Ferienhaus auf Baugrundstück aufstellen
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Ferienhaus auf Baugrundstück aufstellen

Hallo liebes Bau-Team!
Wir (mein Mann und ich) haben einen etwas ungewöhnlichen Fall vorliegen, bei dem uns auch der Bürgermeister des entsprechenden Dorfes (in Bayern) bislang nicht weiterhelfen konnte.
Wir haben von einer Bekannten ein kleines Finnlandhäuschen geschenkt bekommen, das sie bislang auf einem Campingplatz stehen hatte. Es handelt sich um ein Blockbohlenhaus ohne feste Verankerung, sprich, es wird einfach auf festen Kies oder Pflastersteine gestellt und kann jederzeit wieder demontiert und gelagert werden (was es derzeit auch ist). Es sind darin bereits fertige Anschlüsse für Wasser und Abwasser vorhanden und diese wurden auch auf dem Campingplatz irgendwie genutzt.
Nun hätten wir dieses Häuschen gerne auf dem Baugrundstück neben dem Haus meiner Eltern aufgestellt, sodass wir an den Wochenenden, wenn wir sie besuchen, dort immer bleiben können und auch die Hunde mitnehmen.
Jetzt ist es so, dass wir das Grundstück nicht käuflich erwerben können. Es gehört einer guten Bekannten, die jedoch unter keinen Umständen bereit ist, es herzugeben (Erbe ihres verst. Vaters), es uns aber auf 15 Jahre oder länger verpachten würde mit Vorkaufsrecht. Sie hat auch nichts dagegen, wenn wir darauf das Blockhäuschen errichten würden. Solange sie keine Kosten oder Arbeit damit hat, ist ihr völlig gleich, was wir damit tun und lassen.
Nun hat sich leider herausgestellt, dass wir für das Häuschen eine Baugenehmigung benötigen würden, da wir zwar nur 33 m² Grundfläche haben, jedoch über die erlaubten 75 Kubik umbauten Raum sind (ca. 154 Kubik) Aufgrund des Schlafbodens und des Spitzdachs.
Der Bürgermeister des Dorfs hatte so einen Fall (natürlich) noch nie und er hat es bisher auch nicht geschafft, sich beim zuständigen Landratsamt zu erkundigen, welche Möglichkeiten uns in diesem Fall offen stehen. Er meinte jedoch, dass wir hierfür keine Baugenehmigung bekommen würden, da wir nur Pächter, aber nicht Eigentümer des Grundstücks seien.
Ein Bebauungsplan besteht im Fall dieses Grundstücks nicht, da es sich nicht wirklich um Baugebiet handelt. In dem Dorf wurde erst vor 2 Jahren der Kanal überhaupt gebaut und dabei wurde die Wiese mitten im Dorf einfach mit Anschlüssen versehen "für den Fall der Fälle".
Nun wären meine Fragen: Gibt es eine Möglichkeit, das Häuschen dort aufzustellen? Und wenn ja, dürften wir es dann auch an die Kanalisation und das Wasser bzw. den Strom anschließen? Denn in "normalen" Ferienhäusern ist dies ja auch alles vorhanden.
Vielen Dank für jede Hilfe und Antworten bereits an dieser Stelle!
  • Name:
  • A. Frehmke
  1. Der Bürgermeister ...

    soll nicht von Dingen reden, von denen er keine Ahnung hat.
    Baugenehmigungen werden nach öffentlichem Recht erteilt, welches sich nicht um privates Recht wie Eigentumsverhältnisse schert.
    Wenn das Bauvorhaben genehmigungsfähig ist, bekommen Sie eine Baugenehmigung.
    Sonst wäre ja das Bauen auf Erbpachtgrundstücken überhaupt nicht möglich.
    Für den Bauantrag brauchen Sie aber sowieso jemanden mit Bauvorlageberechtigung.
    Lassen Sie die/den das alles klären.
  2. Bauvorlageberechtigung

    Guten Tag Herr Dühlmeyer,
    wer hat denn z.B. eine Bauvorlageberechtigung? Ein Architekt oder wie muss ich mir das vorstellen?
    Vielen Dank!
    MfG
  3. Bauvorlageberechtigung ...

    haben Architekten, Bau. Ings und in bestimmten Fällen auch Handwerksmeister, wobei ich die hier eher ausschließen würde.

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