Rückbau nach Vertragskündigung / Rückerstattung
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Rückbau nach Vertragskündigung / Rückerstattung

Hallo zusammen; Land Baden Württemberg

habe einen Problemkunden. Bin erst seit kurzer Zeit Selbstständig und habe mir gleich ein super Kunde ausgesucht. Er bekam einen Freisitz gestellt und hat alles nach seinen Wünschen bekommen. von Absprachen und Abmachungen möchte diesernichts mehr wissen und hat nun seinen Anwalt eingeschaltet. Dieser droht nun mit Kündigung und Rückbau des Freisitzes und kompletter Rückerstattung.

Ist das in Deutschland so einfach? Wer zahlt denn da dann das Material und oder die Arbeitszeit? Trägt das alles dann der Handwerker? Kann mir da mal jemand helfen und mich informieren.

Kann mir nicht vorstellen, dass wenn alles sauber erledigt wurde man soeinfach einen Rückbau und Kostenrückerstattung erwirken kann.

Danke Gruß

  • Name:
  • Maik
  1. So einfach ist das nicht.

    Foto von Josef Schrage

    Ihre Informationen reichen jedoch nicht aus um einen Rat zu geben. Als was sind Sie "Selbstständig" Was verstehen Sie unter einem "Freisitz"? Wurden die Kundenwünsche, Absprachen und Abmachungen in irgendeiner Form vorher schriftlich festgehalten?

    Es gibt dazu noch mehr Fragen.

    Alle Fragen jedoch, sollten diese Rechtsfragen betreffen, können nicht hier in einem Forum, sondern nur durch einen Anwalt (den Sie schleunigst beauftragen sollten) beantwortet werden!

    Nur soviel, wenn "alles sauber erledigt wurde" wird ein Rückbau und Kostenerstattung nicht so einfach zu erwirken sein. Das sagt Ihnen Ihr Anwalt in Kenntnis des Sachverhaltes.

    Des Eindruckes, dass Sie sich offenbar sehr Blauäugig in die Selbstständigkeit begeben haben kann ich mich jedoch nicht erwehren ...

    Gruß

  2. Du

    hast mit dem Bauherrn einen Werkvertrag geschlossen und schuldest ein mangelfreies Gewerk. Verträge gehen auch mündlich, nur ist das mit dem Beweis ein wenig schwierig. Du hast einen Freisitz gebaut. Gut, wenn der aber nicht so aussieht, wie es der Bauherr haben wollte, dann ist dein Werkvertrag nicht erfüllt und es erfolgt 1. keine Bezahlung und zweitens kannst du das Material wieder mitnehmen, weil so nicht bestellt. Vergleiche: Was wurde bestellt? (Skizzen, Zeichnungen, Fotos, Aufschriebe ...) und was wurde geliefert?

    Passt das zusammen oder nicht?

  3. Vertragsunterlagen

    Wenn es ordentliche Vertragsunterlagen gibt, ist der Bauherr zur Abnahme verpflichtet oder muss Schadenersatz zahlen. Man kann sich einen Freisitz nicht so mal zur Probe hinstellen lassen. Zur Absicherung hätten Sie sich die baurechtliche Genehmigung aushändigen lassen müssen. Ich vermute in einem Schwarzbau den Grund für das Verhalten des Bauherrn. Und man vereinbar eine Anzahlung von wenigstens 30 Prozent. Ob jemand das einfach so darf klärt ein Anwalt und nicht dieses Forum. Gruß
    • Name:
    • Herr Kla-2930-Kir
  4. Wenn der Kunde schon bezahlt hat, ...

    Foto von wiki

    Wenn der Kunde schon bezahlt hat, dann war er ja scheinbar mal zufrieden. Es fehlt die wichtigste Info: Was gefällt dem Kunden nicht? Liegt ein echter Mangel vor, stehen sie in der Pflicht. Gefällt dem Kunden, die von ihm ausgewählte Farbe nicht, ist es sein Problem.

    Zitat: ... Dieser droht nun mit Kündigung und Rückbau des Freisitzes und kompletter Rückerstattung ...

  5. Also zuerst einmal danke für Eure und ...

    Also zuerst einmal danke für Eure und Ihre Hinweise.

    Es kam alles so zum tragen wie es besprochen und angeboten wurde. Bis auf 500 € wurde auch die komplette Bezahlung erledigt. Nein es wurde nicht schwarz gearbeitet und es wurde auf der Basisi des Angebotes unter VOBAbk. einen Pauschalvertrag vereinbart.

    Dann haben sich Holzart, anstatt Fichte Douglasie und anstatt Zink Kupfer und Eigenarbeiten wie Fundamente ngeändert und der Preis, da es nicht im Pauschalvertrag mit drin war logischer Weise erhöht. Diese Summe weigert der nette Herr sich nunzu bezahlen und Sein Anwalt droht nun mit Rückbau und Vertragskündigung.

    Also meiner Ansicht nach ist alles korrekt und ohne Mängel.

  6. wenn das so stimmt, wie sie erläutern

    Foto von wiki

    dann scheint der Bauherr ein A ... bzocker und der RA ein Blender zu sein. Um von einem erforgreich abgeschlossenen Werkvertrag nachträglich zurücktreten zu können braucht es mehr als eine große Klappe. Sie müssten allerdings beweisen können, dass für die Vertragsabweichende Ausführung in Douglasie und Kupfer tatsächlich ein Mehrpreis vereinbart worden ist, ansonsten wäre die zusätzliche Vergütung nur fällig, wenn die gesamte Vertragssumme weniger als 2.500,00 € ausmacht. So ist das mit Pauschalverträgen!
  7. Ich denke mal..

    Foto von wiki

    ... dass wir hier nur die halbe Wahrheit zu lesen bekommen. Kann das sein, dass sie für die Douglasie und Kupfer unverschämt viel verlangen? Sie sprechen mit dem Kunden Änderungen exakt ab, warum nicht auch den geänderten Preis?

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