Bauvoranfrage/ Umnutzung/ Bebauungstiefe
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Bauvoranfrage/ Umnutzung/ Bebauungstiefe

Hallo ich bin schwer frustriert wegen der abgelehnten Bauvoranfrage/Umnutzung zum Wohnraum in Thüringen.
Ich hoffe mir kann jemand eine Hoffnung geben.
Es geht um eine Scheune, seit 80 Jahren Bestand Sie gehört zu einem 3 Seitenhof im Zusammenhang der Bebauten Ortslage.
Die Bebauungstiefe der  -  näheren Umgebung  -  beträgt ca. 25 m
Mit Genehmigung von 2006 liegt die derzeitige für unsere Hausnummer bei 33 m, wo die Scheune erst anfängt.
Die geplante Bebauungstiefe liegt bei ca. 47 m.
Ich hoffe ich konnte die Situation logisch schildern.
Meine Fragen sind:
Gibt es in einen Dorf, (ca. 600 Einwohner) die Aussage nähere Umgebung und wie wird die bemessen?
Muss sich eine Bebauungslinie nicht gleichmäßig um einen Ort ziehen?
Kann es sein, dass auf der gegenüberliegenden Straßenseite die Bebauungstiefe das doppelte beträgt?
Was gibt es für Optionen ohne Hauptnutzung (Ferienhaus, Fremdenzimmer ... .)?
Wo liegen die Rechte bei schwarz Wohnen ... muss ich mit Kontrollen rechnen Hausdurchsuchung oder wie kann ich mir das vorstellen?
Vielen Dank für Ihr Interesse
Ich freu mich sehr auf korrekte Ermutigende Beiträge
  • Name:
  • Haubold Zimmermann
  1. Umbau und Umnutzung heben den Bestandsschutz auf

    Sie haben Bestandsschutz für eine Scheune, nicht auf die Genehmigung von Wohnungen.
    Die Bebauungstiefe kann von Grundstück zu Grundstück anders sein.
    Wenn Sie das jetzt ohne Genehmigung machen wird die Scheune zum Schwarzbau.
    Die Folgen können je nach Laune unterschiedlich sein, hier einige Stichworte: Duldung, Rückbau, Nutzungsuntersagung, Zwangsgeld, Terminvorgaben für Änderungen uvm.
    Sollten Sie vermieten, haben die Mieter Anspruch auf Ersatz oder Hotel.
    Wenn Sie bei abgelehnter Bauvoranfrage das jetzt schwarz machen, dürfen Sie nicht mit Nachsicht oder Aussicht auf nachträgliche Genehmigung hoffen, weil: das Amt fühlt sich ver ... scht.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus

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