Schnurgerüst in Eigenleistung
BAU-Forum: Neubau

Schnurgerüst in Eigenleistung

Hallo Liebe Experten!
Wir bauen ein massives Fertighaus auf einer Bodenplatte mit Streifenfundamenten.
Zunächst ein paar Infos:
Von der Fertighaus Firma habe ich bereits die Statik (Ja vom Statiker) und die Ausführungspläne für die Bodenplatte in 1:50 erhalten.
Laut meinem Baugrundgutachten müssen die Fundamente mind. 90 cm tief geründet sein und 51 cm breit sein.
Die Bodenplatte wird 20 cm dick und erhält je eine Lage Q335 unten und oben, unter allen Innenwänden kommen noch Stähle, (weiß momentan nicht wie die heißen) die Bodenplatte liegt dann auf den Fundamenten auf.
Die Bodenplatte soll in Eigenleistung erstellt werden.
Ich habe zwei Maurer und einen Dipl. Ing. für Bauwesen, die dabei mithelfen werden.
Nun endlich zur Frage:
Kann (darf) man das Schnurgerüst in Eigenleistung erstellen, oder muss ich zwingend dafür einen Vermessungsingenieur bestellen?
Lageplan inkl. aller Höhenangaben liegen mir vor! Das benötigte Gerät ist ebenfalls vorhanden.
Bauort ist NRW.
Vielen Dank
Andreas Glahé
  1. @Andreas ...

    @Andreas ich drücke es mal so aus, bin auch Bauingenieur, kann mit Niv und Theo recht gut umgehen und habe nach der Baueinmessung (wir reden hier von 400-600 € ) alles selbst gemessen (ist sogar alles gerade geworden). Aber das Risiko, sich in der Gründung zu verhauen und ggf. die Streifenfundamente + Bodenplatte um die paar cm zum Nachbar hin zu schieben incl. dem großen Ärger hinterher  -  den habe ich mir erspart mit dem beruhigtem Gewissen, wenn was schief gegangen wäre, hätte ich mir den Vermessungsprofi krallen können ...
    Gruß
  2. einerseits Nachvollziehbar, aber ...

    einerseits Nachvollziehbar, aber das beantwortet leider noch nicht meine Frage, ob ich rechtlich gem. Landesbauordnung oder anderer Gesetze und Vorschriften dazu "genötigt" bin, dass zu vergeben!
    (400-600 €)?
    Also "mein" Vermesser hätte für die Erstellung eines Schnurgerüstes gerne 680 € netto!
    Also muss ich vergeben, oder darf ich selber machen?
    Gruß
    Andreas
  3. Vermesser

    für Schnurgerüstabsteckung ist kein Zwang. In den Auflagen zur Baugenehmigung kann jedoch Schnurgerüstabnahme durch das Bauamt vorgeschrieben sein.
    • Name:
    • M.P.
  4. Aha ...

    Aha vielen Dank erst einmal die Herren!
    Werde mal meine Baugenehmigung durschsehen und schauen, ob da was drin steht.
    Viele Grüße
    Andreas Glahé

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