Durchgangsrecht Nachbar verweigern
BAU-Forum: Neubau

Durchgangsrecht Nachbar verweigern

Hallo, wir haben ein Grundstück geerbt auf dem wir jetzt bauen möchten (Abriss des alten Hauses). Das Grundstück wurde vor Jahrzehnten zwischen 2 Geschwistern der Länge nach geteilt. Im Grundbuch wurde dementsprechend ein Durchgangrecht für das hintere Haus (ohne Namen) festgehalten. Die ursprünglichen Besitzer sind lange verstorben, die Grundstücksverhältnisse haben sich geändert. Die Straße, die an den hinteren Teil der Grundstücke grenzt, wurde mittlerweile erschlossen. Das heißt, man kann auch von der anderen Seite des Grundstück zu dem hinteren Haus gelangen. Hausnummer und Straßenname sind jedoch auf die vordere Straße eingetragen. Wir würden den vorderen Teil nun gerne bebauen, würden aber ungern die Nachbarn vom hinteren Haus über unser Grundstück laufen haben. Der jetzige Besitzer möchte das Durchgangrecht jedoch nicht aus dem Grundbuch streichen lassen. Das heißt, wir wären in der Bauplanung sehr eingeschränkt und müssten immer Fremde auf unserem Grundstück dulden. Das Nachbarhaus ist ebenfalls an die Wasserversorgung im vorderen Haus angeschlossen, das heißt, die Leitungen und der Wasserzähler sind in unserem Keller. Gibt es eine Chance dagegen vorzugehen oder müssen wir das akzeptieren? Vielen Dank schon einmal für Rückmeldungen.
  • Name:
  • Sonja
  1. Grundbucheintragung

    Wenn ein Durchgangsrecht im Grundbuch steht, ist nur gemeinsam eine Löschung möglich. Verschärft wird die Situation durch die Ver- und Entsorgung (Versorgung, Entsorgung). Die Erschließung von der anderen Seite löst das Problem nicht. Hilfreich ist eventuell eine Aufstellung über die Kosten und die Instandhaltung die der Nachbar tragen muss. Ein Fachanwalt klärt, ob das Wegerecht eventuell durch die andere Zuwegung "untergegangen" ist und von Amts wegen gelöscht werden kann.
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  2. Danke

    Hallo Klaus, danke für die rasche Antwort. Inwiefern meinen Sie das mit der Kostenaufstellung für Instandhaltung? Und: würde sich der Aufwand lohnen, dagegen vorzugehen, oder sind die Aussichten ohnehin schlecht Ihrer Meinung nach? Besten Dank
    • Name:
    • Sonja
  3. Wegekosten

    Naja, 2 Türen die immer verschlossen sein müssen, Wegekosten für den Fußweg, Pflege und Einrichten des Weges, Besonders Aufwendungen für Ihren Neubau, Aufwendungen für die Ver- und Entsorgung (Versorgung, Entsorgung). Festlegung der Nutzungszeiten, Versicherungen etc. Insgesamt ist es auch eine Frage der guten Nachbarschaft, sowohl für eine notwendige Nutzung als für eine Löschung der Dienstbarkeit. Was sagt ihr bissiger Hund dazu wenn zu jeder Tages- und Nachtzeit (Tageszeit, Nachtzeit) jemand über das Grundstück laufen will?
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  4. Hoffe auf Einigung

    Vielen Dank. Wir versuchen, das nochmal "über den Zaun" zu klären. Die Argumente sind auf jeden Fall viel Wert.
  5. Anders denken ...

    sinnlosen Diese Repressalienpolitik am Gartenzaun ist typisch deutsch und führt zu nichts  -  außer zu hunderten sinnloser Gerichtsprozesse jährlich! Ihr Nachbar hat ein beurkundetes Recht auf Medienleitungen und Zuwegung. Daran können Sie auch nichts Ändern, wenn Sie ihm androhen, dass Sie ihm zukünftig eine Betriebskostenabrechnung f[r Pflege und Instandhaltung sowie Winterdienst der Zuwegung schicken werden. Das macht nur b;ses Blut und bringt keine Lösung.

    Denken Sie anders> Wenn Sie das Grundstück nicht geerbt, sondern gekauft hätten, dann wäre Ihnen sicher aufgefallen, dass es deutlich billiger war, als vergleichbare Grundstücke "ohne Wege- und Leitungsrechte (Wegerechte, Leitungsrechte)". Sie haben also ein Grundstück "mit Pferdefuß" geerbt. Es ist kein einfaches, vollwertiges und unbelastetes Grundstück. Wenn Sie das ändern wollen, wenn sie ihr Grundstück, durch Abschaffung der Grundbuchlich eingetragenen Lasten, Lastenfrei machen wollen und es damit aufwerten wollen, dann sollten Sie das vielleicht nicht über einen Grabenkrieg durch Repressalien wie Zuwegungseinschränkung und Kostenbeteiligung an der Wegewartung etc. versuchen. Das führt zu nix. Instandhaltungskosten für den Weg wird der Nachbar nicht plötzlich zahlen und wenn doch, dann ist Ihnen damit auch nicht geholfen.

    Denken wir doch mal wie der Nachbar, dann wird Ihnen vielleicht klarer, was Ihr Ansinnen für den Nachbarn bedeutet.

    Wenn die Durchfahrt/der Durchgang aufgehoben wird, dann bekomme ich eine neue Adresse in der hinteren Straße. Das bedeutet:

    • Baukosten für neues Tor
    • Gebühren und nervige Laufereien auf allen Ämtern für den Adresswechsel und endlos viel Post

    Wenn gleichzeitig auch noch das Leitungsrecht aufgehoben werden soll, weil die alte Durchleitung für den hinteren Nachbarn im neuen Baufeld liegt, dann bedeutet dies für den hinteren Nachbarn:

    • neue Anschlusskosten der Versorger
    • Baustelle im Vorgarten

    Also nichts als Arbeit und Ärger! Weshalb sollte der Nachbar da zustimmen? Sie haben ein "belastetes" Grundstück. Wenn Sie die Lasten loswerden wollen, dann hätten Sie mit etwas Geschick auch die Möglichkeit sich freizukaufen, indem Sie die neuen Anschlusskosten des hinteren Nachbarn übernehmen, für den Wegfall seiner bisherigen Zufahrt und Zuwegung sowie für die Misere einer neuen Postadresse eine angemessene Entschädigung anbieten.

    Denken Sie sich also mal ganz emotionslos von außen in den Sachverhalt: Sie haben ein Grundstück geerbt, mussten es also nicht teuer kaufen. Ihnen blieben also vor Baubeginn die Kosten für den Grundstückskauf erspart. Stecken Sie einen Teil dieses "ersparten Kaufpreises" in die Lastenfreimachung und alles wird gut. Reden Sie mit dem Nachbarn, welche Änderungen Sie benötigen und welche Kosten dem Nachbarn dafür entstehen würden. Dann denken Sie mal über eine Entschädigung nach, unter der Maßgabe dass Sie in der haut ihres Nachbarn stecken würden.


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