GRZ Berechnung
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

GRZ Berechnung

Hallo,
wir haben ein rießen Problem mit unserem Baurechtsamt.
Unser Sachbearbeiter lässt sich sämtliche Teile unseres Hauses bis auf die kleinste Kleinigkeit berechnen.
Heute möchte er nun von unserem Geometer die Räume farblich dargestellt haben inkl. aller Vermassungen.
Nun möchte er zur Berechnung der Vollgeschossigkeit die Lufträume mitberechnen und uns damit nachweisen dass es ein Vollgeschoss ist.
Wir sind Ratlos. Seit wann werden denn Lufträume berechnet?
Kann mir da jemand weiterhelfen.
Wir leben in Ba Wü.
Vielen Dank im Voraus
Fleeti
  1. Damit könnte der Sachbearbeiter aber richtig liegen

    Meiner Kenntnis nach werden Lufträume fiktiv als Grundflächen angesehen und bei der Geschossigkeitsberechnung berücksichtigt.
    Warum ist das Ihr Problem?
    Was sagt der Entwurfsverfasser dazu?
  2. Andere Meinung ...

    Es gibt mWn in keiner LBOAbk. eine größte Höhe für ein Geschoss, nur Mindesthöhen.
    Wenn es aber keine Max. Höhe gibt, wie will ich dann entscheiden, ob der Luftraum von Etage X in der Ebene darüber noch die Mindestanforderungen an ein Vollgeschoss erfüllt.
    Einfach den angrenznden Fußboden verlängern ist nicht, weil es ja auch möglich wäre, dort den Fb höher zu legen und so die Höhe oben zu unterschreiten.
    So argumentieren auch alle mir bekannten Bauämter.
  3. Vollgeschoss,

    laut § 2 Abs. 6 LBOAbk., sind nur offene Emporen bis zu einer Grundfläche von 20 m² außer Betracht zu lassen. Alles Andere ist alles Andere und wird mitgerechnet.
    Wenn es dumm läuft, dann ahbt ihr eben ein VG zu viel.
    Euer Planer sollte das aber wissen!
  4. aaalso

    da ich ein absoluter Nullblicker auf diesem Gebiet bin bitte ich um Gnade.
    Unsere Architektin weiß es leider nicht. Sie hat das mehrfach berechnet und es war i.O.
    Wir haben einen Luftraum in der Diele also Flur nach oben offen von 8,67 m² und einen weiteren von 10 m² vom Arbeitszimmer ins Wohnzimmer runter.
    Im Moment ist mein Problem, dass ich da selbst ein wenig nach einer Lösung suchen muss da wir mit einem Bauträger bauen und diese die für sie einfachste Lösung suchen.
  5. Und wo ist nun das Problem von Ihnen

    Sie haben einen Planer (in). Wenn die die das nicht weiß, dann muss die sich halt schlau machen. Sie zahlen ja dafür auch Geld.
    Schuldet die Ihnen nicht einen Genehmigungsfähige Planung? Ansonsten muss die halt mit dem Bauamt "verhandeln".
    Ansonsten wäre das eine rechtliche Frage, was vertraglich "geschuldet" wird.
    Daher keine Rechtsberatung, nur Laie.

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