Für Facharbeiter dem AG Vorarbeiter berechnen
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Für Facharbeiter dem AG Vorarbeiter berechnen

Hallo,
theoretischer Fall -
Frage 1:
wenn bei Stundenlohnarbeiten n. § 15 VOBAbk./B dem AG im Rapportbeleg 1 Emil Mörtel der Vorarbeiter ist, kann er dann am Folgetag auf Rapportbeleg 2 als Facharbeiter ausgewiesen sein, weil nun ein anderer Vorarbeiter Fred Beton die Vorarbeiterposition einnimmt? Am einen Tag ist man also Vorarbeiter und am anderen Facharbeiter.
Oder ist Grundlage für eine solche Praxis der Berechnung an den AG immer die EIGENTLICHE Ausbildung bzw. Schulungsstand (Facharbeiter, Polier oder Meister)?
Frage 2:
Lt. DINAbk. 18299 ist es Nebenleistung Kleingeräte in die BGK einzurechnen. Demnach ist die Frage, was je nach Gewerk darunter zu verstehen ist!? Ist beim Trockenbauereine eine Säbelsäge ein Kleingerät und darf demnach bei Stundenlohnarbeiten nicht auf Nachweis berechnet werden, da eigentlich in den BGK einzukalkulieren?
DANKE!
Frank
  • Name:
  • frank
  1. Knobelfragen aus dem Fachbereich Baubetrieb

    Frage 1: Welche nachweisfähige Ausbildung befähigt einen Facharbeiter den Job des Vorarbeiters zu übernehmen? Vorarbeiter ist nicht gleich Meister, also kann Emil Mörtel auf Baustelle A als Vorarbeiter und auf Baustelle B als Facharbeiter abgerechnet werden. Die Kalkulation eines Vorarbeiters ist nicht personengebunden, sondern baustellengebunden und richtet sich nach der Anzahl der Personen, die auf der Baustelle eingesetzt werden.
    Frage 2: All Kleingeräte, die nicht in der BML geführt sind, werden in die BGK eingerechnet, oder es gibt eine gesonderte Position in der Baustelleneinrichtung, wo der Kleingeräteeinsatz extra ausgewiesen wird. Darüber hinaus können natürlich Schneidarbeiten zum Stundennachweis abfgerechnet werden, jedoch ohne in diesen Stundennachweis den Kleingeräteanteil einzurechnen, sondern nur den Arbeitslohn, WENN es sich bei diesen Stundenlohnarbeiten um Leistungen des Angebots und nicht um ein Nachtragsangebot handelt. Ist der Einsatz der Säbelsäge laut Angebot nicht erforderlich gewesen und wird nachbeauftragt, so kann der Stundenlohnnachweis zzgl. Einsatz Säbelsäge kalkuliert, angeboten und abgerechnet werden.
    Wozu brauchen Sie diese Infos eigentlich?
  2. Nachfrage zur BB Knobelei

    hmm  -  Danke! Herr Tilgner.
    Nachfrage:
    Frage 1:
    d.h., ob ein Vorarbeiter abgerechnet werden darf, hat nichts mit der Qualifikation zu tun? Da kann auch ein Bauhelfer als Vorabriter abgerechent werden? D.H., 2 AK fegen die Baustelle und einer wird als Facharbeiter und 1 als Vorarbeiter in Rechnung gestellt, obwohl ja nur 2 Bauhelfer dafür nötig wären!
    Frage 2:
    D.h., Sie sagen, alles was nicht in der BGL aufgeüfhrt ist, sind Kleingeräte! korrekt verstanden?
    Demnach müssten alle Kleingeräte laut DINAbk. 18299 Nebenleistung sein und nicht separat berechnet werden, auch nicht bei Stundenlohnarbeiten durch die anderen Normalpositionen mit BGK-Anteil bezahlt.
    allg:
    Muss sich ein AN bei Stundenlohnarbeiten nicht einen gewissen % Satz anrechnen lassen, der im Stundenlohnsatz für Kleingeräte einzurechnen ist? Sonst wird ja eben jeder Kelle, Säbelsäge, Hammer separat berechnet? Die nicht mehr gültige Preisverordnung 1/72 sagte sowas in der Richtung aus, wie ja auch , dass Fahrtkosten einzurechnen waren, nach "Gewerbeüblichkeit".
    • Name:
    • Frank
  3. Hin-und-her

    Vielleicht schildern Sie mal die tatsächliche Aufgabenstellung, dann sparen wir uns das wirre hin-und-her-argumentieren!
    zu 1.)
    Vorarbeiter werden nur für qualifizierte Arbeiten gebraucht, die tatsächlich einer Koordination und Überwachung des Arbeitsablaufes bedürfen, Besendienst zählt wohl nicht dazu.
    Der Vorarbeiter sollte schon ein Facharbeiter sein, muss aber kein Meister sein.
    zu 2.)
    Auch hier sollten Sie vielleicht mal die konkrete Aufgabenstellung schildern. Denn auch bei Kalkulationen gibt es immer mehrere Möglichkeiten zum Ziel zu gelangen. Selbstverständlich können Sie auch bei der Kalkulation von Einzelpositionen mit bestimmten Kleingeräteeinsatz diesen mit in den EP kalkulieren, müssen dies aber nicht. Bei Klakulationen ist immer die Frage, ob Sie günstige Einzelpositionen haben wollen und eine teure BE, oder ob sie für den Fall von Nachträgen oder Massenmehrungen lieber einen höheren EP der Einzelpositionen kalkulieren wollen, um im Falle von Massenmehrungen oder Nachträgen den Gewinn zu maximieren. Beim Kleingeräteeinsatz kommt es immer darauf an, ob das verwendete Gerät zur Grundausstattung dieser Arbeit gehört oder zusätzlich eingesetzt wird. (Und Sie haben meine Frage noch nicht beantwortet, ob es sich bei der kritisierten Position Schneidarbeiten um eine EP der Kalkulation oder um eine Nachtragsposition handelt.
    Bitte mal ordentlich alle Karten auf den Tisch: Konkrete Aufgabenstellung erläutern.
  4. Worum geht es?

    Weiterbildung für Studenten, Architekt mit Rechnungsprüfungsauftrag oder Erfahrungsaustausch mit Baupreisgutachter?
  5. Sachverhalt

    Hallo Herr Tilgner,
    ja, Sie haben Recht ... hier die Karten aufm Tisch:-)
    Es geht um die Rechnungsprüfung, ich bin AG.
    Abbruch und Maurerarbeitenetc.
    Der AN weist eigentlich immer Emil Mörtel in Rapportbelegen als Vorarbeiter aus und berechnet ihn auch so.
    An anderen Tagen, wo Emil Mörtel nicht da ist, wurde Fred Beton als Vorarbeiter im Rapport ausgewiesen und berechnet.
    Sonst ist Fred Beton aber Fachabreiter laut Rapporten.
    Frage 1 ist:
    Muss ich überhaupt für Reinigungsarbeiten was anderes als Bauhelfer anerkennen?
    Frage 2:
    Kann es plausible sein, dass Fred Beton füreinige Rapporbelege mit "niederen oder normalen" Arbeiten "Vorarbeiter ist", wenn er sonst "nur Facharbeiter" war.
    Die Thematik mit Geräten und der Kalkulationsfreiheit ist schon klar. klare Regeln gibt es demnach nicht, außer DINAbk. 18299 und evtl. Festlegungen im LVAbk. zur Preisbildung des Stundenlohns.
    Die Frage war letztendlich, was Kleingeräte sind -- Definition ...!?
    Hier nehme ich Ihren Verweis auf die BML, BGL.
    Gruß!
  6. Ein Angebot lag vorher nicht vor?

    Also ich würde für eine Putzkolonne aus 3 Mann keinen Vorarbeiter anerkennen. Ist nicht wirklich eine Arbeit, die der Koordinierung und Überwachung durch einen Vorarbeiter bedarf.
    Wenn bei kleinen und mittleren Baustellen die Reinigungsarbeiten durch die vorher auch mit anderen qualifizierten Arbeiten betrauten Facharbeiter durchgeführt wurden, so ist m.E. der Facharbeiterlohn zu zahlen, insbesondere, wenn das Angebot nur Stundenlohnarbeiten für Vorarbeiter und Facharbeiter beinhaltet hat.
    Anders würde ich das nur bei Großbaustellen sehen, bei denen vom Generalunternehmer eigene Putzkolonnen als Subunternehmer zu günstigerem Preis beauftragt werden können.
    Ist halt alles eigentlich eine Frage der Angebotskalkulation  -  sowas ohne offen gelegte Angebotskalkulation im Nachgang ausfechten zu wollen ist nervig, weil es sich nur nach allgemeiner Üblichkeit gründen lässt.
  7. mmh

    ne ne, es, das Angebot, beinhaltete die Preise für VA, FA und Helfer.
    Mich stört Ihr "ich würde ... anerkennen".
    ich hatte gehofft, da gäbe es Rechtsprechung etc.
    Lassen wir es dabei.
    DANKE!
    • Name:
    • Frank
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