Maße Grenzbebauung Garage/ Bayern
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Maße Grenzbebauung Garage/ Bayern
Guten Tag,
ich plane einen Neubau und möchte auf der Grenze (Länge ca. 33 m) einen unterkellerte Garage bauen. Das Grundstück fällt nach hinten gesehen ab, sodass der Keller im hinteren Teil etwas aus dem Boden kommen würde. Da im Keller eine größer private Werkstatt platziert werden soll, würde ich diese gerne größer als 8 m bauen.
Gilt die max. Länge der Garagenwand zum Nachbarn von 8 m einschließlich der Dachüberstände, oder sind diese in den 8 m enthalten?
Gilt diese Länge (8 m) nur für die Garage, oder auch für den Keller, d.h. dürfte der Keller auch länger sein?
Was ist unter einer gemittelten Höhe von 3 m zu verstehen, bzw. könnte es dabei Probleme geben?
Vielen Dank im Voraus
Schöne Grüße
R. Wiedemann
ich plane einen Neubau und möchte auf der Grenze (Länge ca. 33 m) einen unterkellerte Garage bauen. Das Grundstück fällt nach hinten gesehen ab, sodass der Keller im hinteren Teil etwas aus dem Boden kommen würde. Da im Keller eine größer private Werkstatt platziert werden soll, würde ich diese gerne größer als 8 m bauen.
Gilt die max. Länge der Garagenwand zum Nachbarn von 8 m einschließlich der Dachüberstände, oder sind diese in den 8 m enthalten?
Gilt diese Länge (8 m) nur für die Garage, oder auch für den Keller, d.h. dürfte der Keller auch länger sein?
Was ist unter einer gemittelten Höhe von 3 m zu verstehen, bzw. könnte es dabei Probleme geben?
Vielen Dank im Voraus
Schöne Grüße
R. Wiedemann