Baugenehmigung ja oder nein
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Baugenehmigung ja oder nein

ich habe im Forum getstöbert, zwar ähnliches gefunden, aber nicht das was ich gern gewusst hätte.
vor zwei Jahren haben wir uns ein Grundstück mit Mehrfamilienhaus gekauft. das Mehrfamilienhaus interessiert eigentlich wenig, spreche ich nur an, weil alles unter Bauland läuft. jedenfalls steht auf dem Grundstück eine große Garage (9x12 Meter mit auch Größerem Spitzbogen) die Garage wurde in den fünfziger Jahren schon mal als Wohnraum genutzt, Strom und Wasseranschluss ist vorhanden. mein man und ich würden uns nun diese Garage als Wohnraum ausbauen wollen, ohne an der Größe oder Form irgend etwas zu ändern, mehr eine Außenwand weg, abstützen und neu aufziehn. das einzige was an der Form geändert werden würde, wären anstatt der zwei großen garagentore Fenster einzusetzen, eins davon kombiniert mit einer Haustür und an der Rückseite, wo jetzt eine vollflächige Wand ist, drei Fenster einzubringen. die innenstatik wird auch nicht verändert, da wir alle vorhandenen Träger und Wände zwar erneuern, aber nicht versetzen, es kommen halt nur einige neue trockenbauwände dazu.
Mit freundlichen Grüßen
nele Richter
  • Name:
  • nele richter
  1. Dazu

    gibt es ein paar Gegenfragen:
    • welches Bundesland?
    • sind die Stellplätze der Garage "notwendige Stellplätze"?
    • Wie groß ist der Gebäudeabstand untereinander?
    • wie groß ist der Grenzabstand der Garage?

    Gips einen Plan, den man hier einstellen kann?

  2. Antwort zu den fragen

    also, das Bundesland ist Sachsen. die garagenplätze werden nicht benötigt, da das Mehrfamilienhaus nicht vermietet ist. das wollen wir irgendwann evtl. abreißen. der Abstand vom Mehrfamilienhaus zur Garage beträgt 19 Meter, zur Nachbarsgrenze sind es ca. 10 Meter rechts, 30 Meter nach hinten und 15 Meter nach links ... fragt mich nicht was hier SONW ist, aber egeal, jedenfalls genug Abstand. was meinst du mit Plänen, welche zur Garage oder zum Grundstück?
    lg n. Richter
  3. Mit der

    LBO von Sachsen habe ich keine Erfahrung, aber wenn das Mehrfamilienhaus (MFH) genehmigt ist/war und der Bebauungsplan (so es einen gibt) nichts anderes aussagt, dann sollte die Umnutzung von Garage zu Wohnen eigentlich machbar sein. Genaueres kann Ihnen aber Jmd sagen, der sich damit auskennt und sich das Ding vor Ort bzw. mit den entspr. Plänen anschaut.
  4. Umbau und Umnutzung ...

    Umbau und Umnutzung heben den Bestandsschutz auf.
    Damit ist alles möglich, aber nur mit Baugenehmigung.
    Argumente wie "war schon mal so genutzt" zählen nicht.
    Beachtet man die Wärmeschutzverordnung, so erscheint ein solcher Umbau fraglich, ebenso ist fraglich, ob 2 Wohnhäuser auf einem Grundstück möglich sind und ob Grenzbebauung eine Rolle spielt.
    Fragen Sie bitte jemanden mit Ortskenntnis für eine genaue Antwort.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus
  5. vielen Dank für die Antworten

    das mehrfamilienhaus war oder ist genehmnigt ja, nur wollen wir es halt nicht nutzen, bzw. auch nicht vermieten, sondern vtl. abreißen oder nur zwei Etagen abreißen oder es vielleicht gewerblich nutzen (die Nachbarn links und rechts haben einen eigenen laden im Haus) was nun wird wissen wir noch nicht, kommt Zeit kommt rat und solange kann es ja stehen. theoretisch wäre also dann nur ein wohnhaus auf dem Grundstück, die Hausnummer würde dann wohl halt nach hinten rücken, obwohl der briefkasten eh am außenzaun ist. sorry, ich kenn mich nicht mit solchen Sachen aus, vielleicht spielt das auch gar keine rolle.
    Pläne zum Haus gäbe es, zur Garage jedoch nicht mehr.
    wie ist das mit der Wärmeschutzverordnung, wir wollen zwar schon weitestgehend daran denken, nur wollen wir ja nicht vermieten, sondern selber drin wohnen.
    ich denke das Problem wäre wohl nur die Umnutzung und weniger der Umbau oder?
    ich wollte mich eben gern vorher schlau machen, bevor ich hier jemanden darauf anspreche, denn es ist immer schwierig, wenn man als zugezogener in eine kleine Gemeinde kommt. wenn ich auf die Gemeinde gehe und eine Baugenehmigung für evtl. Umnutzung beantrage, hätte ich halt gerne ein paar Argumente dazu, damit ich nicht ganz blauäugig bin und von Anfang an schon keine Chance habe.
    lg n. Richter
  6. so wird das nicht gehen

    Sie brauchen auf jeden Fall einen Bauantrag für die "Garage", die Wärmeschutzverordnung ist einzuhalten, egal ob Eigennutzung oder Vermietung.
    Das Wohngebäude hat erst mal Bestandsschutz, aber nach x-Jahren Leerstand geht der Bestandsschutz "unter", d.h. Sie brauchen danach eine neue Nutzungsgenehmigung, dann wird auch die Wärmeschutzverordnung wieder fällig.
    Also Vorsicht mit der Äußerung auf dem Bauamt wie "brauchen wir nicht und steht erst mal leer"
    Es kann Ihnen auch passieren, dass Sie für die Genehmigung zum Umbau der Garage Umbau-Zugeständnisse für das Wohnhaus machen müssen.
    Jede Baugenehmigung geht auch an das Finanzamt für die Berechnung des Einheitswertes und der Gemeinde-Grundsteuer.
    Bei denen gibt es keine Gebäude die man nicht braucht, die erwarten dann den Abriss.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus
  7. lieber Herr klaus

    ich danke für ihr Antwort, sie helfen mir schon sehr weiter. Ich möchte mich auch entschuldigen das ich teils wirklich bestimmt dumme fragen Stelle, aber ich bin ja hier um mich schlau zu machen.
    es ist irgendwie nicht sehr einfach die ganzen Gegebenheiten aufzuschreiben, da mir jedesmal was anderes dazu einfällt, einfach nur weil ich vorher nicht wusste das es wichtig ist.
    ich erzähl vielleicht die rundumgeschichte.
    wir haben das Grundstück aus einer Zwangsversteigerung gekauft, das damals auch nur wegen dem Grundstück (das ist traumhaft, große Bäume, viel wiese, eine Seite waldrand, andere Seite Gartenanlage und links/rechts zwei andere Eigentümer aber mit genug Abstand)
    das Mehrfamilienhaus hätte 7 Wohnungen, welche bis auf eine seid ca. 20 Jahren leer stehen. die eine Wohnung bewohnte die eigentümerin, von welcher wir es ersteigert haben. mit dieser eigentümerin sind wir aber sehr gut klar gekommen, wir haben nie Druck gemacht, sie nie rausschmeißen wollen und auch lange gewartet wie sie sich nun entscheidet. als sie dann raus wollte, was ihr zwar einerseits schwer viel, aber andererseits auch eine Last ersparte, haben wir uns um eine Wohnung gekümmert die ihr gefiel, den Umzug organisiert und laden sie ab und an ein, damit sie sieht, was mit "ihrem" Grundstück passiert. kurz und gut wir sind Freunde geworden, und wir bekommen deshalb jede Information zu irgendwelchen älteren Begebenheiten oder auflagen. es ist auch so, das auch noch andere an diesem Grundstück interessiert waren, aber der Meinung gewqesen sind, das es eh niemand nimmt, weil wohl alle dieses riesen wohnhaus abschreckt. in der zweiten, als wir es kauften, war zwar einer von diesen Leuten dabei, steigerte auch und hätte es eigentlich auch bekommen, da wir von der Höhe her ausgestiegen sind, nur war es so, das er zwar weit als genug Geld mit hatte um es sofort zu bezahlen, aber nicht vorher so wie wir eine Einzahlung bei Gericht gemacht hatte, er dachte eben er kommt hin, steigert, hat Geld in der Tasche und bekommt es. somit bekamen es wir dann zum mindestgebot von 25 t€ (sind 2500 m²).
    ich hoffe sie verstehen jetzt ein wenig mein Dilemma.
    von der Frau die hier wohnte habe ich ein schreiben der gemeinde, das sie das baufällige wohnhaus absichern soll oder abreißen muss, aber es ist eh besser es abreißen zu lassen, da es nicht ins Bild passt. das war zwar in dem Fall nur mache um sie zum kauf zu zwingen, aber ich habe schwarz auf weiß, dass das Haus abgerissen werden darf. mit den Nachbarn verstehe ich mich inzwischen auch sehr gut, aber man kann keinem hinter die binde gucken.
    ich habe auch ein schreiben, das alles bis 3 Meter hinter der Garage als Bauland zählt. also selbst wenn ich die Garage abreißen würde, könnte ich wenn ich wollte neu bauen, will ich aber nicht denn so wie sie ist gefällt sie mir gut und passt klasse zum Ausbau.
    zur Wärmeschutzverordnung, wir wollen vollwärmeschutzplatten an die Garage nach neuaufzug der grundmauern anbringen ... sollte doch genügen oder, ich meine wir wollen ja selber nicht frieren.
    die Grundsteuer interessiert mich nicht, was wollen sie machen, mehr als erhöhen geht nicht und das darf die Gemeinde ja auch nur im gesetzlichen Rahmen. gut die Einheitswertbestimmung, nun, das dürfte auch überschaubar sein. auch wenn ich die Auflage für den abriss bekommen würde, müsste man mir eine geraume Zeit dafür einräumen und übrigens auch nicht so einfach wäre, weil ich dann (die breitseite des mehrfamilienhauses steht an der straßengrenze und gegenüber gibt es einen laden mit verwandtschaft in der gemeinde) die Straße dann sperren müsste und das nicht nur für ein zwei Tage.
    es ist nicht so das ich irgendetwas linkes vorhabe, es soll schon alles seinen rechtlichen gang gehen, nur brauche ich gute Argumente um für jeden Stein der mir in den weg gelegt werden könnte, gleich ein Argument zu haben.
    Entschuldigung für den langen Text.
    lg n. Richter

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.