Wartungsvertrag einer vollbiologischen Kleinkläranlage notwendig?
BAU-Forum: Kleinkläranlagen
Wartungsvertrag einer vollbiologischen Kleinkläranlage notwendig?
Das Wartung notwendig ist, ist mir klar. Nur muss dazu unbedingt ein Wartungsvertrag abgeschlossen werden?
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Hallo Herr Taubmann,
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So ein Mist, ich finde gerade die Unterlagen nicht,
in dehnen die Wartungsanforderungen und die Garantie geregelt ist. Muss ich heute Abend noch mal schauen, wo ich die habe. Gestern kam nur der Wartungsvertrag. 250,- DM pro Wartung und 1.. 3 Wartungen pro Jahr. Bei einer geht das ja noch aber bei dreien. Das Einzige, was bei der Wartung wichtig ist, ist ja die Kontrolle der Werte am Auslauf. Den Rest (Steuerung etc.) kann ich auch selber machen (ich komme aus der Branche). Deshalb interessiert mich vor allem, ob die Wartung gesetzlich vorgeschrieben ist. -
Hallo Herr Taubmann
Die Wartungen sind in den meisten Bundesländern vorgeschrieben
Auch nach der DINAbk. 4261 Kleinkläranlagenund das
Deutsche Institut für Bautechnik schreibt in den Zulassungen
das KKA bei Technischen Anlagen eine 3 malige Wartung erfolgen
soll.
Am besten Sie fragen bei bei der Unteren Wasserbehörde nach
einige verlangenn auch nur eine 2 malige Wartung.
Was die Wartungspreis anbelangt.- was ist dort drin enthalten Chemische Analysen CSB , BSB5 auch?
- erkundigen Sie sich bei der zuständigen Behörde nach Fachfirmen
die Warten dürfen.
- mehre Angebote einholen und die Leistungen Vergleichen.
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Danke für alle Antworten
Diese Woche steht die Abnahme bevor. Ich werde dann mal den Wassermeister darauf ansprechen. Ich denke, das Wichtigste ist, das die Anlage die vorgeschriebenen Grenzwerte einhält. Daher nehme ich an, das die Entnahme auch von einer unabhängigen Firma/Institution durchgeführt werden muss.
Mal sehen, was der Wassermeister dazu meint.