Ausnahmen WoFlV
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Ausnahmen WoFlV

Wir wollen unser neue zu bauendes Einfamilienhaus von der NBank fördern lassen. Hierfür müssen wir eine Wohnflächengrenze von 130 m² nach der WoFlV einhalten. Hier gelangt man mit drei Kindern (mind. 12 m²/Kinderzimmer) schnell an seine Grenzen. Bei 1 1/2-geschossiger Bauweise ist somit praktisch ausgeschlossen, dass alle Schlafräume und das Bad im Obergeschoss untergebracht werden können. Auch aus Kostengründen wollen wir auf einen Keller verzichten. Besonders ärgerlich ist, dass nach Aussage der NBank der Hauswirtschaftsraum bei der Wohnfläche voll angerechnet wird. Nach § 2 Abs. 3 WoFlV gehören Waschküche und Heizungsräume nicht zur Wohnfläche. Nach meiner Auffassung ist ein Hauswirtschaftsraum eine Kombination aus Waschküche und Heizungsraum.
Was muss ich machen, dass der Hauswirtschaftsraum nicht mitgerechnet wird?
Reicht es aus, dass ich den Hauswirtschaftsraum teile (1* Waschküche + 1* Heizungsraum)?
Außerdem gehören auch Abstellräume und Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung nicht zur Wohnfläche.
Wann befindet sich ein Abstellraum außerhalb der Wohnfläche?
Reicht es aus, wenn der Hauswirtschaftsraum nur von Außen begehbar ist und keinen Zugang von Innen hat?
  • Name:
  • Horst

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