Wasser im Keller durch altes und zu gering bemessenes Kanalnetz
BAU-Forum: Keller

Wasser im Keller durch altes und zu gering bemessenes Kanalnetz

Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Mutter besitzt in Nordrhein-Westfalen (Willebadessen, Kreis Höxter) ein Einfamilienhaus, das mitten im Dorf in einer Mulde liegt. Der Ort ist in den letzten Jahren einwohnermäßig enorm gewachsen, das Kanalsystem bereits einige Jahrzehnte alt und bei Platzregen völlig überlastet. So hat meine Mutter mir von zwei Kellerüberflutungen innerhalb einer Woche berichtet. Das Haus ist 20 Jahre alt, in dieser Zeit ist es bereits einige Male zu Überflutungen gekommen, Nachbarn sind ebenso betroffen. Von der Stadtverwaltung ist ein Eingreifen wiederholte Male abgelehnt worden mit dem Hinweis auf die Verpflichtung der betreffenden Anwohner, eine Pumpe sowie auch ein Rücklaufventil installieren zu müssen. Von Bekannten ist ihr allerdings zugetragen worden, dass auch ein Ventil einem bestimmten Druck nicht standhält. Meine Frage hierzu ist, ob die Stadt hier nicht verpflichtet ist, das überalterte Kanalnetz zu sanieren.
Ich habe bereits gelesen, dass Sie keine rechtsverbindlichen Auskünfte geben können, aber vielleicht kennt jemand einen ähnlich gelagerten Fall, der auch schon gerichtlich abgehandelt worden ist und kann einen Hinweis darauf geben?!
Vielen Dank im Voraus,
Bernadette Eckhart
  • Name:
  • Bernadette Eckhart
  1. nicht die Stadt  -  sie!

    die Rückstauebene ist meist die straßenoberkante. und für rückständes Wasser, welche unterhalb dieser ebene in ihr Anwesen läuft sind in aller Regel sie selbst verantwortlich. da hilft nur ein doppeltes rückstauventil oder keine Einleitung von wässern unterhalb der Rückstauebene. z.B. lassen sie den Bodenablauf in der Waschküche nicht direkt in die kanalisation, sondern punpen dieses Wasser über die Rückstauebene hoch.
    war das verständlich?

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