bitte Hilfe wegen genzzaun
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bitte Hilfe wegen genzzaun

Hallo, bitte Hilfe. Wir wohnen 5 Jahr in unser Haus, nun neue Nachbar baut an Grenze von sein Grundstück von Einfahrt bis Garten Holzzaun, vielleicht 25 mlang 1,80 m hoch. Nun ich komme von Sztrasse und kann nicht mehr mein Hause sehen, und von Seitenfenster bis Zaun ist 3 Meter und ich kann nicht mehr auf Straße schauen. In Bebauplan steht nichts, andere Nachbar haben auch Zaun von 1,80 m aber nur in Garten.
Darf Nachbar mir Ausblick wegnemen und gantze Grenze entlang Zaun bauen.
Danke für Hilfe (NRW)
Katharina Michalsky
  1. Welcher Zaun?

    Hat der Nachbar seinen rechten oder linken Zaun so gebaut? Was steht im Nachbarschaftsgesetz NRW? => § 35 Beschaffenheit
    (1) Die Einfriedigung muss ortsüblich sein. Lässt sich eine ortsübliche Einfriedigung nicht feststellen, so ist eine etwa 1,20 m hohe Einfriedigung zu errichten. Schreiben öffentlich-rechtliche Vorschriften eine andere Art der Einfriedigung vor, so tritt diese an die Stelle der in Satz 1 und 2 genannten Einfriedigungsart.
    Tja, sieht schlecht aus für Sie! Wenn es in Ihrem Baugebiet ÜBLICH ist, sich hinter blickdichte Bretterverschläge zu verschanzen, damit kein böser Nachbar mehr übern Zaun kucken kann, dann haben Sie relativ schlechte Karten. So bestimmt es Satz 1 § 35 Nachbarrechtsgesetz NRW.
    Sie haben nur eine Chance, wenn es sich bei den blickdichten, hohen Zäunen in Ihrer Nachbarschaft um wenige Ausnahmen handelt und ansonsten niedrige Zäune üblich sind. Dann könnten Sie verlangen, dass der Nachbar seinen Zaun auch nur 1,20 m hoch baut, wie dies in Satz 2 § 35 des Nachbarrechtsgesetzes steht.
    Nun dies große Frage:
    wollen SIE DEN Nachbarn VERKLAGEN UND IHN ANSCHLIE? END IMMER sehen, WEIL DER Zaun NIEDRIGER IST, WENN SIE GEWINNEN?
    Er wird statt des Zaunes dann vielleicht eine fette Hecke hinsetzen, gegen die können Sie dann vermutlich nicht klagen.
    Wissen Sie, warum er den Zaun dort aufgestellt hat?
    Fühlt er sich von Ihnen beobachtet?
    Hatten Sie schon vorher Streit miteinander?
  2. Nachbarrechtsgesetz

    ist das eine.
    Bebauungsplan das Andere.
    Festsetzungen im Bebauungsplan gehen dem Nachbarrechtsgesetz vor. Prüfen Sie also mal, ob der Bebauungsplan für Ihr Baugebiet/Ihr Grundstück unter dem Punkt "Gestalterische Festsetzungen" Angaben zur Art/Höhe der Einfriedigung der Grundstücke enthält.
    Falls Sie sich selbst nicht auskennen, sprechen Sie mal mit dem Architekten, der Ihr Haus seinerzeit geplant hat.

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