Milchglas statt Glasbausteine als Grenzbebauung
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Milchglas statt Glasbausteine als Grenzbebauung
Hallo!
Wir haben unsere Garage auf die Grenze gestellt. Dies ist auch nach Bebauungsplan so in Ordnung. Als "Fenster" haben wir ursprünglich Glasbausteine geplant. Mein Bruder hat mir nun geraten lieber Milchglas zu nehmen. Dies sei ja auch Blickdicht. Habe aber nun Bedenken da die "Fensterreglung" ja nicht nur Aufgrund von Intimsphäre, sondern auch Aufgrund des Brandschutzes gedacht ist.
Kann ich die Milchglasscheiben nehmen oder nicht?
Das Bundesland ist Rheinland-Pfalz ...
Gruß
Summer
Wir haben unsere Garage auf die Grenze gestellt. Dies ist auch nach Bebauungsplan so in Ordnung. Als "Fenster" haben wir ursprünglich Glasbausteine geplant. Mein Bruder hat mir nun geraten lieber Milchglas zu nehmen. Dies sei ja auch Blickdicht. Habe aber nun Bedenken da die "Fensterreglung" ja nicht nur Aufgrund von Intimsphäre, sondern auch Aufgrund des Brandschutzes gedacht ist.
Kann ich die Milchglasscheiben nehmen oder nicht?
Das Bundesland ist Rheinland-Pfalz ...
Gruß
Summer
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So jetzt weiß ich schon mehr ...
Habe herausgefunden, dass ich auch anderes Glas nehmen darf - es muss aber den Brandschutzrichtlinien genüge tun. Die Frage ist nun ob ich in dem Fall F90 oder F120 brauche ...?
Gruß
Summer -
was steht in der Baugenehmigung?
Ist das Fenster in der Baugenehmigung enthalten und was steht für eine Brandschutzqualität in der Baubeschreibung?
Gruß -
Muss ich mal nachsehen ...
Muss ich mal nachsehen ... -
Nichts zu finden
In der Baubeschreibung steht nur die Feuerschutzklasse der Außenwände (da steht F90-AB ). Über die Fenster - oder gar über die Fenster an der Grenze steht nichts!
Gruß -
Frage erübrigt sich
Kein Antrag, kein Fenster, keine Genehmigung.
Fenster in der Grenzwand sind unzulässig.
Gruß -
Fenster an der Grenze
Das stimmt doch so nicht! Fenster sind nicht erlaubt ... aber Glasflächen durch die man nicht durchsehen kann - wie Glasbausteine sind doch erlaubt, oder?
Zumindest haben wir die so im Plan drin und der Plan wurde genehmigt! Das wäre jetzt das erste was ich höre Herr Klaus! -
Öffnungen (Loch in der Wand) in ...
Öffnungen (Loch in der Wand) in Öffnungen (Loch in der Wand) in Trennwänden sind grundsätzlich erstmal unzulässig. Wenn Öffnungen notwendig sind, müssen sie mit entsprechender Feuerwiderstandsdauer verschlossen (Türen Fenster usw.) sein.
Wenn ihre Baugenehmigung im vereinfachten Verfahrne geprüft wurde, war der Brandschutz nicht Ggegenstand der Prüfung. Das bedeutet, daBbestandteil der Genehmigung sind und daher auch nicht klar ist, ob diese Angaben gesetzeskonform sind.
Daher müssten sie über Ihren Planer / ggf. Brandschutznachweisersteller klären lassen, welche Anforderung hier notwendig ist und danach das Fenster als zugelassenes Gesamtsystem auswählen. Nur das Glas alleine bringt nichts, wenn der Rahmen nicht hält ...
Ggf. können sie auch eine Abweichung beantragen (z.B. F90-Fenster statt Brandwand) -
lesen
§ 30 Abs. 8 Pfälzer Bauordnung
Öffnungen in Brandwänden sind unzulässig. In Brandwänden innerhalb ausgedehnter Gebäude sind Öffnungen zulässig, wenn es die Nutzung des Gebäudes erfordert. Die Öffnungen müssen mit feuerbeständigen, selbstschließenden Abschlüssen versehen werden; Abweichungen können zugelassen werden, wenn der Brandschutz gewährleistet ist.
Gruß aus HessenWeiterführende Links: