Neue Kleinkläranlage für Ersatzbau?
BAU-Forum: Kleinkläranlagen
Neue Kleinkläranlage für Ersatzbau?
Hallo,
ich möchte demnächst für mein altes Wohnhaus im Außenbereich ein Ersatzhaus bauen. Nach mächtigen Problemen wurde mir dies nun auch genehmigt. Natürlich brauche ich dafür noch ein Abwassergutachten. Ich hatte den Glauben, dass ich meine bestehende Abwasserentsorgung (Dreikammerklärgrube und ca. 100 m Abwassergraben, dann geht's in den Bach) nur etwas sanieren müsste. Ein Gutachter sagte mir nun, dass ich eine biologische Stufe brauche. Kostenpunkt ca. 8000 €. Meine Frage: Welche Richtlinien und Gesetze müssen in meinem Fall eingehalten werden?
ich möchte demnächst für mein altes Wohnhaus im Außenbereich ein Ersatzhaus bauen. Nach mächtigen Problemen wurde mir dies nun auch genehmigt. Natürlich brauche ich dafür noch ein Abwassergutachten. Ich hatte den Glauben, dass ich meine bestehende Abwasserentsorgung (Dreikammerklärgrube und ca. 100 m Abwassergraben, dann geht's in den Bach) nur etwas sanieren müsste. Ein Gutachter sagte mir nun, dass ich eine biologische Stufe brauche. Kostenpunkt ca. 8000 €. Meine Frage: Welche Richtlinien und Gesetze müssen in meinem Fall eingehalten werden?
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Es gelten die TR Kleinkläranlagen
Technische Regeln für den Bau von Kleinkläranlagen,
die eine biologische Stufe vorschreiben.
Vielleicht kann ja Ihre Dreikammerausfaulgrube mit einer Biologischen Stufe nachgerüstet werden wenn sie genügend groß ist bzw. mindesten 6 m³ hat.
Am besten Sie suchen sich einen privaten Sachverständigen in Ihrer Gegend.
Eine liste der Sachverständigen finden Sie im Link
sowie Technische Informationen.Weiterführende Links: