwasserkanal.
    4. Wenn der Lichtschacht dicht an die Abdichtung angeschlossen werden muss, dieses aber nicht ist, dann liegt ein Mangel vor.
    5. Es müssen Refeerenzstückchen erstellt werden. Wenn überhaupt werden Sie die Einlage an der Oberkante erkennen können.
    Der Rest wie oben von Vorredner beschrieben.
    MfG
    Stefan Ibold

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