Brandschutz bei kleinem Anbau an Garage
BAU-Forum: Neubau

Brandschutz bei kleinem Anbau an Garage

Ich besitze eine Betonfertiggarage am Rande eines Garagenhofs.

Nachdem an der Längsseite meiner Garage noch ein kleines Dreieck zum dann beginnenden Bürgersteig besteht das zu meiner Garage gehört, möchte ich meine Garage um dieses Dreieck erweitern. (Das Dreieck ist neben dem Garagentor ca. 2 m breit und verläuft schräg auf die hintere Garagenecke).

Die Außenwand des Dreiecks möchte ich mit eine Holzkonstruktion abschließen wobei die Außenseite eine Metallverkleidung erhalten soll.

Muss ich im Inneren des Anbaus etwas bezüglich der Brandschutzes beachten oder kann die Wand innen z.B. mit Holzplatten belegt werden?

Dabei ist noch zu erwähnen, dass das Grundstück der Garage und das Dreieck auf meinen Namen im Grundbuch eingetragen, der Garagenhof jedoch Gemeinschaftseigentum ist. Das Grundstück liegt in Bayern.

Vielen Dank für entsprechende Informationen

  • Name:
  • Peter Zeller
  1. Schuppen anbauen

    Fertiggarage erweitern geht wohl nicht, Sie wollen einen Schuppen an die Garage anbauen. Der Brandschutz ist kein Problem, aber das Baurecht und das WEGAbk.-Recht. Sie müssen prüfen, ob der Schuppen nach dem Baurecht zulässig ist und ob die WEG Ihnen die Genehmigung für die bauliche Veränderung gibt und die TE ändert sowie den Schuppen ins Grundbuch eintragen lässt, fragen Sie auch den Verwalter.
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  2. Herr Kirschner, wer lesen kann ...

    ist klar im Vorteil!

    Der TE schrieb, das IHM das Grundstück gehört, nur der Hof ist Gemeinschaftseigentum!

  3. wie immer, RD hat keine Ahnung

    Es handelt sich um eine WEGAbk., und in einer WEG gibt es die beschriebenen Regeln, Herr RD legen sie sich endlich eine ordentliche Streitkultur zu und labern Sie nicht rum. Das Dreieck im Aufteilungsplan gibt es, weil Fertiggaragen nun mal quadratisch sind. Das bedeutet aber nicht, dass der Fragesteller das nun über die Lösung einer Brandschutzfrage bebauen kann. Zur Beratung gehört, dass der Fragesteller über die weiteren Randbedingungen aufgeklärt wird.
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  4. weitere Erläuterung

    Erst mal vielen Dank an alle für die Antworten.

    Zur Klärung der Situation kann ich folgendes mitteilen:

    1. mein Grundstück besteht nicht nur aus dem Rechteck der Fertiggarage, sondern zuzüglich dem Dreieck an der Längsseite! Der Garagenhof ist von meinem Anbau nicht betroffen.

    2. Die Seitenwand der Fertiggarage wird natürlich ausgeschnitten, sodass nur noch zwei Mauerbacken und ein Sturz übrig bleiben. Der Ausschnitt wird mit einer U-Schiene unterstützt. Der Anbau ist also nicht eigenständig, sondern gehört letztlich zur Garage. Ist das dann noch ein Schuppen?

    3. Die Innenseite des Anbaus soll mit Spanplatten verkleidet werden. Somit wäre also eine Holzverkleidung in der Garage.

    Danke für weitere Aufklärung. Insbesondere zum Brandschutz.

  5. Bitte ...

    erstmal prüfen lassen, ob so ein Ausschnitt überhaupt möglich ist und wenn, in welcher Größe. Diese Fertiggaragen sind nämlich meist nicht geeignet, nachträglich mit Löchern versehen zu werden!

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