Sondernutzungsrecht Spitzbogen: Rechtlich abgesichert durch einheitlichen Beschluss der Eigentümer?
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Sondernutzungsrecht Spitzbogen: Rechtlich abgesichert durch einheitlichen Beschluss der Eigentümer?

Guten Tag liebe Experten,
wir haben 1993 eine Dachgeschosswohnung in einem 3-Familienhaus in Niedersachsen gekauft.
In der Teilungserklärung wurde der darüber liegende Spitzbogen, der zu unserer Wohnung gehören sollte, nicht mit aufgeführt. Er ist nur durch unsere Wohnung zu erreichen.
Im gleichen Jahr wurde in der 1. Wohnungseigentümerversammlung einheitlich beschlossen, dass die alleinige Nutzung des Spitzbodens uns zugesprochen wird und einem Ausbau zu Wohnzwecken zugestimmt wird. In 1994 haben wir eine Baugenehmigung erhalten.
Jetzt das Problem: Wir haben versäumt, die Teilungserklärung ändern zu lassen, das Sondernutzungsrecht ins Grundbuch eintragen zu lassen bzw. den Beschluss notariell beglaubigen zu lassen.
(Wir tragen seit dem Kauf 1/3 der Kosten. Da besteht keine Nachforderung an uns.)
Was müssen wir tun, um unser Sondernutzungsrecht am Spitzbogen rechtlich abzusichern?
Oder reicht der unterschriebene Beschluss zum Wohnungseigentümerprotokoll?
Ich hoffe, es kann uns jemand helfen.
Viele Grüße
R. Wulf
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