Nutzungsänderung genehmigungspflichtig?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Nutzungsänderung genehmigungspflichtig?

Hallo Forum,
erstmal meinen herzlichen Dank an alle, die hier Zeit und Mühe in die Beantwortung von Fragen wie meiner investieren!
Ich habe mich über Nutzungsänderungen belesen und ein BGH-Urteil gefunden
"Von einer Nutzungsänderung im baurechtlichen Sinne ist dann auszugehen, wenn durch die Verwirklichung eines Vorhabens die einer genehmigten Nutzung eigene Variationsbreite verlassen wird
und durch die Aufnahme dieser veränderten Nutzung Bodenrechtliche Belange neu berührt
werden können, sodass sich die Genehmigungsfrage unter Bodenrechtlichem Aspekt neu
stellt (BVerwG, Beschl. v. 07.11.2002  -  Az: 4 B 64/02  -  BRS 66 Nr. 70 m.W.N. zur Rspr.). "
Was ist mit "bodenrechtlichen Belangen" genau gemeint?
Sind durch die Nutzungsänderung von Wohnnutzung einer "Betriebswohnung" zu allgemeiner (freier) Wohnnutzung solche Belange berührt wen diese Wohnung zum Zeitpunkt der Umnutzung in einem Besonderen Wohngebiet gemäß § 4a Baunutzungsverordnung (BauNVOAbk.) liegt?
Außer dem Wort "Betriebswohnung" im Bauantrag und in der Vorhabenbezeichnung der Baugenehmigung wurden keinerlei Auflagen, Bedingungen oder andere textlichen Ausführungen gemacht, was die Nutzung der Wohnung betrifft. Das Bauamt beharrt aber auf der Auslegung, es handle sich hier um eine Wohnung, die nur von Betriebsleitern (also wie in §§ 7,8, 9 der Baunutzungsverordnung (Baunutzungsverordnung (Baunutzungsverordnung (BauNVO)))) bewohnt werden dürfe und die Umnutzung auf freies Wohnen sei genehmigungspflichtig. Gibt es solche "Betriebsleiter-Wohnungen" außerhalb der Gebiete nach § 7,8, 9 Baunutzungsverordnung (Baunutzungsverordnung (Baunutzungsverordnung (BauNVO))) überhaupt bzw. wären sie in solchen Gebieten überhaupt zulässig, wenn sie nicht in der Typisierung der Baunutzungsverordnung (Baunutzungsverordnung (Baunutzungsverordnung (BauNVO))) für das Gebiet aufgeführt werden?
Wäre echt toll, wenn jemand zu diesem ungewöhnlichen Sonderfall Rat wüsste!
Bundesland ist Bremen.
  • Name:
  • Charlotte

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN