Terrassenüberdachung Abstandsflächen
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Terrassenüberdachung Abstandsflächen

Hallo,
folgendes Szenario:
Ein Nachbar hat zuerst einen Kaminabzug hinter meiner Garagenwand (Ecke) errichtet. Vor einigen Wochen stellte er dann eine Sichtschutzwand vor den noch freien Teil der Wand in einem sehr geringen Abstand, wobei er einen Träger direkt vor den Entlüftungsschlitzen der Garage postierte. Außer den evtl. zu befürchtenden Feuchtigkeitsschäden dürfte damit auch die Verflüchtigungsfunktion der Autoabgase eingeschränkt werden. Nunmehr ließ der Nachbar nach Verlegung seiner Terrasse ein Terrassendach (ca. 22 m²) direkt neben meiner Garagenwand errichten, wobei ein Dachträger etwa einen Abstand von 2 cm zur Garagenwand aufweist.
Im Ergebnis habe ich jetzt nicht mehr die Möglichkeit, ungehindert im Bedarfsfall erforderliche Arbeiten an der Garage durchführen zu können.
Das Haus steht in NRW.
Fragen:
Durfte die Sichtschutzwand direkt an der Garage errichtet werden oder gibt es hier einzuhaltende Abstandsflächen?
Durfte die Terrassenüberdachung in dieser Form errichtet werden oder sind Abstandsflächen einzuhalten?
Wie kann ich mich gegen diese Einschränkungen meines Eigentums zur Wehr setzten und was muss ich ggf. veranlassen? Wie ist das Verfahren?
Gibt es Fristen, die ich unbedingt einhalten muss.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
U. Sander
  • Name:
  • Sander
  1. Lösungsmöglichkeiten

    Es gibt eine Menge Möglichkeiten und Bedenken.
    Sie müssen das Baurecht, den Bebauungsplan und das Nachbarrecht kennen.
    Danach kann entschieden werden, ob das Vorhaben antragsfrei, genehmigungsfrei ist oder einen Bauantrag erfordert.
    Ihre Lüftungsschlitze zum Nachbarn hin könnten illegal sein, das Vorhaben des Nachbarn könnte Rechtens sein, da es "hinter ihrer genehmigten Garagenwand liegt.
    Der Sichtschutz ist im Nachbarrecht geregelt, aber die Errichtung von Gebäuden im Baurecht.
    Schuppen etc. sind an der Grenze ohne Nachbarzustimmung möglich, jedoch Räume zum Wohnen lösen Abstandsflächen aus wodurch eine Grenzbebauung unmöglich wird.
    Somit wäre zuerst zu klären, ob der Nachbar eine Genehmigung braucht oder hat.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus
  2. Genehmigungsfrei, trotzdem unzulässsig

    Terrassenüberdachungen bis 30 m² zählen gem. § 65 BauO-NRW zu den genehmigungsfreien Vorhaben. Das sagt aber trotzdem nichts über die Zulässigkeit aus.
    Es heißt auch in § 65 " (4) Die Genehmigungsfreiheit entbindet nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der Anforderungen, die in diesem Gesetz, in Vorschriften Aufgrund dieses Gesetzes oder in anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften gestellt werden. "
    Und so wie Sie es vortragen, scheint § 6 Abstandflächen nicht eingehalten zu sein. Vermutlich muss die Terrassenüberdachung 3 m Abstandfläche einhalten (auch vom örtl. Baurecht abhängig). Anders würde es aussehen, wenn die Terrassenüberdachung ggf. auch als überdachter Stellplatz funktionieren würde.
    Sie haben jetzt die Wahl: Nachbarn gewähren lassen oder beim Bauamt anschwärzen und dauerhaften Nachbarschaftsärger riskieren.
  3. gewähren lassen?

    Gewähren lassen zahlt sich nicht aus.
    Es ist eine Nachbarpflicht, sich an Gesetze zu halten.
    Gewähren lassen bedeutet, der Nachbar behält seinen (halb) -illegalen Bau und spätere Zugeständnisse werden hohnlachend abgelehnt.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus

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