Wann wird Fälschung zum Dokument?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Wann wird Fälschung zum Dokument?

Auf einem Grundstück befinden sich legale und illegale Gebäudeteile.
Zum Zwecke der Geldbeschaffung wird eine WEGAbk. errichtet.
Die zugehörigen Pläne zur Abgeschlossenheitsbescheinigung entsprechen dem tatsächlichen Bauzustand, sind aber durch Fotokopiertechnik und Veränderungen aus früheren Plänen und abgelehnten Bauanträgen hergestellt.
Diese Pläne wurden vom Bauamt per Stempel als "abgeschlossen" bescheinigt und daraus folgende Details ins Grundbuch eingetragen und Anteile wurden verkauft.
Grundlage der WEG sind also gefälschte Pläne!
Wurden diese durch den Stempel der Abgeschlossenheit legal?
Das Ganze ist in Hessen.
Gruß grün
  • Name:
  • grün
  1. Das

    Problem gibt es öfter. Das Bauamt bescheinigt die Abgeschlossenheit und nicht ob alles genehmigt ist oder nicht. Ein Schwarzbau, der sogar abgelehnt wurde, wird durch eine Abgeschlossenheitsbescheinigung NICHT legal. Obwohl das sehr sehr viele glauben!
    Gruß aus Hessen
  2. so einfach ist das nicht

    Das Bauamt stellt eine Bescheinigung aus, nach der Eigentum gebildet und verkauft werden kann, gleichzeitig wird daraus die Teilungserklärung gemacht und die Rechte werden ins Grundbuch eingetragen.
    Verwaltungsrechtlich wäre zu klären, ob die abgestempelten Pläne nicht zumindest der Wert einer genehmigten Bauvoranfrage haben.
    Der Käufer trifft ja eine wichtige Vermögensentscheidung, welche die Behörde zu schützen hat, das steht irgendwo im Verwaltungsrecht.
    Also hier zum Fachanwalt.
    Privatrechtlich stellt sich die Frage nach Nutzen und Gewinn.
    Im einfachsten Fall wird alles nachträglich legalisiert und der Verkäufer trägt die Kosten.
    Strafrechtlich verjährt die Tat nach 5 Jahren, privatrechtlich nach 30 Jahren.
    Darin liegt das Problem für den Fälscher:
    Hat die Fälschung zu einem Gewinn geführt, so wird die Sache teuer, je länger ein Käufer davon einen Schaden hat.
    Aber das Wichtigste ist: in dieser WEGAbk. kann nichts gebaut oder verkauft werden bis alles legal ist.
    Also auch hier zum Anwalt.
    Klären Sie die Formulierung mit dem Anwalt.
    Für den Käufer ist es eine vertragliche Angelegenheit, für den Verkäufer (Fälscher?) ist es Vorsatz und damit von keiner RS-Versicherung gedeckt.
    Der Fälscher ist nur dann fein raus, wenn das Objekt mehrmals weiter verkauft wurde, dann bleibt alles an letzten Besitzer hängen bzw. der muss einen ebenso geprellten Vorbesitzer verklagen.
    Achtung: keine Rechtsberatung, nur Laienmeinung.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus
  3. keine Fälschung, und 2 paar Schuhe

    Das zusammenkopieren von Bauzeichnungen verschiedener Autoren und zusammenstellen zu einem neuen Bestandsplan ist in Architektenkreisen übliche Bürotechnik und stellt nichts verwerfliches und keine Fälschung dar. Es entsteht ja nur ein Bestandsplan, der das darstellt, was da ist. Der Ausdruck Fälschung ist falsch. Es ist ein Bestandsplan, unabhängig davon, ob es früher genehmigt wurde, oder nicht. So ein Plan würde ja auch entstehen, wenn ich in die Örtlichkeit gehe und ein Bestandsaufmaß mache und danach einen Plan fertige. Das wäre ja auch keine Fälschung.
    Wenn ich dann einen Aufteilungsplan daraus mache (dazu werden ja nur Zahlen in die Räume geschrieben, um diese Wohnungen zuzuordnen), hat das auch nichts mit einer Fälschung zu tun.
    Durch das Einreichen beim Bauamt zum Zwecke einer Abgeschlossenheitsbescheinigung entsteht ebenfalls keine Fälschung. Das Bauamt bescheinigt nur, dass die Wohnungen abgeschlossen sind. Ob dort etwas genehmigt ist oder ist nicht Gegenstand der Abgeschlossenheitsbescheinigung.
    Die Wohnungen ins Grundbuch eintragen lassen können Sie auch, es wird ja nur ein ideeller Grundstücksmiteigentumsanteil eingetragen. Wenn Sie aber mit diesen Aufteilungsplänen eine Eigentumswohnung verkaufen, obwohl Sie wissen, dass die Eigentumswohnanlage teilweise Schwarzbauten enthält, dann wäre das eine arglistige Täuschung, die zur Aufhebung und Rückabwicklung des Vertrags führen kann.
  4. genau: arglistige Täuschung

    Wenn aber amtliche Eintragungen auf einem Plan oder gar Grüneintragungen auf dem Plan verändert werden, so hat das nichts mit Bestandsplänen zu tun.
    Ich kenne dafür nur den Begriff "fälschen"
    Aber dafür gibt es Rechtsanwälte.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus
  5. Fälschung ja oder nein?

    Die Erklärung von Hr. Lott klingt sehr logisch und solange keine alten Amtsstempel und/oder Grüneintragungen mit in die Pläne irreführend hineinkopiert wurden oder sogar verändert wurden, sodass der unvoreingenommene Betrachter suggeriert wird, es handle sich um Kopien alter Niedrigenergiehaus (NEH)MIGTER Bauzeichnungen, solange dürfte es sich NUR um Bestandspläne handeln.
    Ich glaube eine Fälschung wird daraus erst, wenn die Veränderungen der Pläne vorsätzlich zur Vorspiegelung falscher Tatsachen hergestellt und verwendet werden.
    Frage: Wie tief ist denn das Kind schon in den Brunnen gefallen?
    Was sagt das Bauamt denn zu diesem Problem, dass es einerseits Teilungspläne freigezeichnet hat, die andererseits Schwarzbauten sind?
  6. So wie Herr Tilgner es sagt ...

    So wie Herr Tilgner es sagt mache ich es auch oft, wenn es schnell gehen muss, z.B. für kleinere Bauvorhaben. Es geht nur um das Ersparen von Zeichenarbeit.
    Ein Beispiel aus der Praxis: Für Garagenbauanträge verlangt das Bauamt oft, dass die Garage im Zusammenhang mit allen anderen baulichen Anlagen auf dem Grundstück dargestellt wird, selbst dann, wenn die Garage für sich freisteht. Dann müsste man ja das Bestehende Wohnhaus vermessen und extra die Ansichten neu zeichnen, obwohl nur eine Garage gebaut werden soll. Was macht man? Man lässt sich vom Bauherrn die Pläne des Hauses kommen, kopiert oder scannt die Hausansichten raus, klebt diese auf ein leeres Blatt und zeichnet dann die neue Garage dazu. Fertig ist der neue Plan " Ansicht des bestehenden Wohnhauses mit geplanter Garage". Das ist dann keine Fälschung. Nur alte Genehmigungsstempel und Unterschriften dürfen nicht draufsein.
    Gruß
  7. der Fall könnte tief werden

    Der Plan um den es geht ist aus einem Bauantrag, der durch alle Instanzen bis zum RP abgelehnt wurde, meine Eltern haben aber trotzdem gebaut.
    Zur Geldbeschaffung war unbedingt die Abgeschlossenheitsbescheinigung erforderlich, wie das beim Bauamt durchging ist unklar.
    Der Teil auf dem Plan erhöht den Wert einer Eigentumswohnung.
    Weitere Teile des Gebäudes sind illegal und die Parkplätze gehen nur für Gokarts.
    Mir ist es gelungen, das Bauamt zum Stillhalten zu bewegen, aber der Käufer macht jetzt Ärger und spricht von Wertdifferenz und Zinseszinsen.
    Wenn das so rauskommt könnte die ganze WEGAbk. platzen, der Verwalter hält aber noch still.
  8. Gehen Sie nicht über Los ...

    Gehen Sie nicht über Los und ziehen Sie keine 4000,- Mark ein. ;-)
    Das ist eigentlich kein Scherz.
    So wie es schreiben, steckt schon ganz schön viel kriminelle Energie drin. Es geht nicht darum, ob die Bestandspläne eine Fälschung sind, oder nicht. Wenn der Bestand so dargestellt ist, wie er ist, dann ist das ja keine Fälschung, habe ich ja schon erläuteret.
    Es geht aber darum, dass Sie in Verhandlungen mit Banken und Käufern nicht verschweigen dürfen, dass es sich im Schwarzbauten handelt. Alle Verträge, Kreditverträger, Kaufverträge könnten deswegen aufgehoben und rückabgewickelt. Das kann auch noch in Jahren passieren, wenn etwas rauskommt.
    Besprechen Sie das mal mit einem Juristen. Ich denke die Beratung ist dringend nötig.
  9. Da droht noch viel mehr ...

    als die Zinsen an den Käufer und Auflösung der WEGAbk.. Wenn das damals durch alle Instanzen abgelehnt wurde, droht da eine Rückbauverfügung (Abriss) und das Recht des Käufers, vom Vertrag zurückzutreten und damit auch alle seine Kosten geltend zu machen.
    Daher:

    1) Alle Ausgaben aufs Minimum reduzieren und sparen, sparen, sparen.

    2) Sofort einen Anwalt und einen Baufachmann hinzu ziehen.

  10. irgendwie komisch ist die Angelegenheit ...

    Seltsam, alle Beteiligte wissen es ... keiner tut was.
    Seltsam ist: Stillhalteabkommen mit dem Bauamt!
    Dadurch wird was illegales zementiert und der Verkäufer fühlt sich im Recht.
    Wer macht den Paukenschlag, wer zerstört wessen Existenz?
    Vielleicht muss der Landrat morgens in der Zeitung lesen, was für Mitarbeiter er hat?
    Oder der Täuscher macht eine Selbstanzeige?
    Oder der Täuscher entschädigt den Käufer?
    Oder der Käufer geht gerichtlich gegen den Verkäufer vor?
    Das größte Problem für die WEGAbk. könnte sein, dass Baugenehmigungen und Teilungserklärung nicht im Einklang sind (d.h. keine Zukunft für die WEG)
    (das sind Vorschläge, keine Beratung)
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus

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