Wasserschaden im Keller (Neubau) d. Wasser auf Bodenplatte
BAU-Forum: Keller

Wasserschaden im Keller (Neubau) d. Wasser auf Bodenplatte

wir haben eine Doppelhaushälfte in München gekauft; kurz vor der Übernahme wurde von uns und dem Bauträger ein Wasserschaden im Keller festgestellt (Wasser ist ca. 1 m im Putz der Innenwände nach oben gezogen). Der Bauträger meinte, das sei (Rest-) Wasser auf der Bodenplatte und vollkommen normal.
Wir haben erstmal die Übernahme verweigert und verlangt, dass die Ursache für das Wasser festgestellt wird.
Wir haben privat einen Sachverständigen beauftragt, der die weit überhöhten Feuchtigkeitswerte im Putz messtechnisch festgestellt hat.
Der Bauträger hat an mehreren Stellen Löcher in den Estrich machen lassen und mit der Trocknung durch ein Luftenfeuchtungsgerät begonnen.
Die Bodenplatte ist bei den Löchern feucht bis nass, aber es steht kein Wasser auf der Bodenplatte.
Nun trocknet der Putz und die Bodenplatte an den geöffneten Stellen langsam ab. Es scheint also so, dass die Kellerwanne dicht ist (es handelt sich um eine weiße Wanne, die permanent 1 m im Grundwassern steht).
Bei neu geöffneten Löchern im Estrich an den Außenwänden ist die Bodenplatte aber auch feucht bis nass. Es scheint also noch ziemlich viel Wasser auf der Bodenplatte zu sein.
Frage:
1. Können wir vom Bauträger verlangen, dass er die Dichtigkeit der Wanne nachweist oder muss er nur nachweisen, dass kein Wasser mehr nachkommt und der Wasserschaden behoben ist?
2. muss der Bauträger die Bodenplatte mit einem Heißluftgebläse trocknen damit wirklich alles Wasser weg ist oder ist er dazu nicht verpflichtet?
  • Name:
  • Uwe Werner
  1. normal ist das nicht

    und die Trocknung (wie genau?) ist in jedem Fall notwendig, steht das Gebäude jetzt definitiv 1 m im Grundwasser oder ist das der Wert beim höchsten Grundwasserstand?
    Der Bauträger schuldet ein mangelfreies Werk und Gebäude mit nassem Keller ist das sicher nicht, mit welcher Messtechnik wurden denn welche Feuchtewerte wo festgestellt?
  2. Abnahmeverweigerung

    Foto von Robert Worsch

    Solange Sie  -  berechtigt  -  die Abnahme verweigern, ist der Bauträger in der Beweislast, dass heißt, ER muss die ordnungsgemäße Ausführung belegen. Wenn ich mir Bild eins anschaue, dann hat das m.E. nichts mit Restfeuchte und Restwasser auf der Bodenplatte zu tun. Bild 2 jedoch schaut nicht dramatisch aus? Wobei mir die Aussparung am/im Putz nicht klar ist? Anzumerken ist, dass die Folie über der Dämmung wohl nicht am Randdämmstreifen angeklebt/bis OK Estrich hochgezogen ist, und der Randdämmstreifen rechts an der Wand vollständig von Estrich bedeckt ist (Schallbrücken ) Sollte es tatsächlich "nur" Restwasser sein, dass vor Einbringung des Estrichs auf der Bodenplatte stand, dann reichen Löcher für eine Trocknung nicht aus, das sollte mit Einblasung von Warmluft erfolgen. Die Ausführung als WU-Konstruktion können Sie den Statikplänen entnehmen, liegen Ihnen diese vor?

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