Leistungsumfang der Außenanlage
BAU-Forum: Neubau

Leistungsumfang der Außenanlage

Hallo zusammen, wir haben eine Eigentumswohnung gekauft, wo das Haus erst noch gebaut worden ist. Es geht in diesem Fall um die Außenanlage (Gemeinschaftseigentum & Sondernutzungsrecht). Es gibt Streitigkeiten bezüglich dem Leistungsumfang der Außenanlage zwischen dem Bauträger und uns. Folgender Sachverhalt liegt vor: In der Leistungsbeschreibung steht: "Die Erstellung der Außenanlage gehört zum Leistungsumfang. Die Außenanlage umfasst die Bepflasterung der Gehflächen und die Begrünung der Pflanzflächen, wie in der Planung vorgesehen. "

Während der Bauphase hat der Bauträger die Rasenflächen des Gemeinschaftseigentums und die des Sondernutzungsrecht begrünt.

Da diese Begrünung nicht in Ordnung war (unebener Boden & Rasen nicht angegangen), wurde dieses im Abnahmeschreiben vermerkt und in die Mängelliste aufgenommen.

Nach 2 maligem nachbessern ist der Bauträger plötzlich der Meinung, dass die Begrünung des Sondernutzungsrecht nicht zum Leistungsumfang gehört und möchte nicht mehr nachbessern.

Während der Erstellung der Außenanlage, lagen Pläne im Treppenhaus, in denen die Fläche des Sondernutzungsrechts als Grünfläche (Schriftzug "Rasen") gekennzeichnet waren. Ich habe von diesen Plänen Fotos gemacht, dass heißt, ich kann notfalls auch beweisen, dass es diese Pläne gab!

Die Anfragen auf die Unterlagen werden vom Bauträger konsequent ignoriert.

Nun meine Frage (n):

  • Wer muss beweisen, was in der Planung vorgesehen war?
  • Muss der Bauträger im Streitfall die Unterlagen offen legen?
  • Muss der Bauträger die Mängel beseitigen, da es im Abnahmeschreiben steht und der Bauträger schon tätig geworden ist)
  • Name:
  • Stefan
  1. Oh Mann

    Das haben wir in Deinem letzten Thread zu diesem Thema doch alles schon durchgekaut. Gibt es schon eine WEGAbk. und eine Hausverwaltung, die die WEG bei der Abnahme des Gemeinschaftseigentums vertreten hat? Die WEG muss nun gegen den Bauträger die Fertigstellung der Außenanlagen durchsetzen? Wenn der Bauträger weitere Arbeiten der Begrünung verweigert (lassen Sie sich das schriftlich geben), so gibt er damit seine Mängelbeseitigungsrechte auf und die WEG kann die Arbeiten im Wege der Ersatzvornahme fertig stellen lassen. Hoffentlich gibt es noch einen Resteinbehalt, über den das zu finanzieren ist, ansonsten müsste die WEG die Kosten beim Bauträger einklagen und zur Untermauerung der Klage würdn Se dann wohl die Fotos aus dem Treppenhaus vorlegen müssen.

    Die eigentliche Frage ist doch aber warumk der Rasen bsiher nicht ordentlich angewachsen ist?! Ist der aufgebrachte Mutterboden zu dünn oder gar nicht vorhanden?


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