Pferdestall und Wohnwagen auf Acker möglich?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Pferdestall und Wohnwagen auf Acker möglich?
Hallo zusammen,
Ich komme aus Niederbayern und würde meinen Pferden in Zukunft gerne riesige Weiden bieten, ich habe mir das in etwa so vorgestellt dass ich abseits oder am Dorfrand Ackerland oder Wiesen kaufe bzw. pachte (je nachdem was sich ergibt) und dort einen Stall aufstelle, einen ganz einfachen großen Unterstand, drei Seiten offen, nur unterm Dach ein Boden zum Heu und Stroh lagern.
Und dann noch einen Wohnwagen oder sowas,
1. Um dort Sattelzeug etc. zu lagern und
2. Um dort auch mal zu schlafen, wenn mit den Pferden was ist.
Jetzt weiß ich nur leider überhaupt nicht an wen ich mich da wenden muss um nachzufragen ob ich das darf und welche Genehmigungen ich da brauche und was ich sonst noch beachten muss.
Außerdem würde ich das ganze Grundstück dann gerne unzugänglich machen, mit dicker Hecke und abschließbarem Tor, darf man das auch einfach so machen?
Ich hoffe, jemand hier kann mir da weiterhelfen, und sag schon mal im Voraus ganz lieb Dankeschön!
LG, Nicole G.
Ich komme aus Niederbayern und würde meinen Pferden in Zukunft gerne riesige Weiden bieten, ich habe mir das in etwa so vorgestellt dass ich abseits oder am Dorfrand Ackerland oder Wiesen kaufe bzw. pachte (je nachdem was sich ergibt) und dort einen Stall aufstelle, einen ganz einfachen großen Unterstand, drei Seiten offen, nur unterm Dach ein Boden zum Heu und Stroh lagern.
Und dann noch einen Wohnwagen oder sowas,
1. Um dort Sattelzeug etc. zu lagern und
2. Um dort auch mal zu schlafen, wenn mit den Pferden was ist.
Jetzt weiß ich nur leider überhaupt nicht an wen ich mich da wenden muss um nachzufragen ob ich das darf und welche Genehmigungen ich da brauche und was ich sonst noch beachten muss.
Außerdem würde ich das ganze Grundstück dann gerne unzugänglich machen, mit dicker Hecke und abschließbarem Tor, darf man das auch einfach so machen?
Ich hoffe, jemand hier kann mir da weiterhelfen, und sag schon mal im Voraus ganz lieb Dankeschön!
LG, Nicole G.
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Fachberatung erforderlich
Sie brauchen unbedingt eine Fachberatung für das Bauen im Außenbereich.
Entweder Sie können das Vorhaben mit Aufenthaltsräumen verwirklichen oder gar nicht.
Aber auf garkeinen Fall mit einem Wohnwagen.
Deshalb erst beraten lassen und dann zu Behörde.
Gruß -
schwierig
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siehe Landesbauordnung
in jedem Bundesland gibt es eine Bauordnung in der auch das Bauen im Außenbereich geregelt ist. Da es bei jeder Regel mitunter auch sehr viele Ausnahmen gibt macht eine Bauvoranfrage beim zuständigen Bauamt Sinn und spart mitunter auch Kosten. Grundsätzlich sind privilegierte Bauten im Außenbereich möglich. dazu gehören auch Aufenthaltsräume für den kurzzeitgen Aufenthalt, keine Dauerwohnung, was ja auch nicht geplant ist. Ein Wohnwagen kann unter Umständen genehmigt werden. -
Das BauGB,
§ 35, Bauen im Außenbereich, ist Bundesrecht, somit für alle Bundesländer gleich!Weiterführende Links:
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richtig
ja, im BauGB § 35 ist das geregelt, aber auch in der Landesbauordnung wird das noch untersetzt. -
Im BauGB (hier hauptsächlich § 35) wird das ob ...
Im BauGB (hier hauptsächlich § 35) wird das ob geregelt, in der LBOAbk. nur das WIE (Ausstattung Aufenthaltsräume, mit / ohne Baugenehmigung usw.)
Und wenn die Frage nach dem ob geklärt ist, (insbes, ob man hier noch von Landwirtschaft sprechend kann) kann man sich mal über das WIE unterhalten.
Ich vermute, dass es sich um eigene Hobbypferde handelt, ohne Gewinnerzielungsabsicht, ohne überwiegend eigene Futtergrundlage, und ohne Nachweis der Dauerhaftigkeit (z.B. durch entsprechende Ausbildung). Damit wird sich das auch nicht zur Landwirtschaft "schönreden" lassen und ist somit im Außenbereich erstmal nicht zulässig. Aber vielleicht täuscht mich meine Vermutung ja ...
Es gibt im Außenbereich nicht viele Ausnahmen; es gibt bestimmte in § 35 BauGB abschließend aufgezählte Konstellationen, wann im Außenbereich gebaut werden darf. Wenn man da auch mit wohlwollender Beurteilung nicht drunter fällt, geht es eben nicht.
Und wenn man drunter fällt, sind immer noch mehrere Hürden zu nehmen, die unter den Begriff öffentliche Belange fallen. Das können dann der Natur- oder Landschaftsschutz (Naturschutz, Landschaftsschutz), die Löschwasserversorgung, usw. sein.
Ich finde z.B. keine Regelung, laut der ein Wohnwagen mit Aufenthaltsräumen im Außenbereich zu den priveligierten Vorhaben zählt.