Doppelparker zu klein
BAU-Forum: Neubau

Doppelparker zu klein

Hallo,

vor ca. einem Jahr habe ich den Kaufvertrag meiner Eigentumswohnung unterschrieben (Frankfurt/Hessen). Dabei wurde uns auch ein Doppelparker angeboten. Als wir die Frage stellten, ob dort auch ein Kombi Platz findet wurde diese sofort mit "ja" bestätigt. Ein Datenblatt des Doppelparkers haben wir bis heute nicht gesehen. In 6 Wochen ist der Einzug geplant. Nun hat die Firma Wöhr den Warnhinweis an ihrem Doppelparker (Modell 402) angebracht. Auf diesem steht, dass oben nur ein Auto mit einer Max. Höhe von 1,50 m parken darf (Kombi sind ebenfalls ausgeschlossen). Alle anderen Doppelparker (auch diejenigen die oben sind, haben eine zulässige max. Höhe von 1,65 m. Zwar sind dort oben auch Kombis nicht erlaubt, aber wenigsten haben die 15 cm mehr Spielraum. Hätte uns der Verkäufer auf diesen augenscheinlichen Mangel/Nachteil dieses speziellen Parkers hinweisen müssen? Zudem haben wir den gleichen Preis bezahlt wie die anderen für ihren Parkplatz.

Bringt es etwas einen Anwalt einzuschalten? Danke für ihre Antwort

  • Name:
  • Philipp
  1. Bringt es etwas einen Anwalt einzuschalten?

    Das kommt darauf an.

    Für den Anwalt bringt es auf jeden Fall etwas und das Ganze wird in ca. 5 Jahren oder später entschieden. Solange sind ihre Nerven belastet.

    Es gab schon Urteile, dass eine Breite von 2,50 m bei einem Parkplatz ein Mangel darstellt, weil es eine Super-Luxus-Wohnung war, bei der ein SUV zum üblichen Fuhrpark gehört. Vermutlich gehörte aber auch ein tatsächlich guter Anwalt zum Hause.

    Letztlich haben Sie etwas gekauft ohne es genau zu kennen. Das Datenblatt des Herstellers hätten Sie sich selbst besorgen können. Ob es etwas genützt hätte ist fraglich, weil man auch Sonderanfertigungen für einen Bauträger herstellen kann.

    Also die Katze im Sack. Die mündlichen Aussagen wird man abstreiten. Das ist so üblich und noch viel mehr. Mir gegenüber hat ein Anwalt und Notar aus Seeheim sogar den Inhalt seines eigenen Schriftsatzes bestritten.

    Sie haben nicht nachweisbar (= schriftlich, mit Nachweis des Zuganges) darauf bestanden, dass eine Höhe von xx m erforderlich ist.

    "Hätte uns der Verkäufer auf diesen augenscheinlichen Mangel/Nachteil dieses speziellen Parkers hinweisen müssen? "

    Als redlicher Kaufmann schon. Aber die gibt es nicht mehr in der Baubranche. Hier muss man alles schriftlich haben!

    Da wird Ihnen niemand sagen können wie das ausgeht. Aber kosten könnte es zwischen Null und 10 bis 20.000 €.

    Das Ergebnis könnte ein Preisnachlass sein, weil die anderen 15 cm mehr haben. Das kann man auch ohne Gericht probieren.

    Auf jeden Fall muss der Mangel im Abnahmeprotokoll vermerkt werden. Sonst ist der Anspruch verloren!

    • Name:
    • Pauline Neugebauer
  2. aber ...

    Zum Zeitpunkt des Kaufes waren noch andere Doppelparker verfügbar. Die Verkäuferin hat uns aus Unwissenheit diesen einen angeboten. Sie ging davon aus, dass es keine Rolle spielt ob oben oder unten.

    Das lässt sich auch ganz einfach mit dem Kaufdatum überprüfen.

  3. mündliche Nebenabreden sind nichtig

    Sie müssen beweisen, dass beim Kauf der Wohnung dieses Detail entscheidend war und ihnen das einen Geldanteil beim Kauf Wert war. Dann könnten Sie rückabwickeln oder Schadenersatz fordern. Welche Versprechungen wurden beim Kauf noch gebrochen? Ansonsten abhaken und das Auto entsprechend kaufen. Den Mangel notieren und beim Weiterverkauf der Wohnung deklarieren.
    • Name:
    • Klaus Kirschner

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