Vorhandene Garage vergrößern (Neubau?!)
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Vorhandene Garage vergrößern (Neubau?!)
ich habe jetzt schon länger gesucht, konnte aber die richtige Antwort nicht finden bzw. aus der Fülle der Antworten bin ich leider nicht schlau geworden.
Ich beabsichtige eine bei uns auf dem Grundstück stehende Garage zu erneuern. Die Aktuelle ist 6 m x 3 m und hat ein Flachdach.
Eigentlich würde ich sie gerne neu bauen wollen und etwas vergrößern, was aber laut einiger Beiträge in diesem Forum mit neuer Berechnung und Bauantrag oder Genehmigung verbunden wäre. Diese Dinge wollte ich aber eigentlich vermeiden.
Es wäre schön, wenn mir jmd sagen könnte, was ich da beachten muss und ob ich sie einfach so vergrößern darf oder wo da Grenzen sind.
Das Bundesland ist Hessen.
Vielen Dank für ihre Hilfe!
Gruß Oschmann
Anhang:
-
Bauantrag: ja
Garagen stehen nicht in der Liste zum § 55 der genehmigungsfreien Bauvorhaben.
Es gilt der Grundsatz: Umbau und Umnutzung hebt den Bestandsschutz auf.
Folglich ist ein Bauantrag mit allem notwendigen Unterlagen wie Flurkarte, Statik und Architekt zu stellen.
Wenn Baulinien eingehalten werden dürfte einer Genehmigung nichts entgegenstehen.
Gruß -
Doch ohne Bauantrag
Hallo,
vielen Dank für ihre Antwort! Nachdem ich ihre Nachricht gelesen habe, wollte ich mich dann erkundigen was alles für diesen Bauantrag notwendig ist. Beim Bauamt sagte mir dann folgendes:
Ist die Garage kleiner als 50 m² und mind 3 m von der Grenze weg bzw. auf der Grenze (Grenzbebauung), so- brauche ich keinen Bauantrag.
- brauche ich keine Zeichnung eines Architekten.
- brauche ich keine statische Berechnung des Daches.
Frei formuliert sagte man mir, dass ich bauen kann was ich wolle, solange es den Vorgaben (50 m²; etc.) entspreche.
Ich muss es wohl nur in einem Lageplan einzeichnen und gemeinsam mit einer "Anzeige" beim Bauamt einreichen und dann geht es los!
Gruß -
Fahrlässige Antwort vom Bauamt ...
Fahrlässige Antwort vom Bauamt oder Sie haben oder wollten es falsch verstehen:
Wenn die Garage im Bauanzeigeverfahren eingereicht werden kann, dann müssen dem Bauamt keine vom Architekten gefertige Zeichnungen vorgelegt werden, und es muss die Statik, die Sie fast bei allen Bauvorhaben brauchen, nur dem Bauamt nicht vorgelegt haben.
Das Bauanzeigeverfahren heißt nur:
Sie sind allein für die bauordnungsrechtliche Zulässigkeit und die Sicherheit der Garage verantwortlich. Deshalb müssen Sie auch unabhängig vom Bauamt die notwenidgen Fachleute einschalten.
Grundrisse, Schnitte, Ansichten müssen ohnehin gezeichnet werden, da man (zumindest Firmen) ohne Plan nichts bauen kann (außer Hundehütten vielleicht)
Eine statische Berechnung ist erforderlich, oder soll Ihnen die Decke über dem nagelneuen Benz einstürzen?
Ich habe selbst Durchschriften der Baugenehmigungen von Garagen und Carports vorliegen, in einer steht wortwörtlich: "Wegen der Geringfügigkeit der Baumaßnahme ist eine statische Berechnung nicht erforderlich. " Und das bei einem Carport mit Flachdachbalken mit 7 m Stützweite, Trapezblecheindeckung bei 3-seitiger Verbretterung. Wer hier im Forum Statiker ist, dem ist schnell klar, was man da alles berechnen muss. Richtig müsste es vom Bauamt heißen: "Die statische Berechnung muss dem Bauamt nicht vorgelegt werden; es liegt jedoch in der Verantwortung des Bauherrn alle erforderlichen Planungen und bautechnischen Nachweise erbringen zu lassen ... "
Gruß
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