Grenzbebauung, Garage durch Wohnraum aufstocken
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Grenzbebauung, Garage durch Wohnraum aufstocken

Ich habe folgendes Problem: An unserem Haus steht eine Doppelgarage (mit Satteldach), die mit der rechten Außenwand direkt auf der Grenze zum Nachbargrundstück steht. Wir möchten diese Garage nun aufstocken, um mehr Wohnraum zu haben (Übergang vom 1. Stock des Hauses in den Teil über der Garage). Nun wurde uns aber gesagt, dass ein Wohnraum mind. 3 Meter von der Grenze entfernt sein muss.
Falls wir nun den restlich möglichen Teil der Garage aufstocken und diese 3 Meter frei lassen, würde dies schrecklich aussehen.
Wir haben nun überlegt, ob wir einen kleinen Raum (in diesem Mindestabstand) als Lagerraum einrichten (natürlich ohne Fenster in Richtung des Nachbarn) und den anderen Teil (in Richtung unseres Haues) als Wohnraum nutzen. Wäre dies möglich (vorausgesetzt der Nachbar stimmt zu)?
(Bundesland: Bayern)
  • Name:
  • Dani
  1. Nein, nicht möglich

    Nicht nur, dass kein Wohnraum im 3 m Grenzabstand sein darf, die Höhe einer Grenzgarage darf auch nicht mehr als 3 m betragen, sodass auch eine Aufstockung mit einem Abstellraum unzulässig ist.
    Im Übrigen kann jegliche Aufstockung einer Grenz-Doppelgarage unzulässig sein, auch wenn die Aufstockung für sich die 3 m Grenzabstand einhält. Dies liegt daran, weil die gesamte Doppelgarage als Grenzgarage gilt, auch der Teil, der mehr als 3 m entfernt ist. So eine Grenzgarage darf auch nicht teilweise Bauteile mit nicht priliegierten Nutzungen tragen (aus Gerichtsurteil, Quelle kann bei Bedarf nachgeliefert werden).
    Auch wenn es kurios ist: Von zwei nebeneinander gebauten Einzelgaragen, darf man, nur vom Abstandflächenrecht her gesehen, die Garage, die 3 m Grenzabstand hält, aufstocken. Handelt es sich aber um eine Doppelgarage ohne bauliche Trennung, geht das nicht.

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