Stellplatz grenzt an Einmündung zu privater Zufahrt
BAU-Forum: Normen, Vorschriften, Verordnungen etc.

Stellplatz grenzt an Einmündung zu privater Zufahrt

Hallo,
mein Problem steht in Hamburg.
der Stellplatz (ca. 4x6 m) unserer Nachbarn (Doppelhaushälfte) liegt zwar auf deren eigenem Grundstück, sozusagen im Vorgarten, grenzt aber direkt mit der Längsseite an die 3 m breite Zufahrt zu weiter hinten gelegenen Wohnhäusern (2 Einfamilienhaus). Das langgezogene Grundstück wurde damals ideell geteilt und die Zufahrt gehört jedem der 4 Parteien zu gleichen Teilen. Der Stellplatz wird von 2 Autos der Nachbarn als Doppelstellplatz genutzt. Auf dem Platz an der Grundstücksgrenze parkt meistens ein Transporter, der noch ca. 50 cm länger als der Stellplatz ist und dessen Reifen genau auf der Grenze zur Durchfahrt stehen. Der Einblick in die öffentliche Straße ist für den von der Zufahrt  -  sprich von den hinteren Grundstücken Herausfahrenden Fahrer nahezu unmöglich. Man muss sich immer raustasten.
Da es sich um eine sehr schmale reine Wohnstraße handelt, die keinen befestigten Gehweg hat und teilweise mit Wassergräben vor den Grundstücken gesäumt ist, ist auch ausreichendes Rangieren bei der EINFAHRT zu den hinteren Grundstücken problematisch. Durch den vorstehenden Transporter fehlt einem immer der nötige Platz um glatt um die Kurve zu kommen. Trotz mehrmaliger Bitte aller Anwohner der hinteren Grundstücke wird der Wagen weiter so geparkt, mit dem Hinweis, dass sich da sonst Fremdparker hinstellen würden!
Die Aus- und Einfahrt für die Besitzer der zurückliegenden Häuser, sowie für Paketdienste, Zustelldienste, Taxen und im eventuellen Notfall auch für Feuerwehr und Krankenwagen wird durch den parkenden Transporter erheblich behindert-X1234Xbesonders wenn direkt gegenüber der Einfahrt noch ein PKW parkt.
Gibt es baurechtliche Bestimmungen solcher Grenz-Stellplätze in Bezug auf Mindestgröße, Nutzung nur für PKW oder auch für Transporter, Sichtdreieck, Grenzbebauung zu gemeinschaftlich genutzter Fläche, Sicherheitsbestimmungen wegen Fluchtwegen, Zufahrt von Feuerwehr, Krankenwagen, etc. ...?
Vielen Dank für hilfreiche Tipps, Felicitas
  • Name:
  • Felicitas
  1. Empfehlungen für die Anlagen des ruhenden Verkehrs (EAR)

    Da müsste die Stellplatzgröße drin stehen, wenn ich mich richtig erinnere. Wenn dann ein zu großes Fahrzeug auf einem für Pkw angelegte Stellfläcjhe steht, so handelt es sich um eine fehlerhafte Nutzung, die zu Verkehrsbeeinträchtigungen führen kann. Wenn dies der Fall währe, könnte man mal das zuständige Ordnungsamt einschalten mit der Bitte dem bereits belehrten aber unbelehrbaren Parker einen Hinweis zur ordnungsgemäßen Nutzung zukommen zu lassen.

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN