Kosten der Abmarkung!
BAU-Forum: Normen, Vorschriften, Verordnungen etc.
Kosten der Abmarkung!
Hallo,
habe folgende Frage!
Haben 2007 unseren Neubau bezogen und im Februar diesen Jahres wurde bei uns eine Abmarkung von Amts wegen nachgeholt! Laut Schreiben des Ingenieurbüros handelt es sich um die "gebührenfreie Nachholung einer Abmarkung"!
Die Stadt hat an der Nordseite unseres Grundstücks nachträglich eine Grundstückzufahrt zu fünf Grundstücken angelegt. Nicht zu unserem Grundstück! Hier wurde am Ende der Zufahrt eine Abmarkung vorgenommen.
Nun erhalte ich eine Rechnung des Ingenierubüros über 300,00 € plus MwSt.! Betreff: Gebäudeaufnahme VN 2008/5!
Muss ich diese Abmarkung bezahlen? Bundesland Baden-Württemberg!
Über Infos wäre ich dankbar! Danke!
habe folgende Frage!
Haben 2007 unseren Neubau bezogen und im Februar diesen Jahres wurde bei uns eine Abmarkung von Amts wegen nachgeholt! Laut Schreiben des Ingenieurbüros handelt es sich um die "gebührenfreie Nachholung einer Abmarkung"!
Die Stadt hat an der Nordseite unseres Grundstücks nachträglich eine Grundstückzufahrt zu fünf Grundstücken angelegt. Nicht zu unserem Grundstück! Hier wurde am Ende der Zufahrt eine Abmarkung vorgenommen.
Nun erhalte ich eine Rechnung des Ingenierubüros über 300,00 € plus MwSt.! Betreff: Gebäudeaufnahme VN 2008/5!
Muss ich diese Abmarkung bezahlen? Bundesland Baden-Württemberg!
Über Infos wäre ich dankbar! Danke!
-
Gebäudeeinmessung
Unter Abmarkung verstehe ich das Einmessen und Setzen einer Grenzmarkierung.
Die Rechnung, die Sie erhalten haben, dürfte von einer Gebäudeeinmessung sein, also eine andere Vermessungsleistung.
Jeder Bauherr ist verpflichtet, seine neue Gebäude einmessen zu lassen, damit diese in das Liegenschaftskataster aufgenommen werden können.
Ich kenne aber nur die Regelung aus NRW. Mir ist nicht bekannt, dass eine kostenpflichtige Einmessung ohne Anmeldung durchgeführt wird. Vielleicht hat der Vermesser gleich die Gebäudeeinmessung durchgeführt, da er eh schon vor Ort war. Vielleicht wurde die Gebäudeeinmessung auch von Amts wegen veranlasst und Sie haben die Ankündigung übersehen?
Gruß