Dichtigkeitsnachweis für Kleinkläranlage
BAU-Forum: Kleinkläranlagen
Dichtigkeitsnachweis für Kleinkläranlage
Zur Erteilung einer Baugenehmigung für ein Pflanzenklärbeet
verlangt die Untere Bauaufsichtsbehörde einen Dichtigkeitsnachweis für die vorhandene Klärgrube.
Die Grube besteht aus einer gegossenen Bodenplatte und Betonfertigelementen. Kann mir jemand mitteilen wie so eine Prüfung durchgeführt wird?
Vielen Dank im Voraus.
verlangt die Untere Bauaufsichtsbehörde einen Dichtigkeitsnachweis für die vorhandene Klärgrube.
Die Grube besteht aus einer gegossenen Bodenplatte und Betonfertigelementen. Kann mir jemand mitteilen wie so eine Prüfung durchgeführt wird?
Vielen Dank im Voraus.
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Frage Sie den
zuständigen Sachbearbeiter. Vielleicht löst sich dann alles in Luft auf. Wie bei den Drainrohren, die ich einmal abdrücken sollte, um deren Dichtigkeit nachzuweisen. -
Druckprobe
wird von dafür zertifizierten Betrieben ausgeführt. Hierbei wird über eine Bestimmt Zeit eine Druck auf die Probe gegeben. Kostet richtig Geld. -
Grube wird mit Wasser gefüllt und in 24 h darf nicht mehr als ein geringer Prozentsatz Verlust sein.
So einfach ist die Prüfung einer Beton KKA, muss aber von einem entsprechend zugelassem Bétrieb durchgeführt werden.
Normalerweise ist das der Lieferbetrieb.
Eine Druckprüfung der angeschlossenen Rohrleitungen auf Dichtigkeit ist wirklich eine teuere Angelegenheit, wird aber von den Behörden auch tweilweise gefordert. -
Wasserdichtigkeitsprüfung
Hallo,
die Sache mit der Wasserdichtigkeit ist ganz klar in der DINAbk. 4261 geregelt:
Die Grube muss bis Unterkante Auslauf mit Wasser gefüllt werden. Nach 24 Stunden muss ggf. wieder bis dorthin aufgefüllt werden. Dann darf kein Wasser mehr eingeleitet werden. Innerhalb der nächsten 2 Stunden darf der Wasserspiegel pro Meter Füllhöhe um maximal 3 mm absinken. Wenn diese Bedingung eingehalten wird, gilt die Anlage als wasserdicht.
Die Einbaufirma oder der zur Abdichtung beauftragte Unternehmer müsste nach Fertigstellung eine Bestätigung der Wasserdichtigkeit gemäß DIN 4261 ausstellen. Erfahrungsgemäß wird das so gut wie nie gemacht, weil's die Wenigsten wissen.