Bauabnahme / Brandschutz
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Bauabnahme / Brandschutz

Hallo,
ich habe eine Frage zum Thema Brandschutz bzw. Bauabnahme.
Ein Unternehmen in Sachsen-Anhalt hat seine Geschäftsfläche vergrößert und einen Raum neu ausgebaut. Dieser Raum wird für einen eingeschränkten Benutzerkreis öffentlich zugänglich sein. Der Raum soll als Internet-Cafe genutzt werden, Zugang zu diesem Raum haben alle arbeitslosen Jugendlichen unter 25 Jahre um im Internet nach Jobs zu suchen, Bewerbungen zu schreiben, etc. Der Raum ist für eine Kapazität von 10 Besuchern und 2 Arbeitsplätzen ausgelegt  -  Gesamtfläche ca. 55 m².
Zu den Fragen:
1. Der Raum wurde wie gesagt komplett neu ausgebaut. Muss dieser Raum durch das Bauordnungsamt abgenommen werden?
2. Das einzige Fenster befindet sich unmittelbar neben der Tür. Sollte es in diesem Bereich zu einem Feuer kommen, so gibt es keinen Fluchtweg aus diesem Raum. Ist dieses bei einem quasi öffentlichen Raum zulässig?
3. In dem Raum befindet sich kein Hilfsmittel zum löschen eines Feuers (noch nicht einmal ein Feuerlöscher). Zulässig?
Über jede Antwort wäre ich dankbar.
Viele Grüße
Holger
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  • Holger
  1. Nutzungsänderungen?

    Was war der Raum denn vorher? Was sagt das Bauamt? Sind häuzfig Einzelentscheidungen.
  2. Hallo Uwe, Danke für die Antwort. Das Gebäude ...

    Hallo Uwe,
    Danke für die Antwort. Das Gebäude war langjährig ungenutzt, wurde teilweise entkernt und saniert. Der sanierte Teil des Gebäudes ist seit einigen Jahren in Nutzung. Nun wurde auch der entsprechende Raum kernsaniert, dieser liegt auf der gleichen Etage aber separiert von den bisherigen Geschäftsräumen (anderer Flügel des Gebäudes). Eine vorherige Nutzung kann ich leider nicht angeben.
    Das Bauamt hat mir noch keine defintive Antwort gegeben.
    Viele Grüße
    Holger
  3. Nutzungsänderung: Bauantrag

    Es hört sich alles so an, als ob für die Maßnahme noch gar kein Nutzungsänderungsantrag, gleich Nutzungsänderungsantrag gestellt wurde. Schauen Sie mal in Ihre Akten, ob nicht von der früheren Sanierung noch Genehmigungsunterlagen da sind. Das gleiche muss für den nun umgenutzten Teil auch geschehen.
    Wenden Sie sich an einen örtlichen Entwurfsverfasser (Architekt / Ingenieur). Der fertigt Ihnen die Planunterlagen für den Nutzungsänderungsantrag an. Der überprüft dann (evtl. zusammen mit Fachplanern) auch die Erfordernis von Rettungswegen, Rettungsmitteln usw. Je nach dem was nach Landesbauordnung erforderlich ist wird in die Pläne eingetragen und ist dann, wenn nicht vorhanden, nachzurüsten.
    Gruß

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