negative Bauvoranfrage im Außenereich, Gebäude stand jahrzehtelang auf Grundstück
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

negative Bauvoranfrage im Außenereich, Gebäude stand jahrzehtelang auf Grundstück

Hallo,
ich habe folgendes Problem.
Ich will mir ein Grundstück (>4000 m², Schleswig Holstein) im Außenbereich kaufen, wo jahrzehntelang ein Haus gestanden hat. Dieses Haus ist jedoch 2004 abgebrannt. Dem Grundstückseigentümer wurde eine Baugenehmigng erteilt, die er aber leider hat verstreichen lassen. Jetzt habe ich eine Bauvoranfrage gestellt und telefonisch die Antwort erhalten, dass der Besitzer das Grundstück durch auslaufen lassen der erteilten Baugenehmigung "zum Acker" gemacht hat.
In der Straße des Grundstücks stehen 5 Einfamielenhäuser und zwei Bauernhöfe. Gegenüber des Grundstücks ist ein Abnahmehaus eines Landwirtes geplant und genehmigt.
Ich würde gern das Grundstück als "Acker" kaufen und gegen die Entscheidung der Baubehörde klagen. Diese Ortstraße ist zwar im Außenbereich, jedoch kann man es als kleine Siedlung ansehen. Mir ist es unbegreiflich, dass dort mal ein Haus über 60 Jahre stand, aber nie mehr errichtet werden darf.
Wäre der angesterbte Kaufpreis des "Ackers" nicht so überteuert (3 mal so hoch wie normaler Ackerpreis bei uns), dann hätte ich das Grundstück schon lange gekauft. Mit dem Besitzer ist schwer zu verhandeln ... So ist das Risiko aber enorm hoch, bei einer Niederlage vor Gericht, eine Menge Geld für einen grünen Acker zu verlieren. Das Grundstück ist jedoch extrem reizvoll und hübsch und freie Bauflächen sind in unserer Gemeinde sehr rar.
Ein Bauplatz im Neubaugebiet kommt für mich nicht in Frage.
Wie beurteilt ihr die Situation? Habe ich eine Chance vor Gericht oder gibt es noch andere Möglichkeiten / Vorschläge an die Sache heran zu gehen?
Freundlichen Gruß an alle!
  • Name:
  • LO
  1. Sie haben kein Recht ...

    Sie haben kein Recht auf eine Bebauung im Außenbereich.
    Bestandsschutz und Nutzungsrecht sind "untergegangen".
    Das Einklagen einer Baugenehmigung ist aussichtslos.
    Die Behörde muss sich noch nicht mal besondere Gründe ausdenken, sondern nur bestehende Gesetze anführen.
    Das soll nicht bedeuten, dass ein "Spezi" der Baubehörde oder Gemeinde dort ebenfalls nicht bauen darf.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus
  2. Winzigste Möglichkeit

    Der Grundstückseigentümer, dessen Haus abgebrannt ist, ist privilegiert dort ein neues Haus zu bauen. Dieses Recht hat er nur leider nicht wahrgenommen. Der Grundstückseigentümer kann aber versuchen zu beantragen, dass seine Baugenehmigung rektiviert wird. Ein abgebranntes Haus im Außenbereich soll gemäß § 35 BauGB zwar "alsbald" neu errichtet werden, aber der Begriff ist ja dehnbar. Da kann man vielleicht Gründe mit Finanzierungsproblemen etc. vorschieben. Die Chanzen sind zwar sehr gering, aber höher, als wenn Sie da einen neuen Bauantrag stellen. Im Fall, dass die Reaktivierung Erfolg hat müsste der bisherige Eigentümer als Bauherr das Haus aber nach dem bisherigen Entwurf bauen. Sie müssten dann später das Grundstück kaufen. Aber das ist auch mehr ein theroretisches Gedankenspiel, vergessen Sie"s ...

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.