Nachträgliche Grunddienstbarkeit
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Nachträgliche Grunddienstbarkeit

Hallo,
folgende Frage:
wir haben in 2006 ein Grundstück gekauft. In einer Ecke läuft der Abwasserkanal unter unserem Grundstück her. Im Kaufvertrag ist von Grunddienstbarkeiten diesbezüglich nichts erwähnt.
Nun haben wir eine Schreiben vom Notar erhalten, dass wir eine Eintragung im Grundbuch zustimmen sollen, welches der Gemeinde die Pflege, Instandhaltung, usw. gewährt. Gleichzeitig verpflichten wir uns dort nicht zu bauen oder Bäume zu pflanzen.
Wir würden jedoch in diesem Bereich gerne ein Gartenhaus errichten ...
Stellt dieser Eintrag im Grundbuch eine Grundstückswertminderung dar?
Müssen wir dem zustimmen (§ 1023 BGBAbk.)?
Kann man einen finanziellen Ausgleich fordern?
Vielen Dank für eure Hilfe
Thomas H.
NRW
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  • Thomas

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