Anbau ohne Baugenehmigung
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Anbau ohne Baugenehmigung

Ein Anbau in NRW aus den 60igern wird ohne Baugenehmigung gebaut. Im zeitlichen Verlauf werden drei weitere An- / Umbauten (Anbauten, Umbauten) mit Bauantrag genehmigt und offiziell abgenommen. Der illegale Anbau aus den 60igern ist auf allen drei offiziellen Anträgen im Bauantrag mit aufgeführt, da hier die weiteren Veränderungen stattfinden.
Ist der Anbau immer noch illegal oder ist er durch die weiteren Genehmigungen indirekt legalisiert worden?
Danke für Meinungen und Erfahrungen.
  1. es kommt darauf an ...

    Zu jedem legalen Bau gibt es eine Aktenlage.
    Grundsätzlich gilt: Bauantrag zuerst, dann folgt die Baugenehmigung mit oder ohne behördlicher Abnahme.
    Damit gibt es keinen legalen Bau ohne diese Voraussetzungen.
    Falls nun bei Ihnen der Ur-Bau auf diese Weise legal besteht, gibt es für den ersten Anbau eine Lücke in den Unterlagen und das Bauamt hat bei den folgenden Genehmigungen einen Fehler gemacht.
    Falls aber der Ur-Bau inkl. Anbau die erste amtliche Aktion war, ist der komplette Bau legal.
    Wenn nicht gravierende Baugesetze oder Nachbarrechte verletzt sind, können Sie davon ausgehen, dass alles legal und genehmigt ist, denn ein Amt gibt keine Fehler zu.
    Wecken Sie keine schlafenden Hunde.
    Bei einem Verkauf von Haus und Grundstück benötigen Sie allerdings einen Fachanwalt (Thema: verschwiegener Mangel)
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus
  2. Vielen Dank für die Antwort. Ihr ...

    Vielen Dank für die Antwort. Ihr Vielen Dank für die Antwort.
    Ihr Satz "Falls nun bei Ihnen der Ur-Bau auf diese Weise legal besteht, gibt es für den ersten Anbau eine Lücke in den Unterlagen und das Bauamt hat bei den folgenden Genehmigungen einen Fehler gemacht. " trifft den Kern des Problems.
    Durch den (dreifachen) Fehler der Behörde ist also der Istzustand inklusive Scharzanbau legalisiert worden oder interpretiere ich Sie falsch. Der Anbau bildete sogar die Basis/Grundlage für die weiteren genehmigten Anträge (Parkfläche auf dem Schwarzanbau.
    Schlafende Hunde haben die Nachbarn geweckt, die ein ähnliches Problem beim Hausverkauf entdeckt haben. Nun ist die Behörde aufmerksam geworden, allerdings gibt es noch kein offizielles Schreiben.
    VG
    YPSE99
  3. Die Behörde wird unverständlich handeln

    Dort, wo nachfolgende Bauanträge genehmigt wurden, wird die Baubehörde den Ausbau als legal betrachten, sonst tritt Amtshaftung ein.
    Dort wo nur ein Anbau ohne Genehmigung steht, wird die Behörde einen Bauantrag anfordern oder gleich den Abriss.
    Abriss wird dann gefordert, wenn der Anbau nicht genehmigungsfähig ist.
    Ist im ersten Moment unverständlich, aber die Behörde schützt sich selbst durch Entscheidungen.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus
  4. Hallo Herr Klaus, klingt beruhigend, aber ...

    Hallo Herr Klaus, klingt beruhigend, aber Hallo Herr Klaus,
    klingt beruhigend, aber bei Behörden weiß man ja nie so genau ...
    Hätte der Makler diesen Sachverhalt eigentlich prüfen und mitteilen müssen?
    In seinem Expose war der "Schwarzanbau" in der Zeichnung aufgeführt.
    Danke u. Grüße
    YPSE99
  5. der Makler verkäuft alles, der Notar beurkundet alles ohne Prüfpflicht ...

    der Makler verkäuft alles, der Notar beurkundet alles ohne Prüfpflicht verantwortlich ist der, der unterschreibt und das Geld kassiert.
    Wird bei einer Immobilie ein Schwarzbau mit verkauft, so ist das immer arglistige Täuschung des Verkäufers.
    Nur der alte Eigentümer kann wissen, was legal und was illegal ist.
    Das Bauamt kann das 20 Jahre oder mehr geduldet haben, bei einem neuen Eigentümer reagiert es plötzlich mit Verbotsverfügungen.
    Wenn Sie der neue Eigentümer sind, lassen Sie sich auf jeden Fall die Hausunterlagen mit den Baugenehmigungen geben.
    Der einzige Grund bei Schwarzbauten flexibel zu sein wäre eine problemlose Nachgenehmigung mit Kostenübernahme des Verkäufers.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus
  6. Nicht ganz,

    wenn der Makler Kenntnis von einem Schwarzbau hat, muss er das auch sagen, sonst liegt die Täuschung bei ihm. In der Praxis spielt das aber kaum eine Rolle, denn das lässt sich selten nachweisen (allenfalls wenn er die Immobilie schon einmal angeboten hat und potentielle Käufer wg. Schwarzbau "dankend abgelehnt"haben).
    Zur Ergänzung: Für die Beurteilung ob und was hier "schwarz" ist, brauchen Sie die originalen Pläne, keine Kopien, die Farbe der Linien ist nicht ganz unwichtig.
    Gruß
    VolkerLeue
  7. Hallo Herr Leue, Danke für Ihre ...

    Hallo Herr Leue, Danke für Ihre Hallo Herr Leue,
    Danke für Ihre Ergänzung, aber die Frage bzgl. der Maklerhaftung ist für mich auch eher theoretischer Natur, da mir die Schwierigkeit des Nachweises der Kenntnis bewusst ist.
    Der "Schwarzanbau" ist wohl nicht zu bestreiten, 1964 wurde ein Zimmer mit ca. 16 m² angebaut. Dafür liegen auch Pläne u. Zeichnungen vor, aber scheinbar wurde ohne offiziellen Antrag und Genehmigung realisiert.
    Wir haben auf diesem "Schwarzraum" und dem davor liegenden Raum eine Parkfläche mit ca. 50 m² Fläche errichtet. Das Haus mit Flachdach liegt am Hang, sodass wir quasi auf dem Haus parken. Dafür haben wir einen Bauantrag gestellt, der genehmigt und anschließend abgenommen wurde. M.E. hätte hier spätestens bemerkt werden müssen, dass wir zum Teil auf dem "Nichts" bauen wollen, da dieses "Nichts" wesentlich für die Statik und Realisierung war. Später haben wir dann auf diesem "Nichts" auch noch offiziell ein Carport mit 50 m² errichtet, auch alles sauber gelaufen, sogar mit Sondergenehmigung wg. zu geringer Abstandsflächen. Hierzu haben einige Gespräche mit dem Bauamt stattgefunden. Den dritten Bauantrag erwähne ich nur der Vollständigkeit halber.
    Irgendwie halte ich zumindest nach meinem laienhaften Rechtsempfinden den Raum nicht mehr für illegal.
    VG
    YPSE99

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